Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,
die sich oder der sich für die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau interessieren.
Was ist die Staatsanwaltschaft?
Die Staatsanwaltschaft ist eine Justizbehörde. Sie führt Ermittlungen und muss über den Verdacht einer Straftat entscheiden. Führt die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren, so steht noch nicht fest, ob sich der Beschuldigte wirklich strafbar gemacht hat. Die dafür maßgeblichen Tatsachen zusammenzutragen und den Verdacht aufzuklären ist ja gerade die Aufgabe der Staatsanwaltschaft. Besteht ausreichender Verdacht, so schaltet die Staatsanwaltschaft ein Strafgericht ein, welches in eigener Verantwortung und unabhängig über die etwaige Bestrafung zu entscheiden hat. Das geschieht aber nur bei ca. einem Viertel aller Verfahren. An gerichtlichen Hauptverhandlungen muss ein Staatsanwalt teilnehmen. In kleineren Fällen kann eine Bestrafung durch Erfüllung von Auflagen vermieden werden. Bestätigt sich der Verdacht hingegen nicht, so stellt die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren ein. Nach gerichtlicher Verurteilung ist die Strafvollstreckung dann wieder Aufgabe der Staatsanwaltschaft. Es ist also die Staatsanwaltschaft, die dafür sorgt, dass jemand ins Gefängnis kommt.
Hat jemand Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid eingelegt, so leitet die Verwaltungsbehörde die Akten über die Staatsanwaltschaft an das Gericht weiter. An der Gerichtsverhandlung darf ein Staatsanwalt teilnehmen.
Die Staatsanwaltschaft unterliegt der Aufsicht der Generalstaatsanwaltschaft und des Ministeriums der Justiz. Sie ist aber unparteiisch und agiert ohne Ansehen der Person. Sonderbehandlungen gibt es weder für bestimmte Zeugen noch für bestimmte Beschuldigte.
Wann führt die Staatsanwaltschaft Ermittlungen?
Die Staatsanwaltschaft kontrolliert nicht allgemein, ob Gesetze eingehalten werden oder nicht. Sie wird nur ermittelnd tätig, wenn es zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine Straftat gibt. Bloße Vermutungen, Gerüchte und Spekulationen greift die Staatsanwaltschaft nicht auf. Erforderlich sind vielmehr verdachtsbegründende Tatsachen. Sie müssen es zudem als möglich erscheinen lassen, dass die Voraussetzungen gerade eines speziellen Strafgesetzes erfüllt sein könnten. Das ist etwa dann der Fall, wenn etwas gestohlen wurde, nicht aber, wenn man z.B. mit der Kündigung seines Miet- oder Arbeitsvertrages nicht einverstanden ist.
Wie erfährt die Staatsanwaltschaft vom Verdacht einer Straftat?
Sie können eine Strafanzeige erstatten. Diese nimmt jede Polizeidienststelle direkt entgegen. Sie können sich auch schriftlich an die Staatsanwaltschaft wenden. Bei manchen Delikten setzt die Strafverfolgung zudem einen Strafantrag des Verletzten voraus. Dieser kann nur schriftlich gestellt werden. Im Bedarfsfall werden Sie darauf hingewiesen.
Die Staatsanwaltschaft muss aber auch schon dann tätig werden, wenn sie auf irgendeine andere Weise als im Wege einer Strafanzeige oder eines Strafantrags auf einen Straftatverdacht aufmerksam wird, so z.B., wenn in der Presse über mögliche Straftaten berichtet wird.
Ermittelt die Staatsanwaltschaft alleine?
In manchen Fällen führt die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen nur mit eigenem Personal. In den meisten Fällen schaltet sie dafür aber die Polizei ein. Die Kriminalpolizisten und ein Großteil der in Uniform tätigen Schutzpolizisten sind die "Ermittlungspersonen" der Staatsanwaltschaft. Meist beginnen die Ermittlungen bei der Polizei und werden dort zunächst in eigener Zuständigkeit vorangetrieben. Sie können aber von der Polizei nicht abgeschlossen werden. Dazu ist nur die Staatsanwaltschaft befugt. Deshalb muss die Polizei ihre strafrechtlichen Erkenntnisse immer an die Staatsanwaltschaft weiterleiten. Hält die Staatsanwaltschaft bestimmte (weitere) Ermittlungen für nötig, so beauftragt sie die Polizei damit, (auch) diese Ermittlungen zu führen.
Mit welchen Mitteln klärt die Staatsanwaltschaft einen Straftatverdacht?
Eine Straftat kann durch vier Arten von Beweismitteln nachgewiesen werden:
- Urkunden (z.B. der Brief des Erpressers)
- Sachverständige (z.B. für die Blutalkoholkonzentration)
- Augenscheinsobjekte (z.B. der von einer Autobahnbrücke geworfene Holzklotz)
- Zeugen (z.B. das Opfer oder ein sonstiger Beobachter)
Es ist die Aufgabe der Staatsanwaltschaft, in jedem einzelnen Fall herauszufinden, welche dieser Beweismittel vorhanden sind und möglicherweise Erkenntnisse versprechen. Urkunden und Augenscheinsobjekte müssen im Bedarfsfall im Rahmen einer Wohnungsdurchsuchung beschlagnahmt, Sachverständige müssen beauftragt und Zeugen geladen werden.
Zeugen sind die häufigsten Beweismittel:
- Nur wenn der Staatsanwaltschaft oder der Polizei alles gesagt wird, was der Zeuge weiß,
- und nur, wenn jeder, der etwas zur Aufklärung beitragen kann, sich auch tatsächlich als Zeuge meldet,
kann die Wahrheit zuverlässig ermittelt werden. Nur so kann die Staatsanwaltschaft ihrer Aufgabe gerecht werden, einerseits die Schuldigen zur Verantwortung ziehen zu lassen, und andererseits die Unschuldigen vor Bestrafung zu bewahren. Als Staatsbürger haben Sie also eine ganz wesentliche Mitverantwortung. Wenn Sie Ihrer staatsbürgerlichen Pflicht zur wahrheitsgemäßen Zeugenaussage nicht nachkommen, dann kann die Staatsanwaltschaft ihrer Aufgabe nicht ausreichend gerecht werden.
Viele Zeugen sind unsicher, ob sie zur Aufklärung wirklich beitragen können, oder haben Angst vor dem Täter. Beides ist verständlich. Wenn Sie aber nur das sagen, was Sie wirklich wissen, dann ist Ihre Zeugenaussage in Ordnung, auch wenn sich später herausstellen sollte, dass Ihre Angaben in Wirklichkeit gar nicht benötigt wurden. Im Fall Ihrer Gefährdung gibt es verschiedene Schutzmöglichkeiten. Wenden Sie sich im Bedarfsfall vertrauensvoll an die Polizei oder die Staatsanwaltschaft. Dann kann alles besprochen werden. Sie sollten aber in keinem Fall Ihr Wissen von einer Straftat für sich behalten!
Die Staatsanwaltschaften brauchen die Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger und deren Bereitschaft, strafbares Verhalten anzuzeigen und sich als Zeuge für das Verfahren zur Verfügung zu stellen. Das kann im Einzelfall belastend sein, ist aber von größter Bedeutung, um der Kriminalität auf unseren Straßen Einhalt gebieten zu können. Diese Kriminalität kann auch Sie im beruflichen wie im privaten Bereich treffen und auch Sie wären dankbar für den Beistand und die Aussage Anderer, die zur Aufklärung der Straftat und Überführung der Täter beiträgt.
Folker Bittmann
Leiter der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau
Downloads
Allgemeines zum Ermittlungsverfahren, Strafverfahren, Amt des Schöffen oder etwa zu Rechtsmitteln hält die Broschüre "Schöffen" für Sie bereit.
Die Broschüre "Die Justiz in Sachsen-Anhalt" , enthält die Zuordnung der Gemeinden und Städte des Landes zu den Staatsanwaltschaften.





