Elterngeld
Für die Bearbeitung von Anträgen nach dem Bundeselterngeldgesetz (BEEG) sind in Sachsen-Anhalt seit dem 01.01.2010 die Landkreise und kreisfreien Städte zuständig.
Die entsprechenden Elterngeldstellen finden Sie hier.
Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (Geburten ab dem 01.01.2007)
Für alle ab dem 01.01.2007 geborenen oder mit dem Ziel der Adoption in den Haushalt aufgenommenen Kinder wird auf Antrag Elterngeld nach dem Gesetz zum Elterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) gezahlt.
Weitere Informationen, Anträge und Ansprechpartner finden Sie unter dem nachfolgenden Link:
zum Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
