Zuwendungen werden gewährt für Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Bibliotheken, zum Beispiel für
- Projekte, die der Entwicklung effektiver Strukturen der bibliotheksmäßigen Versorgung dienen, insbesondere Konzentrationsprozesse vor dem Hintergrund der Neustrukturierung in den Regionen,
- Projekte, die der inhaltlichen Entwicklung des öffentlichen Bibliothekswesens dienen,
- Projekte, die der Verbesserung der Zusammenarbeit von Bibliotheken mit Kindergärten und anderen Bildungseinrichtungen dienen,
- Kauf von Medieneinheiten zur Erfüllung des gehobenen Bedarfs durch Bibliotheken der Oberzentren,
- Kauf von Medieneinheiten zur Erfüllung des erweiterten Grundbedarfs durch Bibliotheken mit überörtlicher Funktion
Ansprechpartnerin
Frau Dinebier
Telefon: +49 345 514-3523
E-Mail
Antragstellung
Erforderliche Unterlagen:
- schriftlicher Antrag sowie Antragsunterlagen entsprechend der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Kunst und Kultur
- Anträge, die im Finanzierungsplan kommunale Mittel über 25.000 EUR enthalten, sind mit einer Stellungnahme der jeweils zuständigen Kommunalaufsicht einzureichen.
Der Antrag ist bis zum 30. September für das Folgejahr zu stellen.
Rechtsgrundlagen
Paragraph 23 in Verbindung mit Paragraph 44 der Landeshaushaltsordnung des Landes Sachsen-Anhalt (LHO)
Richtlinie des Kultusministeriums über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Kunst und Kultur
Formulare und Merkblätter
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung - allgemeine Kulturförderung
Merkblatt zur Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Kunst und Kultur in den Jahren 2013 fortfolgende
Zusätzliche Informationen für Antragsteller und Zuwendungsempfänger
