Referatsleiterin:

Maren Stüwe
Hakeborner Straße 1
39112 Magdeburg
Telefon: +49 391 567-2530
E-Mail
Aufgaben des Referates
Das Referat übt als obere Denkmalschutzbehörde nach den Vorschriften des Denkmalschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (DenkmSchG LSA) die Fachaufsicht über die unteren Denkmalschutzbehörden des Landes aus. Sie ist auch zuständig für
- die Genehmigung einer Zerstörung (zum Beispiel Abriss) von Kulturdenkmalen (Paragraf 14 Absatz 10 Denkmalschutzgesetz LSA),
- die Ausübung des Vorkaufrechtes, wenn ein Grundstück, auf dem sich ein unbewegliches Kulturdenkmal von überörtlicher Bedeutung befindet, verkauft werden soll (Paragraf 11 Denkmalschutzgesetz LSA),
- Widerspruchsverfahren nach Paragraf 73 Verwaltungsgerichtsordnung, wenn gegen eine denkmalrechtliche Genehmigung einer unteren Denkmalschutzbehörde Widerspruch eingelegt wird,
- Enteignungen eines Kulturdenkmals, die erforderlich ist, um ein Kulturdenkmal zu erhalten, Kulturdenkmale für wissenschaftliche Untersuchungen auszugraben oder in einem Grabungsschutzgebiet Nachforschungen betreiben zu können (Paragraf 19 Absatz 2 Denkmalschutzgesetz LSA).
- den Schutz von Kulturgut nach der Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten vom 14. Mai 1954.
Ferner gewährt das Referat Zuwendungen des Landes und des Bundes zur Erhaltung von Kulturdenkmalen (Paragraf 20 Denkmalschutzgesetz LSA).
UNESCO Weltkulturerbe
Im Land Sachsen-Anhalt wurden vier herausragende Kulturdenkmale in die Welterbeliste der UNESCO aufgenommen:
- die Altstadt von Quedlinburg (1994)
- die Luthergedenkstätten in Wittenberg und Eisleben (1996)
- die Bauhausstätten in Dessau-Roßlau (1996)
- die Kulturlandschaft Gartenreich Dessau-Wörlitz (2000).
Als Beratungs- und Koordinierungstelle bündelt das Referat die in den verschiedenen Bereichen der Landes- und Kommunalverwaltung wahrgenommen Aufgaben.
Dazu gehören:
- Beratung der Welterbestätten und Fach-/Genehmigungsbehörden
- Mitwirkung bei Entscheidungen, die das Weltkulturerbe betreffen (Fachplanungen, Vergabe von Zuwendungen, Widerspruchsverfahren und ähnliches)
- Kontaktpflege zu Institutionen der UNESCO, Koordinierung des regelmäßigen Monitorings.
Gegenwärtig begleitet das Referat die Antragstellung der Region Naumburg-Saale/Unstrut zur Aufnahme in die Welterbeliste der UNESCO. Weitere Informationen finden Sie hierzu im folgenden Link:
Der Naumburger Dom und die hochmittelalterliche Herrschaftslandschaft an Saale und Unstrut
