Am 28.12.2011 wurde von Landesverwaltungsamt ein neu gefasster Abfallwirtschaftsplan für das Land Sachsen-Anhalt für den Planungszeitraum bis 2015 bekannt gegeben (veröffentlicht als Sonderdruck des Amtblatts des Landesverwaltungsamts vom 28.12.2011). Er umfasst zwei inhaltlich aufeinander abgestimmte Teilpläne für Siedlungsabfälle (SiA LSA) und für gefährliche Abfälle (gefA LSA) und ersetzt den Plan von Oktober 2005. Beide Teilpläne sind über die Seiten des Landesverwaltungsamtes, Referat Abfallwirtschaft/Bodenschutz aufrufbar.
Der Abfallwirtschaftsplan bilanziert und prognostiziert die abfallwirtschaftlichen Entwicklungen im Hinblick auf das Abfallaufkommen und die für eine ordnungsgemäße Abfallwirtschaft in Sachsen-Anhalt regional und landesweit erforderlichen Kapazitäten von Abfallvorbehandlungs- und Beseitigungsanlagen für einen Zeitraum von 10 Jahren. Er berücksichtigt die abfallwirtschaftlichen Planungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger und basiert auf den jährlich für das Land aufgestellten Abfallbilanzen sowie auf den Datenerhebungen in der Abfallwirtschaft.
Hauptinhalt ist der planerische Nachweis der aktuellen und zukünftig gewährleisteten Entsorgungssicherheit für die im Planungsraum anfallenden Abfälle. Mit seinen Empfehlungen und Leitlinien bildet er die Grundlage für die Entsorgungsträger und ist bei abfallwirtschaftlichen Entscheidungen und Maßnahmen zur Gewährleistung der Entsorgungssicherheit zu beachten.
