Zuwendungen werden gewährt für Maßnahmen im Bereich der Kinder- und Jugendkultur, zum Beispiel für
- Projekte im Rahmen der kulturellen Jugendbildung,
- Kooperationsprojekte zwischen Schulen und Vereinen, vor allem Programm "Kultur in Schule und Verein", Kooperation Schule-Bibliotheken, Kooperation Schule-Musikschulen, Kooperation Schule-freie Theater,
- innovative und Modellprojekte.
Weitere Informationen zu den einzelnen Maßnahmen können Sie dem Merkblatt zur Förderrichtlinie entnehmen.
Ansprechpartnerin
Frau Tantz
Telefon: +49 345 514-1592
E-Mail
Antragstellung
Erforderliche Unterlagen:
- schriftlicher Antrag sowie Antragsunterlagen entsprechend der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Kunst und Kultur
- Anträge, die im Finanzierungsplan kommunale Mittel enthalten, sind mit einer Stellungnahme der jeweils zuständigen Kommunalaufsicht einzureichen
Der Antrag ist bis zum 30. September für das Folgejahr zu stellen.
Rechtsgrundlagen
Paragraph 23 in Verbindung mit Paragraph 44 der Landeshaushaltsordnung des Landes Sachsen-Anhalt (LHO)
Richtlinie des Kultusministeriums über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Kunst und Kultur
Formulare und Merkblätter
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung - allgemeine Kulturförderung
Merkblatt zur Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Kunst und Kultur in den Jahren 2013 fortfolgende
Zusätzliche Informationen für Antragsteller und Zuwendungsempfänger
