Für Projekte der Schulprogrammgestaltung, Projekte im Rahmen des Programms "Kultur in Schule und Verein" sowie Angebote außerhalb des Unterrichts (Programm "Soziale Komponente" an Sekundar- und Förderschulen) besteht die Möglichkeit der Förderung.
Damit können Schülerinnen und Schülern über den Fachunterricht hinaus Angebote zur Mitgestaltung und Mitwirkung in den unterschiedlichsten Bereichen (Kultur, Technik, Ökologie, Gesundheit, Geschichte, Politik, Soziales) unterbreitet werden.
Voraussetzungen
Projekte sind förderfähig, die:
- konkrete inhaltliche oder organisatorische Bezüge insbesondere zur unterrichtlichen Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule aufweisen,
- als Bestandteil der Schulprogrammarbeit konzipiert sind und
- eine Nachnutzung auch durch andere Schulen ermöglichen (Dokumentation, Öffentlichkeitsarbeit).
Die Vernetzung mit anderen Förderbereichen ist anzustreben, um zusätzliche Wirkungspotentiale für die Schulgestaltung in der Region zu entfalten.
Einzureichende Unterlagen:
- Projektbeschreibung
- Kosten- und Finanzierungsplan
- Satzung und Anerkennung der Gemeinnützigkeit (bei Vereinen)
- Kooperationsvereinbarung
- Beschluss der Gesamtkonferenz
Hinweise zur Antragstellung
Die Antragsunterlagen können der Richtlinie entnommen werden.
Frist: Anträge können bis zum 15. November für das folgende Kalenderjahr gestellt werden.
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