Allgemeines
Das Verwaltungsgericht Halle ist neben dem Gericht in Magdeburg Verwaltungsgericht der ersten Instanz.
Hausanschrift:
Thüringer Straße 16, 06112 Halle
Postanschrift:
Postfach 10 02 58, 06141 Halle
Telefon: (0345) 220-0
Telefax: (0345) 220-2332
E-Mail: vg-hal@justiz.sachsen-anhalt.de
Geschäftszeiten der Serviceeinheit:
Mo, Mi, Do 8:30 - 15:30 Uhr
Di 8:30 - 16:00 Uhr
freitags und an Arbeitstagen vor Feiertagen 8:30 Uhr - 12:00 Uhr
Sprechzeiten der Rechtsantragsstelle:
Di, Mi, Do, Fr 9:00 - 12:00 Uhr
Di 15:00 - 16:00 Uhr
sowie nach tel. Vereinbarung 0345/220-2334
Präsident: Ulrich Meyer-Bockenkamp
Pressesprecher: Dr. Volker Albrecht presse.vg-hal@justiz.sachsen-anhalt.de
Tel: 0345/220-2309
0345/220-2301
Vertreterin: Nicola Baus nicola.baus@justiz.sachsen-anhalt.de
Tel: 0345/220-2327
0345/220-2301
Besetzung
Es werden Kammern gebildet, die in der Besetzung von drei Berufs- und zwei ehrenamtlichen Richtern entscheiden. In der Regel erfolgt die Übertragung auf Einzelrichter, falls die Sache keine besonderen Schwierigkeiten aufweist und keine grundsätzliche Bedeutung hat.
Zuständigkeiten
Das VG entscheidet im ersten Rechtszug grundsätzlich über alle Streitigkeiten, für die der Verwaltungsrechtsweg offensteht.
Elektronischer Rechtsverkehr beim Verwaltungsgericht Halle seit dem 01.10.2009:
Per e-mail können in Rechtssachen Verfahrensanträge oder Schriftsätze nicht rechtswirksam eingereicht werden. Das Verwaltungsgericht Halle ist jedoch seit dem 01.10.2009 auch "auf elektronischem Wege" zu erreichen. Nähere Hinweise finden Sie unter der Rubrik "Wir über uns / Elektronischer Rechtsverkehr".
Besonders eilbedürftige Verfahren:
Wenn ein Eilantrag gestellt werden soll, über den noch vor Ablauf des Tages entschieden werden muss, wird gebeten, dies aus organisatorischen Gründen bis 13.00 Uhr beim Gericht anzukündigen.
Wenn ein Eilantrag an einem Wochenende oder einem Feiertag gestellt werden soll, über den noch vor dem nächsten Werktag entschieden werden muss, wird gebeten, dies aus organisatorischen Gründen am vorherigen Werktag bis 13.00 Uhr beim Gericht anzukündigen.






