Herzlich willkommen auf der Homepage des Amtsgerichts Oschersleben.
Das Gericht ist eines von 25 Amtsgerichten in Sachsen-Anhalt.
Allgemeines
Die Amtsgerichte sind regelmäßig die Eingangsgerichte. Das Amtsgericht entscheidet grundsätzlich durch Einzelrichter (§ 22 GVG) oder Rechtspfleger, in gewissen Fällen durch den Urkundsbeamten.
Zuständigkeiten
In bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten sind die Amtsgerichte insbesondere zuständig für
- Ansprüche bis zu einem Wert von 5.000 Euro,
- Wohnungsstreitigkeiten (§ 23 GVG),
- Kindschafts- und Unterhaltssachen (§ 23a GVG) sowie
- Familiensachen (§ 23b GVG).
Daneben ist das Amtsgericht Vollstreckungs-, Insolvenz-, Versteigerungs-, Nachlass- und Vormundschaftsgericht sowie Grundbuchamt.
Sämtliche Mahnverfahren Sachsen-Anhalts sowie der Länder Sachsen und Thüringen werden zentral vom Gemeinsamen Mahngericht >>> in Aschersleben durchgeführt.
Informationen zu Aufgaben der Gerichtsvollzieher, Durchführung einer Zwangsvollstreckung sowie einen herunterladbaren Zwangsvollstreckungsauftrag finden Sie unter Gerichtsvollzieherwesen >>>.
Die Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts- und Vereinsregister werden in Sachsen-Anhalt zentral vom Amtsgericht Stendal >>> geführt.
In Strafsachen erstreckt sich die Zuständigkeit auf Vergehen und Verbrechen, soweit nicht nach § 24 GVG die Zuständigkeit eines höheren Gerichts gegeben ist. Es entscheidet ein Strafrichter oder das Schöffengericht, bestehend aus einem Berufsrichter und zwei ehrenamtlichen Richtern (Schöffen). Hinzu kommen die Ordnungswidrigkeitssachen, vornehmlich Verkehrsordnungswidrigkeiten.
Downloads
Allgemeines zum Ermittlungsverfahren, Strafverfahren, Amt des Schöffen oder etwa zu Rechtsmitteln in Strafsachen hält die Broschüre "Schöffen" für Sie bereit.




