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Spielbank- und Lotteriegesetz werden modernisiert
26.09.2000, Magdeburg – 582
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 582/00
Magdeburg, den 26. September 2000
Spielbank- und Lotteriegesetz werden modernisiert
Auf Vorschlag von Innenminister Dr. Manfred Püchel hat das Kabinett heute änderungen im Lotterie-, Lotto-Toto- und im Spielbankgesetz zugestimmt.
So soll künftig die Erlaubnis von örtlichen Lotterien und Ausspielungen, die sich auf das Gebiet eines Landkreises bzw. einer kreisfreien Stadt beschränken, von den Verwaltungsgemeinden und Gemeinden ab 10.000 Einwohnern erteilt werden, d. h. die Zuständigkeit verlagert sich in die Gemeinden selbst. Bisher durften sie nur über Ausspielungen in geschlossenen Räumen entscheiden.
Des Weiteren soll es für örtliche Lotterien und Ausspielungen , die ¿ wie alle zulässigen Glücksspiele - einem gemeinnützigen Zweck dienen, vereinfachte Genehmigungsvoraussetzungen geben.
Danach können künftig Lotterien,
die sich nicht über das Gebiet eines Landkreises oder einer kreisfreien Stadt hinaus erstrecken,
deren Spielplan einen Zweckertrag von mindestens einem Drittel des Spielkapitals vorsieht,
bei denen der Gesamtpreis der Lose den Wert von 30.000 DM nicht übersteigt
und bei denen der Losverkauf die Dauer eines Monats nicht überschreitet,
unter vereinfachten Voraussetzungen genehmigt werden.
Die Höhe der von den Spielbanken Sachsen-Anhalt an das Land zu zahlenden Spielbankabgabe ist zentraler Gegenstand der änderung des Spielbankgesetzes. Das Unternehmen hat mit seinen seit 1993 bzw. 1995 in Magdeburg und Halle besehenden Spielbanken eine Konsolidierungsphase erreicht. Die im Spielbankgesetz bisher bestimmten ermäßigten Abgabesätze, die an den Landeshaushalt abzuführen sind, laufen zum Jahresende aus. In Folge der jetzigen Gesetzesänderung werden damit künftig in Sachsen-Anhalt im wesentlichen die auch in fast allen anderen Bundesländern geltenden Spielbankabgabesätze erhoben.
Püchel: "Die Modernisierung des Lotteriegesetzes ist für die Stärkung der Selbständigkeit und Eigenverantwortlichkeit der Kommunen ein Schritt in die richtige Richtung. Die Anpassung des Spielbankgesetzes passt in die heutige Zeit. Die Aufbauphase der Spielbanken ist abgeschlossen, da muss auch der Fiskus die üblichen Sätze einnehmen."
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