Zuwendungen werden gewährt für Maßnahmen im Bereich der Literatur, zum Beispiel für
- Veröffentlichungen von Nachwuchsautorinnen und -autoren in Form der Gewährung eines Druckkostenzuschusses,
- Stipendien für Nachwuchsautorinnen und -autoren,
- Durchführung von Landesliteraturtagen sowie Literaturwochen von regionaler und überregionaler Bedeutung,
- Projekte, die der Leseförderung von Kindern und Jugendlichen dienen,
- Projekte, die der Pflege und Erschließung des literarischen Erbes dienen.
Antragstellung
Erforderliche Unterlagen:
- schriftlicher Antrag sowie Antragsunterlagen entsprechend der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Kunst und Kultur
- Anträge, die im Finanzierungsplan kommunale Mittel enthalten, sind mit einer Stellungnahme der jeweils zuständigen Kommunalaufsicht einzureichen
- Mit dem Antrag sind die künstlerische Vita und Arbeitsproben aus dem bisherigen Schaffen des/der betreffenden Künstlers/Künstlerin einzureichen.
Der Antrag ist bis zum 30. September für das Folgejahr zu stellen.
Nach der Antragstellung werden die Anträge dem Kunstbeirat des Landes Sachsen-Anhalt zur Stellungnahme vorgelegt.
Rechtsgrundlagen
Paragraph 23 in Verbindung mit Paragraph 44 der Landeshaushaltsordnung des Landes Sachsen-Anhalt (LHO)
Richtlinie des Kultusministeriums über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Kunst und Kultur
Formulare und Merkblätter
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung - allgemeine Kulturförderung
Merkblatt zur Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Kunst und Kultur in den Jahren 2013 fortfolgende
Zusätzliche Informationen für Antragsteller und Zuwendungsempfänger
