Menu
menu

Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt

Information für die landwirtschaftliche Fachpresse

Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete 2000

03.05.2000, Magdeburg – 108

  • Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie

 

 

 

Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Pressemitteilung Nr.: 108/00

 

Magdeburg, den 3. Mai 2000

 

 

Information für die landwirtschaftliche Fachpresse

 

Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete 2000

 

Das Antragsverfahren Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete ist ab sofort eröffnet. Entsprechende Antragsformulare stehen in den ämtern für Landwirtschaft und Flurneuordnung (äLF) zur Verfügung. Die ausgefüllten Anträge sind bis 15. Mai 2000 bei den zuständigen äLF einzureichen. Darüber informierte das Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt in Magdeburg.

 

Entsprechend den geänderten Fördergrundsätzen zum Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" werden zukünftig keine vom Tierbesatz abhängigen Futterflächen gefördert, sondern es wird nur noch unterschieden in Grünland- und Ackerflächen, wobei die Ackerflächen nur noch mit höchstens der Hälfte der bei Grünland gewährten Beträge gefördert werden. Für Sachsen-Anhalt gilt auch weiterhin, dass Flächen, die im Rahmen der Stützungsregelung für Erzeuger landwirtschaftlicher Kulturpflanzen beihilfeberechtigt sind, aufgrund begrenzter Haushaltsmittel von einer Förderung im Rahmen der Ausgleichszulage ausgeschlossen werden.

 

Weiterhin wurde im Rahmenplan, der für alle Bundesländer verbindlich ist, ein Höchstbetrag der Ausgleichszulage in Höhe von 24.000,- DM je Zuwendungsempfänger und Jahr, im Falle einer Kooperation von 96.000,- DM festgelegt.

 

Diese Beträge können überschritten werden, wenn das Unternehmen über mehr als zwei betriebsnotwendige Arbeitskräfte verfügt. Für jede weitere betriebsnotwendige Arbeitskraft können dann maximal 12.000,- DM/Jahr gewährt werden. In Sachsen-Anhalt werden zur Ermittlung der betriebsnotwendigen Arbeitskräfte die zur Bewirtschaftung der förderfähigen Fläche im benachteiligten Gebiet benötigten Arbeitskräfte herangezogen. Die Berechnung erfolgt auf Basis von KTBL-Normativen.

 

Die für die Ausgleichszulage benötigten Haushaltsmittel sind nur durch Einsparungen an anderer Stelle verfügbar. Ihre Umschichtung zugunsten der Ausgleichszulage steht noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Bundes.

Aus der Abgabe des Antrags kann kein Rechtsanspruch auf Zahlung einer Ausgleichszulage abgeleitet werden.

 

 

 

 

 

 

Impressum:

Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Pressestelle

Olvenstedter Str.4

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-1920

Fax: (0391) 567-1727

Mail: pressestelle@min.ml.lsa-net.de

 

 

Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de