
"Natura 2000" ist ein europäisches Netz von Schutzgebieten. Darin sind Schutzgebiete zusammengefasst, denen eine Schlüsselrolle bei der Erhaltung und Wiederherstellung der natürlichen Ressourcen zukommt.
Aufgabe der oberen Naturschutzbehörde bei der Umsetzung des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000 ist u.a. die Erarbeitung von Vorschlägen zur geeigneten nationalrechtlichen Schutzform sowie die rechtliche Sicherung der Gebiete.
Auch im Rahmen des Gebietsmonitorings für die 297 vom Land an die Europäische Union gemeldeten Schutzgebiete für in Sachsen-Anhalt vorkommende, europaweit gefährdete Lebensräume und Arten (FFH- und Vogelschutzgebiete) mit einer Gesamtfläche von ca. 232 000 ha wird die obere Naturschutzbehörde tätig.
Schwerpunktaufgaben sind die:
- Bewertung von Verträglichkeitsprüfungen zu anderen Genehmigungsverfahren,
FFH-Prüfung bei Vorgängen in eigener Zuständigkeit - Festlegung des Schutzzweckes und der Schutzgebietsform für jedes gemeldete Gebiet
- Realisierung des nationalen Schutzes durch hoheitliche Ausweisung oder vertragliche Regelung
- Umsetzung der Managementpläne (Koordinierung)
Richtlinien und weitere Informationen
- Natura 2000 Gebiete des Landes Sachsen-Anhalt
- Landes-VO über die Errichtung des ökologischen Netzes Natura 2000
- Arten und Lebensraumtypen
- Natura 2000 - Meldung besondere Schutzgebiete Sachsen-Anhalts nach der Vogelschutz- Richtlinie und der FFH-Richtlinie
- Natura 2000/2 - Nachmeldung besondere Schutzgebiete Sachsen – Anhalts nach der Vogelschutz – Richtlinie und der FFH - Richtlinie
- Durch die EU bestätigte FFH-Gebiete in Sachsen-Anhalt
- Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen
- Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten
- Empfehlungen für die Erfassung und Bewertung von Arten
