Die Versorgungsverwaltung
Die Versorgungsverwaltung in Sachsen-Anhalt führt das soziale Entschädigungsrecht, das Schwerbehindertenrecht sowie das Landesblinden und -gehörlosengeldgesetz sowie aus. Ebenfalls werden die Aufgaben der Kriegsopferfürsorge (Hauptfürsorgestelle) wahrgenommen.
Das Landesversorgungsamt ist zuständig für die Widerspruchs- und Klagebearbeitung sowie für die Schadensersatzangelegenheiten.
Aktuelle Informationen zu den Aufgabenbereichen der Versorgungsverwaltung finden Sie hier.
Unter den angeführten Menüpunkten erhalten Sie Informationen zu
den jeweiligen Gesetzen. Sie finden dort die entsprechenden Antrags-
vordrucke sowie Gesetzestexte, die zuständigen Ansprechpartner,
Termine für Außensprechtage und weitergehende Informationen.
Zuständig für die nachfolgenden Aufgaben ist
Referatsleiterin Sabine Maiwald
Maxim-Gorki-Str. 7
06114 Halle (Saale)
Telefon: +49 345 514-3100
Telefax: +49 345 514-3
E-Mail
- SED-Opferpension
- Opferentschädigungsgesetz
- Bundesversorgungsgesetz
- Infektionsschutzgesetz
- Soldatenversorgungsgesetz
- Zivildienstgesetz
- Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz
- Verwaltungsrechtliches Rehablitierungsgesetz
- Häftlingshilfegesetz
- Anti-D-Hilfegesetz
- Unterstützungsabschlussgesetz
- Hauptfürsorgestelle / Kriegsopferfürsorge
Frau Referatsleiterin Evelyn Derdulla
Maxim-Gorki-Str. 7
06114 Halle (Saale)
Telefon: +49 345 514-3116
Telefax: +49 345 514-3165
E-Mail
ist zuständig für:
