Bergverwaltung in Sachsen-Anhalt
Die Kernaufgaben der Bergverwaltung im LAGB umfassen die unmittelbare Bergaufsicht über alle bergbaulichen Tätigkeiten, Betriebsanlagen und Einrichtungen des Bergbaus.
Das LAGB erteilt Betriebsplanzulassungen und Genehmigungen und überwacht die Einhaltung der geltenden Vorschriften in den Betrieben. Es ist für die Bergbaubetriebe gleichzeitig zuständige Behörde für die Rechtsgebiete Arbeits- und Gesundheitsschutz, Sprengstoffrecht, Umweltrecht (insbesondere Wasser-, Naturschutz-, Abfall- und Immissionsschutzrecht), Atom- und Strahlenschutz sowie Gewerberecht.
Die Kernaufgaben der Bergverwaltung im Überblick
- Bergbauberechtigungen
- Prüfung der für das Aufsuchen und Gewinnen von Bodenschätzen erforderlichen Berechtigung
- Prüfung und Erteilung der bergrechtlichen Erlaubnis für das Aufsuchen sowie der bergrechtlichen Bewilligung oder des Bergwerkseigentums für die Gewinnung bergfreier Bodenschätze
- Betriebsplanverfahren
- Prüfung und Zulassung bergbaulicher Vorhaben unter Beteiligung betroffener Behörden und gemeindlicher Planungsträger
- Bergaufsicht
- Überwachung der bergbaulichen Tätigkeiten
- Sicherheit der Betriebe (Gesundheits- und Arbeitsschutz)
- Schutz der Umwelt
- Bergrechtliche Planfeststellungsverfahren
- Bergbauliche Vorhaben mit vorgeschriebener Umweltverträglichkeitsprüfung
- Verwaltungsverfahren nach anderen Rechtsgebieten
- Wasserrechtliche Erlaubnisse
- Naturschutzrechtliche Eingriffsgenehmigungen
- Immissionsschutzrechtliche Genehmigungen
- Abfallrechtliche Genehmigungen
Ansprechpartner:
Leitender Bergdirektor
Dipl.-Ing. Frank Esters
Leiter der Abteilung Bergbau
Stellvertreter des Präsidenten
Tel.: (0345) 52 12-200
email: esters@lagb.mw.sachsen-anhalt.de
