Allgemeine Informationen zum Katastrophenschutz
Wenn Sie Fragen zum Katastrophenschutz haben, können Sie sich an die zuständigen Katastrophenschutzbehörden nach § 2 des Katastrophenschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KatSG-LSA) wenden:
Untere Katastrophenschutzbehörden sind die Landkreise und kreisfreien Städte.
Obere Katastrophenschutzbehörde ist das Landesverwaltungsamt, Referat Brand- und Katastrophenschutz, militärische Angelegenheiten.Oberste Katastrophenschutzbehörde ist das Ministerium des Innern, Referat Brand- und Katastrophenschutz, Zivile Verteidigung, Militärische Angelegenheiten.
Organisation und Finanzierung des Katastrophenschutzes
Weitere Informationen zu der Organisation des Katastrophenschutzes in Sachsen-Anhalt (Ministerium des Innern).
