Referatsleiterin:

Birgit Meininger
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)
Telefon: +49 345 514-1375
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Was ist Raumordnung?
Raumordnung ist die Summe aller Vorstellungen und Maßnahmen zur übergeordneten, überörtlichen und zusammenfassenden Ordnung und Entwicklung des Raumes. Dabei ist Leitvorstellung eine nachhaltige Raumentwicklung im Sinne der Grundsätze des Raumordnungsgesetzes, die die sozialen und wirtschaftlichen Ansprüche an den Raum mit seinen ökologischen Funktionen in Einklang bringt und zu einer ausgewogenen Ordnung führt.
Aufgaben
Während das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr als oberste Landesplanungsbehörde für den Landesentwicklungsplan und damit die allgemeine planerische Ordnung des Raumes zuständig ist, die durch die Regionalen Entwicklungspläne der fünf Regionalen Planungsgemeinschaften ergänzt werden, liegt die Hauptaufgabe des Referates als obere Landesplanungsbehörde darin, Planungen und Maßnahmen öffentlicher und privater Träger in die koordinierte räumliche Entwicklung des Landes und seiner Teilräume zu integrieren.
Aufgaben sind dabei insbesondere:
- Prüfungs- und Feststellungsauftrag,
- Koordinierungs- und Abstimmungsauftrag,
- Begleitung von raumordnerischen Entwicklungen,
- Anwendung der Grundsätze der Raumordnung (nachhaltige Raumentwicklung),
- Beratungsfunktion undsoweiter
Auf Grund der vielfältigen Ansprüche an den Raum ergibt sich ein großer Koordinierungsbedarf seitens der Raumordnung und regionalen Entwicklung.
Folgende Instrumente der Raumordnung stehen zur Verfügung:
- die Durchführung von Raumordnungsverfahren,
- die Erarbeitung von landesplanerischen Stellungnahmen für raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen,
- die Führung des Raumordnungskatasters,
- die Raumbeobachtung.
Weitere Schwerpunkte des Referates sind:
- die enge Abstimmung und Zusammenarbeit mit den Planfeststellungs- und Genehmigungsbehörden, da vor Erteilung öffentlich-rechtlicher Genehmigungen eine Abstimmung der Planung mit den Erfordernissen der Raumordnung erfolgt,
- die Beratung von Kommunen und Investoren,
- die Bündelung der Bauleitplanung,
- die Abstimmung mit den regionalen Akteuren (zum Beispiel den Regionalforen Mitteldeutschland und Halle, der Raumordnungskommission Halle-Leipzig, den Regionalen Planungsgemeinschaften, dem Regierungspräsidium Leipzig, dem Thüringer Landesverwaltungsamt undsoweiter) und
- die Administration aktueller Geoinformationssystem-Daten für das Landesverwaltungsamt.
Eine besondere Rolle in der Raumordnung und Landesentwicklung spielen die räumlichen Beziehungen in der Region Halle/Leipzig, dem Chemiedreieck Leuna, Buna, Bitterfeld/Wolfen, der Region Harz und Altmark, dem Großraum Magdeburg, dem Energiebereich und dem Braunkohlenbergbau (aktiven Braunkohlenbergbau Profen, Amsdorf und die Sanierung ehemaliger Braunkohlentagebaue) sowie den Standorten für Wissenschaft und Forschung.
