Das Land fördert Musikschulen, wenn sie auf Dauer und planmäßig Unterricht durchführt und nach Rahmenlehrplänen arbeitet. Der Unterricht soll sowohl musikalische Grundausbildung, Instrumentalunterricht und Vokalunterricht in verschiedenen Schwierigkeitsgraden als auch Ensemble- und Ergänzungsfächer enthalten.
Der Träger der Musikschule muss sich an den Gesamtkosten für die Musikschule angemessen beteiligen.
Ansprechpartner
Herr Bulk
Telefon: +49 345 514-1579
E-Mail
Antragstellung
Erforderliche Unterlagen:
- Antrag für die Förderung von Musikschulen
- Gebührensatzung der jeweiligen Musikschule
- bestätigter Verwaltungshaushalt der Musikschule
Rechtsgrundlagen
Gesetz zur Förderung und Anerkennung von Musikschulen im Land Sachsen-Anhalt (MSG)
Verordnung zur Förderung der Musikschulen vom 19. September 2008
Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für die Förderung von Musikschulen im Land Sachsen-Anhalt vom 31. Juli 2008
