Referatsleiter:

Planfeststellung für Autobahnen
Christian Hundrieser
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)
Telefon: +49 345 514-1280
E-Mail
Als Planfeststellungsbehörde schafft das Landesverwaltungsamt die rechtlichen Voraussetzungen für den Neu- und Ausbau von Bundesautobahnen, Bundesstraßen, Landesstraßen, Gleisanlagen für Anschlussbahnen sowie Flughäfen und Landeplätze. Auch die Errichtung und der Betrieb sowie die Änderung von Hochspannungsfreileitungen mit einer Nennspannung von 110 kV oder mehr und Gasversorgungsleitungen mit einem Durchmesser von mehr als 300 mm sind planfeststellungspflichtig. Je nach Vorhaben werden hierfür durch das Referat Planfeststellungs-, Plangenehmigungs- oder Planverzichtsverfahren durchgeführt.
Planfeststellungsverfahren, Plangenehmigungsverfahren und Planverzichtsverfahren werden durchgeführt für
- Autobahnen, Bundesstraßen, Landesstraßen
- Flughäfen und Landeplätze mit beschränktem Bauschutzbereich
- Anhörungsverfahren im Rahmen von Planfeststellungsverfahren des Eisenbahn-Bundesamtes für bundeseigene Eisenbahnen
- Betriebsanlagen der privaten nicht bundeseigenen Eisenbahnen
- Energieanlagen für Strom und Gas
- Bergbahnen
Planunterlagen aktueller Planfeststellungsverfahren
