
finanziert vom Ministerium für Gesundheit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt
1/2009
Thema:
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Frühförderung: Kinder fördern -Familien helfen
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| Auf | ein | Wort: | Die | UN- | |
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| Konvention | und | Sachsen- | |||
| Anhalt | |||||
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Nachgefragt: Heime als Verwahranstalten?
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Wohnen: Mit 32 Jahren im Altersheim
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Barrierefreiheit: 2009 ist ein „Superwahljahr“, Bahn baut Brücken

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Arbeit: Unterstützte Beschäftigung
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|---|---|---|---|
| Bildung: | Eine | Schule | für |
| alle?! | |||
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Interview: Kardinalproblem: barrierefreies Denken
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Aktuell: Versorgungsmedizin-Verordnung, Verkehrsraumgestaltung, Sonderparkgenehmigung, Impressum
Seit dem 26. März 2009 gilt auch in Deutschland die Konvention der Vereinten Nationen für die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Für engagierte behinderte Menschen ist es allerdings ärgerlich, dass die Bundesregierung sich für eine „entschärfte“ Übersetzung der Konvention entschieden hat. In ihr sind international etablierte Begriffe der Behindertenpolitik wie „Inklusion“ oder „Barrierefreiheit“ vermieden worden. Sie wurden ersetzt durch allgemeinere, weniger verbindliche Termini. Besonders schlimm ist die Vermeidung des Begriffs der „Inklusion“. Er beschreibt die gesellschaftliche Forderung, dass jeder Mensch in seiner Individualität akzeptiert wird und die Möglichkeit hat, in vollen Umfang an der Gesellschaft teilzuhaben. Unterschiede und Abweichungen werden gesehen, aber in ihrer Bedeutung aufgehoben. „Integration“ dagegen verlangt eine Anpassung der Behinderten an die mehrheitlich nichtbehinderte Gesellschaft.
Frühförderung
Artikel 7 - Kinder mit Behinderungen
(1) Die Vertragsstaaten treffen alle erforderlichen Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass Kinder mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen Kindern alle Menschenrechte und
Grundfreiheiten genießen können.
Spielen, Basteln, Toben – so sieht ein ganz normaler Kindergartenalltag aus. Die kleine Tina (Name von der Redakt. geän.) kann sich daran allerdings nicht richtig beteiligen. Ihr fallen schon einfache Dinge schwer, wie das Halten eines Stiftes. Sie kann sich an Spielen meistens nicht beteiligen, weil ihr die Konzentration hierfür fehlt. Oft wirkt sie den anderen Kindern gegenüber ängstlich und zurückgezogen. Da den Erziehern Tinas Verhalten auffällt, sprechen sie die Eltern auf eventuell mögliche Entwicklungsstörungen an. Den Eltern wird empfohlen, sich an eine Frühförderstelle zu wenden.

| Wer bekommt welche Hilfe? |
|---|
| Kinder: - Hilfe zur Überwindung von Schwierigkeiten bei der Nahrungsaufnahme - Anregung der Sinne - Förderung der Bewegung und Sprache - Förderung des Sozialverhaltens - Förderung der Selbstständigkeit Eltern: - Vermittlung weiterer diagnostischer und therapeutischer Maßnahmen - Beratung bei sozialgesetzlichen Fragen - Kontaktaufnahme zu anderen Familien |
Frühförderstellen helfen Eltern, deren Kinder von Entwicklungsverzögerungen oder Behinderungen bedroht bzw. betroffen sind. Die Kinder werden von Geburt an bis zum Schuleintritt gefördert. Die Frühförderung soll der ganzen Familie helfen und ihre Kompetenz stärken. Somit kann schon im Kleinkindalter entstehenden Behinderungen oder Entwicklungsdefiziten mit Präventivmaßnahmen entgegengewirkt werden. Sozialpädagogen, Psychologen, Sonderpädagogen, Heilpädagogen, Ergotherapeuten und Logopäden versuchen, die individuellen Ressourcen und Möglichkeiten jedes einzelnen Kindes zu entdecken, anzuregen und zu fördern. Frühförderung ist kein isoliertes Funktionstraining, sondern ein ganzheitliches Angebot, welches die Anregung der Sinne und die Förderung von Bewegung und Sprache, des Sozialverhaltens und der Selbstständigkeit des Kindes umfasst. Ziel ist es, die Kinder soweit wie möglich zu fördern und Rückstände zu mindern oder ganz aufzuheben.
Die Förderung kann sowohl in den Elternhäusern, in den Kindertagesstätten, als auch in der Frühförderstelle stattfinden. Auf spielerische Art und Weise werden z.B. in „Motorikparks“ die geistige und körperlich Wahrnehmung sowie Grob- und Feinmotorik der Kinder verbessert. Hierbei werden Ruhephasen und aktive Spielphasen kombiniert, um die Kinder in ihrem ganzheitlichen Wesen zu fördern. So können beispielsweise auch Frühchen von Beginn an in ihrer Entwicklung unterstützt werden: Auf Grund der verkürzten Zeit im Mutterleib sind bei Frühchen Wahrnehmungs- und Bindungsprobleme keine Seltenheit. Diesen wird durch Präventivmaßnahmen, wie z.B. Massagen entgegengewirkt.
Wird, wie im Fall von Tina, von den Eltern, Erziehern, Ärzten, Kliniken oder dem Gesundheitsamt eine eventuelle Behinderung oder Entwicklungsstörung festgestellt, führt der erste Weg der Familie in die Frühförderstelle. Hier bekommen die Eltern mit ihrem Kind einen Termin beim Psychologen, der eine Entwicklungsdiagnostik durchführt. Nach entsprechender Auswertung der Diagnose und Empfehlung durch den Psychologen, können die Eltern beim Sozialamt Frühförderung beantragen. Der Antrag wird an das Gesundheitsamt weitergeleitet. Dort findet eine Begutachtung des Kindes durch den Amtsarzt statt, der daraufhin den Umfang der Frühförderung festlegt. Auf dem Weg der Antragsstellung werden die Eltern von ihrer Frühförderstelle unterstützt und beraten. Ziel der Unterstützung der Frühförderstelle ist es, den bürokratischen Weg für die Familie so einfach wie möglich zu gestalten – und Kindern, wie Tina,
z.B. den optimalen Einstieg in ihre Schulzeit zu ermöglichen!
A. Boraschke u. M. Deike
AUF EIN WORT
Adrian Maerevoet,
Landesbehindertenbeauftragter
Liebe Leserinnen und Leser,
seit Ende März ist sie nun auch in Deutschland gültig – die Konvention der Vereinten Nationen für Menschen mit Behinderungen. Lange haben Betroffene darauf gewartet und befürchtet, dass sie doch nicht verabschiedet wird. Zum Glück für die Menschen mit Behinderungen erfolgte die Ratifizierung dann doch noch zum Jahresende 2008. Mit Hinterlegung der Urkunde in New York und nach einer anschließenden Wartezeit von 30 Tagen (so sieht es das Recht vor) gilt die UN-Konvention nun auch in Deutschland.
Doch was bedeutet sie für die Menschen? Ist sie nur ein beliebiges höchstens noch abzuheftendes Stück Papier? Wird die fehlerhafte Übersetzung zumindest richtig angewendet? Oder stimmt es tatsächlich, dass ja alles für die Menschen mit Behinderungen in Ordnung sei und wir eigentlich hier schon alles so machen, wie es die Konvention vorschreibt?
Wenn es so wäre, dann müssten sich nicht ständig Menschen mit Behinderungen – oft in höchster Not - an mich wenden. Der größte Teil davon glaubt nicht nur, dass er benachteiligt wird, sondern wird tatsächlich diskriminiert und benachteiligt. Dabei meine ich nicht nur die alltäglichen Angriffe und Missachtungen von böswilligen Nachbarn oder ähnlichen sonstigen Menschen. Mich trifft und berührt es ganz besonders, wenn die Verwaltung der Verursacher von Diskriminierung und Benachteiligung ist. Dabei entschuldige ich Gedankenlosigkeit ebenso wenig wie bewusstes Handeln. Beides ist absolut verwerflich, stellt eine Missachtung von Mitmenschen dar und ist ein Verstoß gegen geltendes Recht.
Obwohl die Menschen mit Behinderungen unseres Landes einen gesetzlichen Anspruch auf Beseitigung von Benachteiligung haben, geschieht dies meistens nicht. Liegt es an mangelnder Einsicht oder fehlender „Strafe“, dass die Belange der Menschen mit Behinderungen nicht beachtet werden? Was passiert mit und in der Verwaltung und den ihr zugehörigen Menschen, die gegen diese Vorschriften gehandelt haben? Kann das Bekanntwerden von Missständen alles gewesen sein? Darf das angebliche Fehlen von Haushaltsmitteln Grund sein, diskriminierendes Verhalten zu erlauben oder zu dulden? Wie ist eine fehlende Beteiligung des Behindertenbeauftragten der Landesregierung bei Gesetzesvorhaben und Verordnungen zu werten, obwohl sie immer dann vorgeschrieben ist, wenn die Belange behinderter Menschen in besonderem Maße betroffen sind?
Ich glaube, dass sich erst dann was nachhaltig ändert, wenn die Landesregierung sich dazu eindeutig positioniert und Verstöße disziplinarisch ahndet. Auch müssten durch das Handeln der Verwaltung gegenüber den Menschen mit Behinderungen entstandene Benachteiligungen umgehend beseitigt werden. Und natürlich muss ich mich fragen, wo die Menschen in unserem Land sind, die so etwas auch lautstark einfordern.
Wenn die fast universellen Vorgaben der UN-Konvention nun angewandt werden sollen, dann brauchen wir besonders engagierte Menschen, die nicht nur abwarten, was Richter oder Vorgesetze oder wer auch immer entscheiden. Treten sie selbst in diese Verantwortung ein und schauen nicht weg. Jeder, der Diskriminierung oder Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen duldet, warum auch immer als zulässig begründet oder auch „nur“ hinnimmt, macht sich selbst mitschuldig.
Umso mehr freue ich mich über jede positive Entscheidung. Nachdem unsere Justizministerin, Frau Prof. Dr. Kolb, unseren Bericht über den von ihrem Haus geplanten Umzug des Sozialgerichts in Dessau in ein nicht barrierefreies Gebäude erhielt, hat sie entschieden, einen anderen barrierefreien Standort zu suchen. Herzlichen Dank. Das Sozialministerium soll zukünftig mehr barrierefrei werden und das neue Landeshauptarchiv will von vornherein solchen Standard bieten. Der Kultusminister sucht nun nach sinnvollen Lösungen für die Inklusion junger
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Artikel 30 -Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Freizeit und Sport
(5) Mit dem Ziel, Menschen mit Behinderungen die gleichberechtigte Teilnahme an Erholungs-, Freizeit- und Sportaktivitäten zu ermöglichen, treffen die Vertragsstaaten geeignete Maßnahmen, ...

Menschen mit Behinderungen und das Innen-wirtschaft- und das Sozialministerium voran. ministerium zeigte Einsicht und Entgegen-Dort werden Maßnahmen entweder generell kommen z.B. beim für mobilitätseingeschränkte unter den Vorbehalt der Herstellung der Landesbedienstete nicht erreichbaren medi-Barrierefreiheit gestellt oder auf einen Beispielzinischen Untersuchungsdienst in Magdeburg. katalog hingewiesen. Das sind gute und lobens-Hier wird nun ein Aufzug gebaut. Und unser werte Maßnahmen, die mich hoffen lassen, dass Bauminister hat die Überfahrbrücken für zu Menschen mit Behinderungen zunehmend inkluhohe oder zu niedrige Doppelstockfahrzeuge der siver Bestandteil unserer Gesellschaft werden. Bahn angeschafft und eingeweiht.
Die UN-Konvention kann uns nachdrücklich darin Ich habe gehört, dass auch die Konjunkturmittel unterstützen, weil sich nun Deutschland erstnun in Sachsen-Anhalt immer unter dem Aspekt mals internationaler Beobachtung aussetzt und der Schaffung von Barrierefreiheit ausgegeben sich mit anderen Systemen messen lassen muss. werden sollen. Mal schauen, wer das doch noch Ich wünsche uns, dass alle Menschen diesen verhindert?! Zumindest schreiten hier das Land-Wettbewerb gewinnen.
Reaktionen auf einen Artikel der normal 2/2008
Nach dem Erscheinen der letzten Ausgabe der „normal!“ gab es ungewöhnlich viele Reaktionen unserer Leser. Sie bezogen sich fast ausschließlich auf den Artikel des Landesbehindertenbeauftragten, Herrn Maerevoet. Unter der Überschrift: „Machen Sie mit und bleiben Sie fit!“ hat er die Leser dazu aufgerufen, sich, trotz eventuell schon bestehenden Behinderungen, sportlich zu betätigen. Sport ist bekanntermaßen ein Mittel, um körperlich und geistig, auch im Alter, beweglich zu sein. Sport erhöht die Lebensqualität. Dieses Thema zog sich durch das gesamte Heft und fand auch die Zustimmung der Leser.
Heftigen Widerspruch vieler Leser gab es allerdings zu den „Zukunftsvisionen“, die Herr Maerevoet in seiner Kolumne beschrieb. Der DPWV schrieb in einem Brief: „Für Lobbyisten behinderter Menschen ist Ihr Beitrag und die darin enthaltende Denke nun ein Schlag ins Gesicht! ... Die Menschen, die einen besonders hohen Hilfebedarf haben, werden künftig nur noch verwahrt? Können und müssen wir nicht von Ihnen als Landesbehindertenbeauftragten erwarten, dass Sie sich dafür stark machen, dass auch Menschen mit hohem Hilfebedarf selbstbestimmt leben können?“
Aus Einrichtungen erreichten uns Reaktionen der Mitarbeiter, die sich dagegen wehrten, dass alte und behinderte Menschen bei Ihnen nur „verwahrt“ werden. Der Vorstand der Lebenshilfe Magdeburg schrieb: „Unsere Einrichtung betreut Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen in unseren Werkstätten und Wohnformen. Wir wären froh, wenn es uns gelänge, eine Vielzahl dieser Mitarbeiter in die Selbstständigkeit zu ‚entlassen‘, sie fit zu machen für den ersten Arbeitsmarkt etc. Wir, die Angehörigen, sehen aber derzeit keine besseren Möglichkeiten für unsere behinderten Kinder, Brüder und Schwestern als unsere Werkstätten und Wohneinrichtungen.“
Der Behindertenbeauftragte bat den Vorstand um ein Gespräch, das im Wohnheim der WfbM in der Zielitzer Straße in Magdeburg stattfand. Hier leben unterschiedlich stark behinderte Menschen, die tagsüber in der Werkstatt arbeiten. Sie wohnen in Einzelzimmern und werden in kleinen Wohngruppen betreut. Die Einrichtung liegt
Wohnen
mitten in einem Wohngebiet und jeder kann selbst bestimmen, ob er die Gruppenangebote annimmt oder allein etwas unternehmen möchte. Die Bewohner, mit denen wir sprachen, fühlen sich wohl in der Zielitzer Straße. Ihnen gefällt es in ihrem (Wohn)heim.
Es gibt neben vielen guten Einrichtungen im Land allerdings auch weniger Gute. Nahezu täglich kann man düstere Berichte über die Zustände in manchen Pflegeheimen sehen. In Zeitungen und Zeitschriften wird über Skandale in der Pflege berichtet. Alte Menschen haben Angst vor der Pflegebedürftigkeit. Heute schon! Wie wird es in der Zukunft sein? Viele Ältere werden zukünftig Hilfen benötigen, die Menschen mit Behinderungen bereits heute brauchen.
Die Sozialkassen sind leer, jetzt schon! – Die Frage muss aber lauten: Warum? Es ist die Aufgabe der Politiker bei der Aufstellung der Bundes-, der Landes- und der Kommunalhaushalte festzulegen, wie hoch der Anteil der Sozialausgaben sein soll. Wer in einem Wohnumfeld mit einer guten und barrierefreien Infrastruktur leben kann, braucht meist weniger Hilfen, die häufig aus den Sozialkassen finanziert werden müssen. Die Möglichkeiten auf Barrierefreiheit bei Baumaßnahmen zu verzichten, wie sie der Landtag Investoren mit dem Investitionserleichterungsgesetz bietet, waren ein Schritt in die verkehrte Richtung.
Jeder Mensch muss unabhängig von der Art oder der Schwere seiner Behinderung, das Recht haben, so zu leben, wie er es möchte. Wer in einer Einrichtung mit Anderen leben will, dem soll das genauso ermöglicht werden, wie jemanden der
z.B. in einer kleineren WG wohnen möchte. Auch Menschen, die einen relativ hohen Hilfebedarf haben, müssen das Recht haben in einer eigenen Wohnung zu leben und dort die notwendigen Hilfen erhalten. Der notwendige Umfang ist individuell verschieden. Er wird bestimmt, durch die Art und die Schwere der Behinderung sowie von den Wohn- und Lebensumständen des Einzelnen. Es darf aber keinesfalls sein, dass die Kostenträger nach Kassenlage entscheiden, wer wo zu wohnen hat. Dafür setzt sich der Behindertenbeauftragte tagtäglich ein, auch wenn es in diesem Artikel nicht immer so deutlich stand.
Die vorige Ausgabe der „normal!“ stand unter dem Thema „Behindertensport“. Sport ist dabei lediglich ein Mittel, um möglichst lange unabhängig zu leben und zu diesem Thema äußerte sich der Landesbehindertenbeauftragte und zwar nur dazu.
Beschreibung eines nichtselbstbestimmten Lebens
Artikel 19 -Unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft Die Vertragsstaaten dieses Übereinkommens anerkennen das gleiche Recht aller Menschen mit Behinderungen, mit gleichen Wahlmöglichkeiten wie andere Menschen in der Gemeinschaft zu leben, und treffen wirksame und geeignete Maßnahmen, um Menschen mit Behinderungen den vollen Genuss dieses Rechts und ihre volle Einbeziehung in die Gemeinschaft und Teilhabe an der Gemeinschaft zu erleichtern, indem sie unter anderem gewährleisten, dass a) Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt die Möglichkeit haben, ihren Aufenthaltsort zu wählen und zu entscheiden, wo und mit wem sie leben, und nicht verpflichtet sind, in besonderen Wohnformen zu leben;
Matthias Grombach lebt in einem Heim. Anders als die Bewohner der Einrichtung der Lebenshilfe ist er nur körperbehindert und hat keine z.B. Lernschwierigkeiten. Er braucht also keine pädagogischen Betreuer. Er braucht Pflege. Viel Pflege! Seit einem Badeunfall, den er im Alter von 15 Jahren hatte, ist er vom Hals abwärts gelähmt. Jahrelang pflegten und versorgten ihn seine Eltern. Vor drei Jahren ging das auf einmal nicht mehr. Seit dem lebt er in einem Altenpflegeheim in Dessau. Herr Grombach ist 32 Jahre – die anderen Bewohner sind meist über 80 Jahre alt.
Wer ihn besuchen will, sollte sich erst gegen 11 Uhr auf den Weg machen, denn vorher haben die Mitarbeiter ihn meist noch nicht in seinen E-Rollstuhl gesetzt. Weil es länger dauert, ihn zu waschen und anzuziehen, bekommt er sein Frühstück einfach erst einmal im Bett gereicht. Frisch gefüttert wird er dann im Bett gewaschen, angezogen und endlich in seinen Rollstuhl gesetzt. Das dauert meist so anderthalb Stunden. Geduscht wurde er in den drei Jahren, die er dort schon lebt, nur einmal!
Dann sitzt er in seinem gemütlichen kleinen (für seinen E-Rolli leider zu kleinem) Zimmer. Er kann aber auch über krankenhausähnliche Flure, an Kaninchen und Fischen vorbei, zum gemütlichen kleinen (für seinen E-Rolli leider zu kleinem) Speiseraum fahren. Das Mittagessen ist meist
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Wohnen
optimal an die Bedürfnisse älterer Menschen angepasst. Nach dem Essen begleiten die Mitarbeiter die Bewohner zur Mittagsruhe. Herr Grombach wird nicht ins Bett gebracht. Das wäre zu aufwendig. Er bleibt in seinem Rollstuhl sitzen, kann sich das Fernsehprogramm anschauen und auf das Abendessen warten. Manchmal gibt es Abwechslung, dann bringt eine Pflegekraft frische Wäsche. Leider kann er das Altenheim auch nicht einfach mal so verlassen. Es gibt zwar einen kleinen abgeschlossenen Lift neben der Eingangstreppe, dieser ist aber für seinen E-Rollstuhl viel zu klein. Außerdem braucht er eine Begleitung. Wenn sich ein paar Mal im Jahr jemand findet, dann wird er über Kellergänge nach draußen geleitet. Nach dem Abendbrot, und wenn die anderen versorgt sind, wird auch er ins Bett gebracht. Endlich kann er sich seinen Laptop reichen lassen und über das Internet Verbindung mit der Außenwelt und Gleichaltrigen aufnehmen.

Matthias Grombach möchte so nicht mehr leben. Er will über seinen Tagesablauf selbst bestimmen. Er will ins Kino, in die Disko oder einfach mal nur so durch ein Einkaufscenter fahren. Er will mit Gleichaltrigen reden und nicht nur chatten. Deshalb beantragte er ein Persönliches Budget. Er will in einer eigenen Wohnung mit persönlicher Assistenz leben. Sein Antrag wurde von der Sozialagentur in Halle abgelehnt. Die Kosten für eine 24 Stunden Assistenz würden in seinem Fall bei ca. 8000 bis 10000 Euro liegen. Das entspricht ungefähr den doppelten Heimkosten. Stattdessen wurde ihm vorgeschlagen in ein Behindertenheim nach Potsdam umzuziehen. Dort wäre er dann nicht nur unter älteren Menschen, sondern könnte mit gleichaltrigen behinderten Menschen zusammen leben. Dies wiederum hat er abgelehnt. Er hat Angst, dass dann auch noch die letzten Kontakte zu Freunden und Verwandten in Dessau abbrechen werden. Außerdem will er grundsätzlich in keine stationäre Einrichtung, mit ihren festen Strukturen, mehr. Deshalb hat er mit seinem Anwalt eine Klage gegen die Sozialagentur eingereicht. Nun sollen die Richter entscheiden. Das aber dauert.
In der Zwischenzeit ist Herr Grombach nicht untätig geblieben. Er wandte sich an den Petitionsausschuss des Landes, an verschiedene Politiker, die Bundesbehindertenbeauftragte und über das Internet an die Öffentlichkeit, um endlich ein selbstbestimmtes Leben führen zu dürfen.
Jetzt endlich scheint Bewegung in die Sache zu kommen. Die Sozialministerin, Frau Dr. Gerlinde Kuppe, schaltete sich ein. Herr Richard aus dem Sozialministerium, der Landesbehindertenbeauftragte und Herr Grombach setzten sich zusammen, um eine Lösung zu finden. Herr Grombach soll in einer eigenen Wohnung in Dessau leben können. Ihm wurde vorgeschlagen, dies mit einem Teilbudget zu erreichen. Dann könnte er die Pflegekosten als Sachleistungen bekommen und die Eingliederungshilfeleistungen als persönliches Budget. Ein späteres komplettes Persönliches Budget soll nicht ausgeschlossen werden. Wir werden sehen, ob dieser Kompromiss tragfähig ist. Schön wäre es, wenn wir in einer folgenden Ausgabe einen Bericht über Matthias Grombach in seiner ersten eigenen Wohnung bringen konnten.
Was führt dazu, dass die Kosten für die Sozialkassen bei Herr Grombach, wie auch bei vielen anderen Menschen in einer eigenen Wohnung, so viel höher sind als in einem Heim? Ein Fehler liegt in der Konstruktion des Persönlichen Budgets. Die Pflegeversicherung stellt im Rahmen des Budgets nur das Pflegegeld, in seinem Fall 665 €, zur Verfügung. Für seine Pflege im Heim zahlt sie jedoch 1 432 €. Da jeder Pflegebedürftige seine Leistungen jedoch unabhängig von seiner Wohnform braucht, muss das fehlende Geld aus den Sozialkassen kommen. Für die Pflegeversicherung ist das Persönliche Budget ein Sparmodel. Jede Leistung, die behinderte Menschen außerhalb der klassischen Pflege benötigen (Haushaltshilfe, Einkaufs-oder Freizeitbegleitung, Vorlesen oder Erklären von Bescheiden usw.), muss individuell besorgt und teuer bezahlt werden. Es fehlen Servicezentren, die dieses günstig und zeitlich flexibel anbieten und bei denen es behinderte Kunden ihrem Bedarf entsprechend bekommen können.
Barrierefreiheit
Artikel 29 -Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben … unter anderem i) stellen sie sicher, dass die Wahlverfahren, -einrichtungen und -materialien geeignet, zugänglich und leicht zu verstehen und zu handhaben sind
Das Jahr 2009 wird von vielen als Superwahljahr Hilfe benötigt, kann dazu die Hilfe einer von ihm bezeichnet. Am 7. Juni finden nicht nur die Wahlen selbst bestimmten Vertrauensperson in Anspruch zum europäischen Parlament statt, sondern auch nehmen. Kommunalwahlen in Sachsen-Anhalt. Der
Jeder Bürger sollte unbedingt von seinem Bundestag wird am 27. September neu gewählt.
Wahlrecht Gebrauch machen. Gerade Menschen mit Behinderungen sind darauf angewiesen, dass Der Landesbehindertenbeirat hat in seinem die Politiker ihre Interessen vertreten. Am besten Beschluss 1/2009 die zuständigen Gremien wäre es, wenn sich überall Behinderte selbst zur aufgefordert, mehr barrierefreie Wahllokale Wahl stellen würden. Vor den Wahlen findeneinzurichten. Die Wahlleiter sollten alternativ zu überall Gesprächsforen mit den Kandidaten statt.
den gewohnten Wahllokalen, verstärkt dort neue Wenn Sie mit ihrem Rollstuhl nicht die Treppen einrichten, wo in letzter Zeit Gebäude hoch kommen, stellen Sie sich davor! Fragen Sie entsprechend gebaut oder saniert wurden.
die Kandidaten, wie wichtig ihnen Barrierefreiheit Blinde und Sehbehinderte können beim Blinden- ist! Taten sagen manchmal mehr als Worte. Reden und Sehbehinderten-Verband Sachsen-Anhalt Sie mit den Kandidaten! Wenn Sie die Antwort
e.V. (BSVSA), Telefon: (03 91) 2 89 62 39, nicht verstehen, bitten Sie darum, ob man Ihnen Internet: www.bsv-sachsen-anhalt.de, eine das mit einfachen Worten erklären kann. Wenn kostenlose Stimmzettelschablone anfordern. Wer jemand das nicht kann, glauben Sie er oder sie auf Grund seiner Behinderung bei der wird sich später für eine „einfache Sprache“ Stimmabgabe oder dem Ausfüllen des Wahlzettels einsetzen?
Artikel 9 -Zugänglichkeit
(1) Um Menschen mit Behinderungen eine unabhängige Lebensführung und die volle Teilhabe in allen Lebensbereichen zu ermöglichen, treffen die Vertragsstaaten geeignete Maßnahmen mit dem Ziel, für Menschen mit Behinderungen den gleichberechtigten Zugang …, zu Transportmitteln, …, zu gewährleisten.
Die Deutsche Bahn verbessert in ihren Regionalzügen die Einstiegsbedingungen für behinderte Menschen. Dazu wurden für alle Doppelstockwagen neue Rampen angeschafft. Die so genannten Überfahrbrücken sollen vor allem Rollstuhlbenutzern das Ein- und Aussteigen erleichtern. Mit der Umrüstung reagierten die Bahn auf Forderungen von Behinderten, die die Funktionsweise der bisherigen Rampen bemängelt hatten. Bei einem Vororttermin am Hauptbahnhof Magdeburg testeten am 20.04. RollstuhlfahrerInnen die Neuen. Ihr Urteil fiel gut aus. Selbst bei größeren Höhenunterschieden zwischen Bahnsteig und Zugboden sei der Zugang nun erleichtert. Dennoch seien sie weiterhin auf Hilfe von Kundenbetreuern angewiesen. „Diese sucht man in manchen Zügen trotz vorheriger Anmeldung vergebens. Da hilft die beste Rampe nichts“, kritisierte Jörg Lahn. Verkehrsminister Dr. Karl-Heinz Daehre entgegnete, dass „erst kürzlich 190 weitere Kundenbetreuer bei der Bahn eingestellt wurden.“
O. Kramer

Arbeit
Artikel 27 - Arbeit und Beschäftigung
(1) Die Vertragsstaaten anerkennen das gleiche Recht von Menschen mit Behinderungen auf Arbeit; dies beinhaltet das Recht auf die Möglichkeit, den Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen, die in einem offenen, integrativen und für Menschen mit Behinderungen zugänglichen Arbeitsmarkt und Arbeitsumfeld frei gewählt oder angenommen wird.
„Unterstützte Beschäftigung“ ist ein Instrument, um behinderten Menschen in ihrem Bemühen um selbst bestimmtes Leben zu unterstützen und insbesondere ihre berufliche Verwirklichung auf dem ersten Arbeitsmarkt zu fördern.
Mit der Inkraftsetzung des Artikel 38a des Sozialgesetzbuch IX ab dem 1. Januar 2009 will der Gesetzgeber eine Lücke an der Schnittstelle Schule – Beruf schließen. Nach Schätzung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen könnten 5 Prozent der behinderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfB) sozialversicherungspflichtig auf dem ersten Arbeitsmarkt Beschäftigung finden. Allerdings haben diese Personen einen besonderen Unterstützungsbedarf, der mit den bisherigen Möglichkeiten und Förderinstrumenten Arbeitsagenturen und Integrationsämter nicht gewährleistet werden konnte.
Dies soll jetzt anders werden. Grundsätzliches Ziel ist die Integration in den Arbeitsmarkt in Form einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Dazu will man zukünftig an der Schwelle Schule – Beruf drei Wege verstärkt beschreiten:
Grundsätzlich anders ist das Prinzip: Erst platzieren – Der Arbeitsassistent sucht einen geeigneten Arbeitgeber, es wird ausgehend von den Kenntnissen und Fähigkeiten der betroffenen Person ein Arbeitsplatz „zurecht geschnitten“ und mit dieser Person besetzt.
Dann qualifizieren – Je nach individuellem Bedarf erfolgt eine Unterstützung bei der Einarbeitung durch die Begleitung eines Arbeitsassistenten oder/und durch Qualifizierung des behinderten Mitarbeiters.
Die Unterstützung der behinderten Menschen im Rahmen ihrer Beschäftigung kann in zwei Phasen erfolgen. In der ersten Phase von bis zu drei Jahren findet das Anlernen und Qualifizieren statt. Die Beschäftigten erhalten ein Ausbildungsentgelt von 212 € monatlich und haben rechtlich gesehen einen entsprechenden Status. Die finanzielle Unterstützung (Arbeitsassistent + Ausbildungsentgelt) erfolgt durch die Bundesagentur für Arbeit. In der zweiten Phase erfolgt eine regelmäßige, bedarfsorientierte Unterstützung durch den Betreuungsdienst nach der Übernahme durch den Betrieb in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis. Die Finanzierung wird in dieser Phase durch die Integrationsämter gewährleistet.
Die Leistungen im Rahmen der unterstützten Beschäftigung sind budgetfähig. Das bedeutet, dass Anspruchsberechtigte sich den Wert dieser Sachleistungen auch im Rahmen ihres „Persönlichen Budgets“ auszahlen lassen können. Über die Regionalen Einkaufzentren der Bundesagentur für Arbeit wurde die erste Ausschreibung für Maßnahmen der unterstützten Beschäftigung durchgeführt. Der Betreuungsschlüssel wurde hier mit 1:5 vorgegeben. Ob sich unter diesen Rahmenbedingungen die guten bis sehr guten Ergebnisse der Hamburger Arbeitsassistenz und anderer Modellprojekte dieser Art erreichen lassen, bleibt abzuwarten.
Ansprechpartner vor Ort in Sachsen-Anhalt sind die örtlichen Agenturen für Arbeit, die Sie an die beauftragten Träger für „Unterstützte Beschäftigung“ vermitteln können.
Wenn Sie mehr zum Thema „Unterstützte Beschäftigung“ wissen wollen, finden Sie auf der Internetseite der Bundesarbeitsgemeinschaft für Unterstützte Beschäftigung (BAG UB) e. V. (www.bag-ub.de) weitere Informationen.
M. Jacobsen
Bildung
Artikel 24 -Bildung
d) Menschen mit Behinderungen innerhalb des allgemeinen Bildungssystems die notwendige Unterstützung geleistet wird, um ihre erfolgreiche Bildung zu erleichtern;

Am 14. Februar dieses Jahres besuchte unser Kultusminister, Prof. Jan-Hendrik Olbertz, die Sitzung des Behindertenbeirates. Die Mitglieder wollten von ihm wissen, wie der Artikel 24 in Sachsen-Anhalt umgesetzt werden kann.
Zu Beginn seiner Rede stellte Prof. Olbertz die Situation ungeschönt dar. „Einig sind wir uns sicher alle darin, dass in Sachsen-Anhalt die sogenannte Förderquote nicht nur im Ländervergleich hoch, sondern zu hoch ist, und das in zweifacher Hinsicht. Das betrifft zum einen den Anteil von Schülerinnen und Schülern mit einem festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarf überhaupt, und es betrifft den Anteil derjenigen, die die entsprechende Förderung an Förderschulen und nicht an allgemeinen Schulen erfahren.“ Er verwies darauf, dass es mit ihm keine einfachen Lösungen geben wird. Er werde die Hürden im Feststellungsverfahren nicht erhöhen, nur um die Statistik zu schönen und er werde auch nicht per Anordnung reihenweise die Förderschulen schließen, denn „… wo Integration formal ‚erledigt‘ wird, aber die qualifikatorischen, die sächlichen und die organisatorischen Voraussetzungen nicht wirklich durchdacht und vorhanden sind, dort wird jene Ausgrenzung, die man zu vermeiden sucht, nur subtiler, aber manchmal umso brutaler. Dort mag alles wunderbar aussehen, weil alle gemeinsam zu lernen scheinen, aber sich tatsächlich nur in einem Raum aufhalten.“
Dann zeigte er Wege auf, wie er die Anzahl der Schüler an Förderschulen senken will. Er verwies auf die ersten Erfolge der seit 2005 bestehenden Förderzentren. Fast 90 Prozent aller Schulen in Sachsen-Anhalt sind mittlerweile in diesen organisiert. Künftig gilt es, die sonderpädagogischen Qualifikationen der Lehrkräfte an allgemeinbildenden Schulen zu erhöhen.
Ein weiteres Problem ist die viel zu hohe Zahl von Anmeldungen zur Feststellung von sonderpädagogischem Förderbedarf. 74 Prozent der Diagnosen betreffen Kinder vor dem Besuch des
3. Schuljahrgangs der Grundschule. Ziel der Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs ist in der Regel der Wechsel in eine
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Förderschule, nicht der gemeinsame Unterricht. „Das aber läuft, nicht in allen, aber zu vielen Fällen darauf hinaus, dass das eigentliche Ziel der flexiblen Eingangsphase, nämlich unterschiedliche Lernvoraussetzungen in den beiden ersten drei Schuljahren auszugleichen, nicht mehr verfolgt wird. Es ist schon ein Unterschied, ob man nach der Eingangsphase zu dem Ergebnis kommt, dass eine Förderschule der richtige Lernort ist, oder ob man diese Entwicklung nicht abwartet, ja regelrecht verhindert.“ Prof. Olbertz schlussfolgerte, dass es uns perspektivisch gelingen muss, mehr Kinder mit besonderen Bedarfslagen im Schuleingang der Grundschule zu fördern. Das Ministerium will die Diagnostik vor dem Schuleintritt und im ersten Schulbesuchsjahr begrenzen und statt dessen mehr sonderpädagogische Unterstützung im flexiblen Schuleingang ansiedeln. Deshalb soll eine Grundversorgung mit Förderschullehrkräften im ersten Schulbesuchsjahr angestrebt werden.
Es wurde festgestellt, dass die Förderzentren Zusatzzuweisungen benötigen, damit die Basisförderschulen ihrer Außenverantwortung entsprechen können. „Wir werden uns alle mehr vom Prinzip des ‚Wegschickens‘ lösen und dem Ziel des ‚Behaltens‘ zuwenden müssen, jedenfalls an den allgemeinen Schulen. Förderschulen müssen sich dagegen, mehr als bisher, als Angebotsschulen verstehen, die immer die Reintegration in den allgemeinen Schulbereich im Blick haben.“
Im Anschluss wies der Kultusminister auf einige Probleme hin, die die Umsetzung behindern. Einige Grundschulen scheinen gegenwärtig mit dem Auftrag der individuellen Förderung aller Einschüler noch überfordert zu sein. Die Eltern erleben mitunter die „Ohnmacht“ der Lehrkräfte, mit Kindern, die einen höheren Förderbedarf haben, umzugehen. Die zunehmende Heterogenität der Kinder und manch anderes mehr lassen Grundschulen nach Wegen zur Entlastung suchen, um die Unterrichtsgestaltung zu erleichtern. Daher werden Kinder mit erhöhtem Förderbedarf gern abgegeben, insbesondere in den Förderschwerpunkten emotionale-soziale Entwicklung, Sprache und Lernen. Grundschullehrkräfte fühlen sich oft unsicher in der Förderplanung und deren Umsetzung. Die Leistungsbewertung in Form der Notengebung übt enormen Druck aus und lässt Kinder mit ungünstigen Lernvoraussetzungen als belastend erleben. Vielfach fordern Eltern, dass Kinder mit ungünstigen Lernausgangslagen die Schule oder die Klasse verlassen, damit die anderen Kinder nicht in ihrer Lernentwicklung ausgebremst werden.
Anschließend diskutierten die Mitglieder des Behindertenbeirates intensiv mit Prof. Olbertz. Einig waren sie sich mit ihm über die Notwendigkeit der Erhöhung der Integrationsquote und der Notwendigkeit mehr Schüler mit Förderbedarf zumindest zum Hauptschulabschluss zu führen.
In der Diskussion kam man dann aber auch noch auf ein anderes Problem zu sprechen – die mangelnde Barrierefreiheit vieler Schulen und des Schülerverkehrs. So muss z.B. eine Schülerin aus dem Harz, die auf die Benutzung eines Rollstuhls angewiesen ist, mit einem Extratransport an mehreren nichtbarrierefreien Gymnasien vorbeifahren, um endlich eine für sie geeignete Schule zu erreichen. Dies bedeutet nicht nur jeden Morgen früher aufstehen, sondern mit Beginn der 11. Klasse begann für die Familie auch ein, zum Glück letztendlich positiv entschiedener, zermürbender Kampf um die Übernahme der sehr hohen Fahrtkosten.
Der Behindertenbeirat bekräftigte noch einmal seine Forderung, dass die Schulsanierungen im Rahmen des Konjunkturpaketes des Bundes grundsätzlich auch die barrierefreie Gestaltung der Gebäude beinhalten sollte.

Dieser Artikel wurde in einer schweren Sprache geschrieben.
Der Kultusminister ist der Minister, der für die Schulen verantwortlich ist. Er will jetzt auch weniger Schüler in Förderschulen schicken. Viel mehr Schüler sollen gemeinsam in normale Schulen gehen können. Dazu müssen die Lehrer dort lernen, wie man diesen Kindern beim Lernen hilft.
Was er noch machen will, sagte er in seiner Rede. Die Mitglieder des Beirates wollen aufpassen, ob der Minister nur schöne Worte gesagt hat oder ob auch in Sachsen-Anhalt bald mehr behinderte Kinder gemeinsam mit Nichtbehinderten lernen können. Um den Minister später an seine Worte erinnern zu können, haben wir seine Sätze fast genau so aufgeschrieben, wie er sie gesprochen hat.
Wir hoffen, dass jeder, der auf eine einfachere Sprache angewiesen ist, jemanden findet, der ihm beim Lesen hilft.
INTERVIEW
Dr. Verena Späthe
Behindertenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion Innerhalb unserer Gesprächsreihe mit Politikerinnen und Politikern aus Sachsen-Anhalt führen wir diesmal ein Gespräch mit der Behindertenpolitischen Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Frau Dr. Verena Späthe.
Frau Dr. Späthe, welche Verbindungen haben Sie persönlich zu Menschen mit Behinderungen?
Ich habe 1992 in privatem Auftrag ein Behindertenheim in Merseburg mit aufgebaut. Dort war ich auch lange Zeit als Geschäftsführerin tätig. Außerdem habe ich in verschiedenen Gremien des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes mitgearbeitet. Ich empfinde es als großes Glück, innerhalb der Fraktion, diese Aufgabe bekommen zu haben.
Unsere Ausgabe beschäftigt sich diesmal mit der UN-Konvention. Welche Aufgaben sehen Sie bei der Umsetzung besonders auf Sachsen-Anhalt zukommen?
Die Umsetzung wird nicht nur unserem Bundesland, sondern ganz Deutschland erhebliche Probleme bereiten. Das Kardinalproblem ist das barrierefreie Denken. Das muss endlich in alle Köpfe und alle Amtsstuben einziehen. Einen Schwerpunkt in meiner Arbeit sehe ich im Bereich der Bildung, bei der Umsetzung des Artikels 24. Wir haben in den letzten Jahren zwar schon einiges erreicht, von einem wirklich inklusiven Bildungssystem sind wir aber noch weit entfernt. So haben wir nicht nur die höchste Zahl an Schülern mit Förderbedarf, wir haben auch die geringste Integrationsquote von ihnen an Regelschulen. Der Weg in die Förderschule ist aber fast immer eine Einbahnstraße, denn die Rückführungszahlen von der Förder- an die Regelschule sind, besonders aus der Förderschule „Lernen“, viel zu gering. Bildung muss bereits im Kindergarten beginnen. Kinder müssen frühzeitig gezielt gefördert werden. Die allgemeinbildenden Schulen sind in sächlicher und personeller Hinsicht zu ertüchtigen, gemeinsamen Unterricht als den Regelfall und nicht als Ausnahme zu gestalten. Schule hat nicht die Aufgabe, die bestehenden Unterschiede zwischen den Kindern aufzuheben, sondern jede und jeden entsprechend seiner Talente zu fördern.
Probleme dürfte auch die Umsetzung des Artikels 19 bereiten. Wie stehen Sie zu der Initiative „Ambulant vor Stationär“?
Grundsätzlich muss jeder Mensch, egal wie schwer er behindert ist, das Recht haben so zu wohnen, wie er es möchte. Fälle, wie der von Herrn Grombach, dürfte es eigentlich gar nicht mehr geben. Um mehr Menschen ein Leben außerhalb von Einrichtungen zu ermöglichen, brauchen wir dringend mehr ambulante Angebote. Ähnlich wie nach der Einführung der Pflegeversicherung, müssen sich gemeinnützige und private Anbieter finden, die diesen Markt bedienen wollen. Dies darf nicht ausschließlich über Freiwilligenarbeit oder die „Krücke“ zweiter Arbeitsmarkt geschehen, sondern wir brauchen Anbieter, die dann auch auskömmliche Preise verlangen können. Wir brauchen Änderungen im Bereich der Eingliederungshilfe, um das verlässlich zu finanzieren. In Merseburg gibt es z.B. ein Projekt zur Ausbildung von „Alltagsassistenten“. Hier werden Fachkräfte geschult, die jemanden
z.B. ins Kino oder zum Behindertensport begleiten können. Ein Weg in die richtige Richtung.
Wie empfinden Sie die Empfehlung einiger Wahlleiter, Menschen mit Behinderungen zu bitten, die Möglichkeit der Briefwahl zu nutzen?
Wer erst am Wahltag seine Stimme abgeben möchte, dem muss das auch möglich sein. Wir brauchen viel mehr barrierefreie Wahllokale. Genauso wichtig ist mir aber auch die Schulung der Wahlvorstände über den Umgang und die Rechte von behinderten Menschen. Vielen ist immer noch nicht bekannt, dass sowohl Sehbehinderte wie auch andere Behinderte das Recht haben, eine Person ihres Vertrauens mit in die Wahlkabine mitnehmen zu dürfen.
Zum Schluss möchte ich alle Leser unbedingt dazu aufrufen, mit ihren Problemen oder Anregungen zu mir oder einem anderen Abgeordneten zu kommen. Nur so haben wir die Möglichkeit uns konkret für eine Lösung einzusetzen.
Der Gesetzgeber hat am 10.12.08 mit der Versorgungsmedizin-Verordnung (BGBl. Teil I, Nr. 57 v. 15.12.08, S. 2412) die Begutachtung und Einstufung von Behinderungen neu geregelt. Bisher galten die „Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht“ (AHP, Stand 2004), herausgegeben vom zuständigen Bundesministerium.
Mit einer eigenständigen Verordnung wurde also eine „echte“ gesetzliche Grundlage für die Begutachtung geschaffen. Die Einzelheiten sind in einer Anlage zu § 2 der Verordnung unter dem Titel "versorgungsmedizinische Grundsätze"
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales teilt mit, dass der Kreis der behinderten Personen ausgeweitet wurde, die Parkerleichterungen (z.B. Nutzung von Behindertenparkplätzen) in Anspruch nehmen können, ausgeweitet wurde. Künftig gilt das bundesweit u.a. auch für
Für die Vergabe der Ausnahmegenehmigungen sind die Straßenverkehrsbehörden der Länder zuständig.
geregelt, die eine Art Kurzfassung der bisherigen Anhaltspunkte darstellt. Die Verordnung und die Anlage sind unter www.gesetze-im-internet.de als pdf-Datei mit 116 Seiten herunter zu laden. Inhaltlich wurde auf zahlreiche Hinweise, Erläuterungen und Querverweise aus den AHP verzichtet, es heißt jetzt einheitlich „Grad der Schädigung“ (GdS) statt „Grad der Behinderung“ (GdB). Nicht mehr bundeseinheitlich geregelt sind die Voraussetzungen für das Merkzeichen RF (Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht). Was das bedeutet, muss abgewartet werden.
H.-P. Pischner
Am 19-20. Juni treffen sich Querschnittsgelähmte zu einem internationalen sportlichen Wettbewerb in Glasgow. Schirmherr ist unser Landesbehindertenbeauftragter. Mit Hilfe der Technik (Funktionelle Elektrische Stimulation - FES) werden Muskeln aktiviert, so dass Querschnittsgelähmte z.B. mit dem dreirädrigem Fahrrad sich im Zeit- oder Staffelrennen messen können. Eine finanzielle Unterstützung ist für wenige Wettkampfteilnehmer über die Magdeburger Firma Hasomed möglich. Wer teilnehmen möchte oder mehr wissen will, erfährt dies unter www.fescycling.de . 2011 soll der internationale Wettkampf in Sachsen-Anhalt stattfinden.
Jeder der die vollständige UN-Konvention haben möchte, kann sie auf der Internetseite www.behindertenbeauftragte.de bestellen oder herunterladen. Hier gibt es auch eine Version in einfacher Sprache. Wer den Text der sogenannten
| „Schattenübersetzung“ sucht, finden ihn | unter | ||
|---|---|---|---|
| www.netzwerk-artikel-3.de. | Hier | steht | dann |
| „Inklusion“ statt „Integration“. | |||
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