Ansprechpartner
Herr Elke
Tel: +49 345 514-2136
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Für die Errichtung, den Betrieb, die Stilllegung, Rekultivierung und Nachsorge von Siedlungsabfalldeponien ist eine Genehmigung erforderlich.
Zuständig für Genehmigungen zur Errichtung und zum Betrieb von Siedlungsabfalldeponien sowie für die Feststellung der endgültigen Stilllegung und Entlassung aus der Nachsorge ist das Landesverwaltungsamt.
Soweit es sich um Deponien in der Gemeinden (Gemeindedeponien) handelt, sind die unteren Abfallbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte Ihr zuständiger Ansprechpartner.
Anlagen in der Betriebs- und Nachsorgephase werden regelmäßig und auch anlassbezogen auf die Einhaltung der umweltrechtlichen Anforderungen kontrolliert.
Wir prüfen die fachtechnischen Kriterien bei der Vergabe und ordnungsgemäßen Verwendung von Fördermitteln für die Oberflächenabdichtung und Rekultivierung von Siedlungsabfalldeponien.
