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Thema: Jedem Kind seine Schublade & Die Berufschancen von Förderschülern
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Auf ein Wort: Das 3. Behindertenpolitische Forum
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Forum: Eine Schule für alle?! Tagungsbericht
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Interview: Eine eigentlich ganz normale Geschichte Interview mit einem Vater
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Aktuell: EU-Richtlinie zu Rollstuhlfahrern in Bussen & In eigener Sache

Seit dem PISA–Schock hat die Bildungspolitik in allen Bundesländern an Bedeutung gewonnen. Überall wird über den Sinn oder Unsinn eines dreigliedrigen Schulsystems gesprochen. Aber wieso dreigliedriges Schulsystem? Es ist doch eigentlich vier oder sogar fünfgliedrig. Aber wie so oft, werden Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen aus der allgemeinen Schule ausgegrenzt. Ob und wie man Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf in Regelschulen integrieren kann, wurde am 5. Mai im Magdeburger Gesellschaftshaus im 3. Behindertenpolitischen Forum diskutiert. Das Thema diesmal: “Ein e Schule für alle – auch in Sachsen-Anhalt?!“
THEMA
Für Kinder, bei denen schon bei der Einschulungsuntersuchung festgestellt wird, dass sie auf Grund ihrer bisherigen Entwicklung, Probleme beim Lernen haben werden – gibt es die Förderschule „Lernen“. Wer dort auch noch Probleme hat, kann eine Schule für Geistigbehinderte besuchen. Für jedes Kind, das eine Behinderung hat, gibt es eine besondere Förderschule. Wenngleich im gesamten Bundesland Gymnasien, Grund-und Sekundarschulen geschlossen werden, ändert sich an der Anzahl der Förderschulen kaum etwas. Obwohl durch den Geburtenrückgang die Schülerzahlen insgesamt stark rückläufig sind, sinkt die Anzahl der Förderschüler kaum. Der gemeinsame Unterricht an Regelschulen bietet Kindern und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf bessere Voraussetzungen für ihr künftiges Leben – individuelle Förderung statt separierende Beschulung an Sonderschulen. Eine Erkenntnis, die sich international und zunehmend national durchsetzt. Dies führt dazu, dass in den meisten europäischen Ländern über 80 Prozent dieser Kinder eine Regelschule besuchen. In Deutschland tun dies nur etwa 12 Prozent. Deutschland trägt innerhalb der EU somit die sprichwörtliche „Rote Laterne“. Während in anderen Bundesländern wie z.B. Brandenburg die Anzahl der integrativ beschulten Kinder mit einer Behinderung und/oder sonderpädagogischen Förderbedarf mittlerweile bei fast 25% liegt, schmückt sich Sachsen-Anhalt mit der „dunkel-roten Laterne“ – bei uns werden kaum 6 Prozent dieser Kinder an Regelschulen unterrichtet. Eine Ursache dafür findet sich im Schulgesetz von Sachsen-Anhalt. Im dortigen § 39 heißt es: “(1) Schülerinnen und Schüler, die einer sonderpädagogischen Förderung bedürfen, sind zum Besuch einer für sie geeigneten Förderschule oder des für sie geeigneten Sonderunterrichts verpflichtet, wenn die entsprechende Förderung nicht in einer Schule einer anderen Schulform erfolgen kann.
(2) Die Schulbehörde entscheidet [...], ob die Verpflichtung nach Absatz 1 besteht und bestimmt nach Anhörung der Erziehungsberechtigten, welche Förderschule die Schülerin oder der Schüler besuchen soll.“ Die Behörde entscheidet sich meist für den Besuch der Förderschule. Aber warum? Weil es nicht genügend geeignete Regelschulen gibt? Eltern werden angehört und dürfen dann mitbestimmen, welche Förderschule sie für ihr Kind wünschen. In Sachsen-Anhalt wurde ein Bildungskonvent einberufen. Hier treffen sich Bildungspolitiker mit Wissenschaftlern, Lehrer-und anderen Betroffenenverbänden. Der Behindertenbeirat, als Vertreter der Menschen, also auch der Kinder, mit Behinderungen, wurde nicht eingeladen. Deren Interessen, wurde uns mitgeteilt, werden durch den Verband der Sonderschulpädagogen vertreten. Mal sehen, ob sie für die Abschaffung der Förderschulen stimmen, wenn ihre Arbeitsplätze an andere Orte verlegt werden. (SK)
„Die Förderschule ist das Nest, in dem sich Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf geborgen fühlen“, sagt Heike Kyn von der Agentur für Arbeit in Magdeburg. Doch was passiert, wenn die Schüler ihr Nest verlassen? Bereits in der neunten Klasse beginnt die Beratung. Eine individuelle Leistungsfeststellung hilft bei der Wahl eines geeigneten Ausbildungsberufes und den ersten Schritten in das Berufsleben. So werden diese Schüler häufig in handwerkliche und hauswirtschaftliche Berufe vermittelt. Jedoch schaffen nur die wenigsten Förderschüler die Anforderungen der betrieblichen Ausbildung. Der Großteil macht eine überbetriebliche Ausbildung mit reduziertem Theorieteil. An kommunalen Berufsschulen wird den Schülern aus dem „Schonraum“ Förderschule der Theorieteil zur Lehre vermittelt, die praktische Ausbildung erfolgt meist in einem entsprechenden Unternehmen. Mit der erforderlichen Unterstützung schließen die Auszubildenden nach drei Jahren ihre Ausbildung mit einem Kammerabschluss in einem Teilberuf ab. Während der theoretischen Ausbildung an den Berufsschulen erfahren die Förderschüler oft wenig Akzeptanz von den Jugendlichen der Regelschulen. „Ihre Erfüllung finden die jungen Menschen mit Förderbedarf dann meist in der Praxis“, erzählt Heike Kyn. „Förderschüler sind Praktiker und treue Arbeitnehmer“, fügt Wolfgang Lenze, Pressesprecher der Agentur für Arbeit in Magdeburg hinzu. „Sie machen ihre erlernte Arbeit und erreichen an ihrem Arbeitsplatz ihr volles Leistungsniveau. Eine berufliche Weiterentwicklung im Unternehmen ist oft trotz Lernbehinderung möglich.“ (AD, AR)
AUF EIN WORT

in Ihrer Hand halten Sie die normal! in verändertem Gewand. Die Zeitschrift des Landesbehindertenbeirates soll barrierefrei werden und von Menschen mit Behinderungen für Menschen mit Behinderungen gestaltet werden. Frau Kronfoth hat mit Studentinnen der Hochschule Magdeburg-Stendal ein erstes Exemplar fertig gestellt.
Am 5.Mai 2008, dem Protesttag der Menschen mit Behinderungen, fand unser 3. Behindertenpolitisches Forum statt. Diesmal unter dem Motto: “Eine Schule für alle -auch in Sachsen-Anhalt?!”
Ganz besonders freue ich mich, dass unser Ministerpräsident, Prof. Dr. Wolfgang Böhmer, im Vorfeld des Forums Zeit für ein längeres Gespräch zum Thema hatte und gerne Schirmherr des 3. Forums werden wollte. Offenbar sind ihm Integration bzw. Inklusion der Menschen mit Behinderungen eine Herzensangelegenheit und er will den jungen Menschen Chancen bieten. Er bedauerte, dass er zur Eröffnung nicht anwesend sein konnte, sich aber bereit erklärte, persönlich das Schlusswort zu halten. Für mich sind diese Entwicklungen ein bedeutendes Signal der Landesregierung, die Menschen mit Behinderungen ernst zu nehmen und ihnen zuzuhören. Leider hatte der Kultusminister seine Teilnahme wegen einer Konferenz mit Ministerin Annette Schavan abgesagt. Menschen mit Behinderungen haben sich mir gegenüber geäußert, dass damit Prioritäten gesetzt worden sind, durch die sie wieder zurückgesetzt werden. Seine Staatssekretäre waren ebenfalls verhindert. Ein Abteilungsleiter musste die Position des Kultusministeriums verkünden. Das ist erstmal positiv zu sehen, vor dem Hintergrund, dass beim 1. Forum eine Referentin den Kultusminister vertreten durfte. Ihr Abteilungsleiter war lediglich anwesend und hörte zu. Jeder nutzt eben seine Chancen so, wie er meint, dass es gut ist. Seit mehr als einem Jahr warte ich auf eine Antwort des Ministers zum Abschluss einer Zielvereinbarung. Ich hatte u.a. gemäß Absprache im Landesbehindertenbeirat vorgeschlagen, die Zahl der jungen Menschen mit Behinderungen im gemeinsamen Unterricht jährlich um einen festzulegenden Prozentsatz (ca. 25%) zu erhöhen. Nach etwa sechs Jahren wären wir dort angekommen, wo Berlin-Brandenburg heute steht. Noch tragen wir die dunkelrote Laterne und der Anteil der Förderschüler an der Gesamtschülerzahl steigt unentwegt. Wie lange will die Politik noch zusehen, wie jungen Menschen Chancen verweigert werden? Zukünftig müssen Förderschulen die Ausnahme und nicht die Regel sein.
Das Forum hat gezeigt: Es gibt keinen Weg mehr in die Stärkung der Separierung und Fortsetzung von Diskriminierung. Menschen mit Behinderungen sind keine Bittsteller, sondern haben verbriefte Rechte. Der Kultusminister ist nun in der Pflicht zu handeln und kann die Frage der Inklusion nicht länger aussitzen. Der Landesbehindertenbeirat wird sich auf seiner nächsten Sitzung dazu positionieren, ob er die bisherige Schulpolitik als Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen bewertet.
Der Bildungskonvent hatte beschlossen, die Gremien der Menschen mit Behinderungen nicht einzubinden und parallel zum 3. Behindertenpolitischen Forum zu tagen. Eine gemeinsame Veranstaltung war seitens des Konvents nicht vorstellbar. Jedoch haben einige Mitglieder des Konvents sich entschieden, an unserem Forum teilzunehmen. Für mich ist dies mehr als eine Geste. Ich werte dies als Zeichen einer beginnenden Zusammenarbeit. Herzlichen Dank an alle Menschen, die bereit sind, nicht über, sondern mit Menschen (mit Behinderungen) zu reden.
FORUM
Tagung des 3. Behindertenpolitischen Forums

In der Podiumsdiskussion diskutierten die „Bildungspolitikerinnen“ der Landtagsfraktionen (v.l.n.r.) Eva Feußner (CDU), Birke Bull (DIE LINKE), Dr. Marion Schulze (Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg), Dr. Verena Späthe (SPD) und Dr. Lydia Hüskens
(FDP) mit den Tagungsteilnehmern.
Begleitet von Frühlingsliedern, vorgetragen von Schülern der Magdeburger Förderschule für Körperbehinderte, wurde das diesjährige behindertenpolitische Forum im Magdeburger Gesellschaftshaus vom Behindertenbeauftragten des Landes, Adrian Maerevoet, eröff net. Unter den 150 Teilnehmern waren unter anderem Vertreter des Behindertenbeirates und Teilnehmer von Verbänden behinderter Menschen sowie zahlreiche Förderschullehrer und Politiker aus den Landtagsfraktionen, um gemeinsam über die Situation von behinderten Schülern und solchen mit sonderpädagogischen Förderbedarf in Sachsen-Anhalt zu diskutieren. Trotz Terminenge ließ es sich auch die Staatssekretärin des Sozial ministeriums, Frau Prof. Dienel, nicht nehmen, an die Teilnehmer ein Grußwort zu richten.
Über einen „Windhauch“, welchen sie in der Bildungspolitik anfängt wahrzunehmen, sprach die erste Referentin, Frau Prof. Dr. Geiling, von der Martin-Luther-Universität Halle. Die Integrations quote in Sachsen-Anhalt ist auf 5,83% gestiegenist allerdings die mit Abstand niedrigste in Deut schland. Um dies zu ändern, muss aus dem „Windhauch“ ein „starker Wind“ werden. Mögliche Antriebe für mehr Integration und weniger Separation sind in der zielgerichteten Nutzung der integrativen Potenzen der neuen flexiblen Ein gangsstufe der Grundschule zu finden. Dies
Foto: Annika Raebel
geschieht derzeit noch viel zu wenig. So könnten jahrgangsübergreifenden Klassen und individuelle Bewertungsformen ermöglichen, dass „Überflieger“ schon nach einem Jahr in Klasse 3 aufrücken, während für langsam lernende Kinder (meist Kinder aus benachteiligten Familien) ein drittes Jahr Lernzeit zur Verfügung steht, das nicht über die Blamage und Beschämung des „Sitzen bleibens“ erkauft werden muss. Brandenburg hat in dieser Hinsicht eine Vorreiterrolle unter allen Bundesländern. Jahrgangsübergreifendes Arbei ten gehört dort zum selbstverständlichen Stan dard. Außerdem werden den Schulen, die nach diesem Modell arbeiten , pro Klasse pauschal 5 Sonderpädagogikstunden zugeteilt. So soll sichergestellt werden, dass jederzeit das entsprechende „Know-how“ vorhanden ist, um allen Kindern in ihrer Unterschiedlichkeit gerecht zu werden. Die Erfolge der flexiblen Schuleingangsphase Brandenburgs liegen unter anderem darin, dass der Anteil der Kinder mit sonder pädagogischem Förderbedarf sinkt und dass sowohl kognitive als auch soziale Lernprozesse aller Kinder nachweislich gefördert werden.
Der Rechtsanwalt und Diplom-Pädagoge Prof. Dr. Köpcke-Duttler ging in seinem Vortrag auf die gesetzlichen Grundlagen schulischer Förderung von Kindern mit besonderen Bedürfnissen ein. Im Mittelpunkt seiner Rede stand die UN-Konvention
der Rechte behinderter Menschen mit Bezug auf Rechtsfragen zu heilpädagogischen Fragen über das Menschenrecht auf integrative und inklusive Bildung. Im Schulgesetz (SchulG LSA) steht, dass die Integration von Schülern mit sonderpäda gogischem Förderbedarf in allen Schulformen gefördert werden soll, um auf diese Weise zur Verbesserung der Chancengerechtigkeit bei zutragen (§ 1 Abs. 3 Satz 3 SchulG LSA). Zugleich verlautet § 1 Abs. 3 a SchulG LSA, dass Schüler mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf gemeinsam unterrichtet werden sollen, wenn die Erziehungsberechtigten der Schüler mit sonder pädagogischem Förderbedarf dies beantragen, die personellen, sächlichen und organisatorischen Möglichkeiten vorhanden sind o der nach Maßgabe der Haushalte gesch affen werden können. Dies bedeutet Integration nach Kassenlage und steht entgegen der UN-Konvention . Im Artikel 24 der Konvention heißt es, jeder Mensch -unabhängig vom Schweregrad seiner Behinderung-hat ein Recht auf Bildung in einem „integrativen Bildungs system“. Von Integration nach Kassenlage steht hier nichts.
Über die schulische Situation in Sachsen-Anhalt sprach der Abteilungsleiter im Kultusministerium , Herr Dr. Kirn. Er berichtete, dass die konkrete Zahl der Förderschüler im Land zwar rückläufig ist, jedoch nicht im Verhältnis zum Gesamtschülerrückgang steht. In Sachsen-Anhalt ist die Förderquote an Förderschulen erheblich hoch. Im bundesweiten Vergleich hat Sachsen-Anhalt den geringsten Prozentsatz an behinderten Schülern

Peter Fischer; Blinden-u. Angela Groß; Referentin Sehbehindertenverband für Förderschulen
Jeder sollte die Möglichkeit Die Förderschullehrer haben, unabhängig von den kümmern sich. Andere Kosten, sich zu entscheiden, Schulformen sollten ihre ob er eine Förderschule Aufgaben erkennen und mit besuchen möchte oder nicht. uns zusammenarbeiten.
im gemeinsamen Unterricht. Für Sachsen-Anhalt ergibt sich der Auftrag, die Zahl der Förderschüler an Förderschulen zu senken sowie langfristig die Förderquote insgesamt. Es gilt, die Zahl der Jugendlichen mit berufsqualifizierenden Abschlüssen zu steigern, Wege in die berufliche Tätigkeit erfolgreicher zu gestalten. Die Teilhabe und die Lebenschancen der Jugendlichen mit Benachteiligungen oder Beeinträchtigungen müssen erhöht werden. Die Entwicklung und Stärkung der Förderzentren ist ein Weg, dieses Ziel zu erreichen. Im Mittelpunkt steht der gemeinsame Unterricht, in dem Schüler mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf gemeinsam in einem Lernverband lernen. Dieser Unterricht soll vorwiegend durch die Lehrkräfte der allgemeinen Schule gestaltet werden. Anleitung und Unterstützung erhalten sie durch Förderschullehrer. Ein wichtiger Zwischenschritt zum gemeinsamen Unterricht an Grund-und Sekundarschulen bieten Kooperationsklassen. Über Begegnungen am gemeinsamen Lernort bauen sich sowohl bei den Lehrkräften, den Eltern als auch bei den Schülern Berührungsängste ab. Kooperationsklassen tragen dazu bei, dass Fragen der sonderpädagogischen Förderung und Unter richtsgestaltung schrittweise zum pädagogischen Alltag werden.
Konkrete Forderungen an die Politik formulierte der Förderschullehrer Herr Schiwek (ABiSA). Er freute sich besonders darüber, dass der Vertreter des Kultusministeriums die Bedeutung von Kooperationsklassen so deutlich hervorgehoben

Frank Haufe; Gebärden-Gabriele John; Mutter sprachdolmetscher eines behinderten Kindes
Integration muss in den Integration sollte selbst-Köpfen anfangen. Man muss verständlich sein. Alle das Verständnis für Inte-Menschen sind verschieden gration von Anfang an wecken. und sollten ein Recht auf
Fotos: Annika Raebel
Integration haben.
hat -wurde seiner Schule doch im vergangenen Schuljahr die Bildung einer solchen untersagt. Schiwek forderte, dass gemeinsamer Unterricht an jede Schule gehört. Die dazu notwendige sonderpädagogische Kompetenz darf nicht ausschließlich den Förderschullehrern überlassen werden. Ihr Erwerb muss Bestandteil jeder Lehrer-und Erzieherausbildung sein. Kinder gehören an die Schule im Wohnort. Wenn sie keine Schulfreunde in der Nachbarschaft haben, weil ihre Schule an einem anderen Ort liegt, verfehlt die gängige Praxis das Ziel der umfassenden Eingliederung. Die Förderung des einzelnen Kindes muss sich an seinem individuellen Bedarf orientieren und darf nicht durch das zufällig (nicht) vorhandene Potential an sonderpädagogischer Kompetenz bestimmt werden. Nur so kann erreicht werden, dass die Schulen in Sachsen-Anhalt zu „Schulen für alle“ werden.
In vier Arbeitsgruppen diskutierten die Teil nehmer, wie man die Integrationsquote in Sachsen-Anhalt erhöhen kann. Trotz unterschied licher Schwerpunkte und Zusammensetzung der einzelnen Gruppen gab es gleiche Forderungen :
personelle und materielle Stärkung der
Förderzentren
Stärkung der sonderpädagogischen Kompetenz
bei allen Lehrern und an allen Schulen
Stärkung der frühkindlichen Bildung, bei Bedarf
frühe Diagnostik und Frühförderung
barrierefreies Bauen und Denken
leichtere Rückkehrmöglichkeiten in die
Regelschule
Sicherheit bei der Finanzierung von Integra
tionshelfern und-hilfen
bessere Einbeziehung der Eltern und Schüler Die anwesenden Politiker versprachen in der anschließenden Podiumsdiskussion sich dieser Forderungen anzunehmen.

Ministerpräsident Böhmer will sich für mehr integrative Beschulung einsetzen. Foto: Annika Raebel
Das Schlusswort des Forums hielt der Ministerpräsident Prof. Dr. Wolfgang Böhmer, der sich bedankte, die Schirmherrschaft des Forums übernehmen zu dürfen. Durch den Behindertenbeauftragten hatte er erfahren, dass Sachsen-Anhalt das Bildungspolitische Schlusslicht im Hinblick auf eine integrative Beschulung in Deutschland bildet. Damit sich diese Situation ändert, sagte er seine Unterstützung zu. Er werde anregen, dass das Kultusministerium demnächst in alle Arbeitsgruppen zur Schulentwicklung zumindest den Behindertenbeauftragten einbezieht.

Die Tagungsteilnehmer des 3. Behindertenpolitischen Forums diskutierten über die gehaltenen Vorträge und die Resultate der Arbeitsgruppen. Fotos: Annika Raebel
INTERVIEW
| Info: Förderzentren |
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| Auszug aus dem Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (SchulG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 2005 “(1) Förderzentren entstehen durch Kooperationsvereinbarungen zwischen einer Förderschule und anderen allgemeinbildenden oder berufsbildenden Schulen. Sie befördern in besonderer Weise die Möglichkeiten des gemeinsamen Unterrichts von Schülerinnen und Schülern mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf. Förderzentren sind regional und überregional tätig.” § 8 a Förderzentren |
Alexandra Reiß ist 15 Jahre alt und besucht die 7. Klasse der Sekundarschule „Oskar Linke“ in Magdeburg. Sabine Kronfoth unterhielt sich mit ihrem Vater.
Seit 2004 wird Alexandra durch ein Förderzentrum beim integrativen Schulbesuch und gemeinsamen Unterricht unterstützt. Wie ist es dazu gekommen?
M.Reiß: Alexandra hatte zunehmend Probleme beim Lernen in der Grundschule. In der 3. Klasse wurde sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt.
M. Reiß: Nein, uns wurde gleich der gemeinsame Unterricht vorgeschlagen. Alexandra musste die 3. Klasse an einer anderen Grundschule, der Grundschule „Stormstraße“, wiederholen. Dort wurde sie vom Förderzentrum der Salzmannschule betreut. Sie erhielt durch die dortigen Lehrer zusätzliche Förderstunden. Außerdem arbeiteten die Sonderschullehrer mit den Grundschullehrern eng zusammen.
Wie verhielten sich die Mitschüler und vor allem deren Eltern Alexandra gegenüber? Hatten sie keine Angst, dass ihre Kinder nicht mehr genug lernen?
M. Reiß: Es waren sogar 3 bis 4 Kinder mit Förderbedarf in der Klasse. Für die Kinder war das normal und Alexandra hatte viele Freundinnen. Auch mit anderen Eltern gab es nie Probleme. Durch die vielen Angebote der Schule und durch eine offene Unterrichtsgestaltung gelang es, jedes Kind seinen Fähigkeiten entsprechend individuell zu fordern und zu fördern. Unsere Tochter bekam als Schullaufbahnempfehlung die Sekundarschule genannt. Es wurde uns allerdings geraten die Sekundarschule „Oskar Linke“ zu wählen, da diese durch das selbe Förderzentrum betreut wird.
M. Reiß: Für uns gab und gibt es bisher keine Probleme. Sie bekam weiter Hilfe von Förderschullehrern, welche auch eng mit den Fachlehrern zusammen arbeiteten. Ihre Leistungen entwickelten sich so gut, dass ihr zurzeit der Förderbedarf sogar gestrichen wurde. Sie hat viele Freundinnen, sowohl aus ihrer Klasse, wie auch vor allem aus der achten Klasse.
M. Reiß: Laut Aussage der Schule wird sie wohl den Realschulabschluss schaffen. Danach wird sie hoffentlich einen Ausbildungsplatz finden. Sie möchte gern etwas Handwerkliches oder etwas „mit Menschen“ machen. Beides trauen wir ihr auch zu, denn sie ist sehr geschickt und sehr kommunikativ. Am wichtigsten ist uns jedoch, dass sie etwas findet, das ihr Freude macht.
Foto: Annika Raebel
AKTUELL
Die EU-Busrichtlinie sieht vor, dass in Bussen des Öffentlichen Personennahverkehrs mindestens ein spezieller Rollstuhlfahrerplatz eingerichtet werden muss. Die Umsetzung dieser Richtlinie hatte in Deutschland dazu geführt, dass Verkehrsunternehmen nur noch einen Rollstuhlfahrer mitgenommen haben. Dies führte zu Protesten von Betroffenen im gesamten Bundesgebiet. Die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Karin Evers-Meyer, teilte nun mit, Rollstuhlfahrer, für die kein nach der so genannten EU-Busrichtlinie (Richtlinie 2001/85/EG) gesicherter Stellplatz mehr frei ist, dürfen die ansonsten immer schon üblichen
Der Deutsche Behindertenrat (DBR) teilt mit, dass zwischen dem DBR, dem Bundesbauministerium, der Bauministerkonferenz der Länder und der Bundesarchitektenkammer ein Schlichtungsgespräch zur Gestaltung der DIN 18040 „Barrierefreies Bauen“ stattgefunden hat. Diese soll verbindliche Mindestanforderungen für den Bau von öffentlichen Gebäuden und Wohnungen enthalten und nicht nur Symbolcharakter haben. „Es bestehe jetzt die berechtigte Hoffnung“, so Walter Hirrlinger, Vorsitzender des DBR „dass schon bald eine neue DIN-Norm der Öffentlichkeit zur Stellungnahme vorgelegt wird.“
Seit dem 19. April wird der Halberstädter Domschatz wieder der Öffentlichkeit präsentiert. Die Räume im Neubau stehen allen Bürgern offen. Der eigentliche Schatz im Dom kann nur von den Rollstuhlfahrern betrachtet werden, die sich mit einem Treppenkuli über Stufen fahren lassen und deren Rollstuhl durch sehr schmale Türen passt. E-Rollstuhlbenutzern wird so der Zugang verwehrt
– wie auch Blindenführhunden.
Stellplätze in Bussen benutzen. Begleitet wird diese Klarstellung von einer für den Sommer 2008 geplanten Änderung in §34a der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO). Die EU-Richtlinie gibt nur vor, dass mindestens ein Rollstuhlstellplatz bestimmten Sicherheitsanforderungen entsprechen muss. Der Platz muss zum Beispiel eine bestimmte Größe haben und ein Rückhaltesystem vorhalten. Diese Mindestanforderungen müssen erfüllt sein, damit ein neuer Bus zum Straßenverkehr zugelassen wird. Es werden keine Aussagen getroffen, wie viele Rollst hle auf
ü Mehrzweckflächen (für Kinderwagen, Fahrräder, Rollstühle, Gepäck) stehen dürfen.
Seit 2002 informiert Sie unsere Zeitschrift unter dem Namen „normal!“ dreimal jährlich über aktuelle Probleme von Menschen mit Behinderungen in Sachsen-Anhalt und über die Arbeit des Behindertenbeirates. Neben viel Lob über die Inhalte gab es manchmal Kritik, vor allem von sehbehinderten Lesern, an ihrer Gestaltung. Diese haben wir uns zu Herzen genommen und präsentieren Ihnen nun einen ersten Vorschlag der „normal!“ in veränderter Form. Bei der Gestaltung haben uns Studentinnen des Studienganges Journalistik/Medienmanagement der Hochschule Magdeburg-Stendal geholfen. Wie gefällt Ihnen das neue Aussehen? Was sollten wir noch verbessern? Teilen Sie uns mit, welche Inhalte Sie in Zukunft im „normal!“ finden möchten! Worüber sollen wir mehr berichten und
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Sabine Kronfoth
Der Landesbehindertenbeirat, vertreten Redaktionsausschuss des durch den Beauftragten der Landesregierung Landesbehindertenbeirates, für die Belange behinderter Menschen verantwortlich: Sabine Kronfoth (SK) Adrian Maerevoet (V.i.S.d.P.) in Zusammenarbeit mit der HS Magdeburg-Stendal
(mit Annika Duch (AD), Annika Kühn (AK), Turmschanzenstraße 25 Annika Raebel (AR) & Stefanie Milius (SM)) 39114 Magdeburg
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