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Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt

Sozialministerium: Volksinitiative muss mündigem Bürger reinen Wein einschenken

03.07.2000, Magdeburg – 69

  • Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

 

 

 

Ministerium für Arbeit, Frauen, Gesundheit und Soziales - Pressemitteilung Nr.: 069/00

 

Magdeburg, den 3. Juli 2000

 

 

Sozialministerium: Volksinitiative muss mündigem Bürger reinen Wein einschenken

Magdeburg. Das Sozialministerium hat erneut zu einer sachlichen Debatte zur Kinderbetreuung in Sachsen-Anhalt aufgerufen und zugleich seine Bereitschaft untermauert, die inhaltliche Auseinandersetzung offensiv zu führen.

Als eine "kaum noch zu übertreffende Frechheit" bezeichnet das Ministerium in diesem Zusammenhang die Unterstellung der Volksinitiative, die Landesregierung würde mündige Bürgerinnen und Bürger daran hindern wollen, ihre demokratischen Rechte auch außerhalb der Wahlen aktiv wahrzunehmen.

Das Ministerium erklärte am Montag: "Mündige Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht auf umfassende Information, damit sie sich auch wirklich positionieren können. Insofern steht die Volksinitiative in der Pflicht - insbesondere gegenüber den Eltern. Die Volksinitiative hat einen alternativen Gesetzentwurf vorgelegt, den sie bislang bewusst oder unbewusst nur unzureichend erläutert hat. Sie muss der Bevölkerung "reinen Wein einschenken" und konkret über die inhaltlichen, rechtlichen und finanziellen Konsequenzen ihres Gesetzentwurfes aufklären."

Folge des Gesetzentwurfes der Volksinitiative sind

 

 

Die Einschränkung des Rechtsanspruchs auf Ganztageskinderbetreuung. Dieser soll nach Vorstellung der Volksinitiative nur noch bis Abschluss der Grundschulzeit, also bis zum Ende der 4. Schulklasse gelten. Auch angesichts des neu gestalteten flexiblen Schuleingangs könnten damit bis zu 3.000 Kinder künftig ihren Rechtsanspruch verlieren. Die Volksinitiative definiert Ganztagsbetreuung darüber hinaus als Betreuung mit einer Betreuungszeit von mehr als 25 Stunden. Damit hätte der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung bereits erfüllt, wenn er Angebote für eine Betreuung von fünf Stunden und einer Minute täglich garantiert. Das ist eine massive Verschlechterung im Vergleich zur gegenwärtigen Rechtslage mit einem Anspruch auf eine mindestens 10stündige Ganztagsbetreuung von der Geburt bis zum Ende der 6. Schulklasse.

Der Betreuungsschlüssel wird von der Volksinitiative ohne Veränderung aus dem KiBeG übernommen. Das heißt, auch weiterhin werden im Krippenbereich eine Erzieherin pro sechs Kinder, im Kindergarten eine Erzieherin auf 12 Kinder und im Hort eine Betreuungsperson für 25 Kinder als pädagogisch sinnvoll beschrieben. Ohne den pädagogischen Standard zu verändern, fordert die Volksinitiative jedoch einen deutlichen Personalaufwuchs. Unabhängig von der konkreten Betreuungszeit der Kinder laut Betreuungsverträgen sollen die Träger pauschal für die Ganztagsbetreuung einen Mindestpersonaleinsatz von 50 Wochenstunden vorhalten.

 

 

Dieses zusätzliche Personal kostet zusätzliches Geld. Das von der Volksinitiative vorgeschlagene Einfrieren der Landes- und Kommunalpauschalen auf dem Niveau des Jahres 2000 (im Krippenbereich ein leichter Aufwuchs) wird nicht ausreichen, um dieses zusätzliche Defizit aufzufangen.

Es käme also zur Situation, dass Land und Kommunen jeweils in zweistelliger Millionenhöhe ihre Beiträge anheben müssten und zusätzlich aber Gemeinden, KiTa-Träger und Eltern noch tiefer in die Tasche greifen müssten.

Die Darstellung der Volksinitiative ist insofern falsch, dass die finanziellen Belastungen für die Familien infolge des alternativen Gesetzentwurfes nicht vergrößert werden würden.

 

Das Ministerium leistet an dieser Stelle Sachaufklärung, die eigentlich von der Volksinitiative selbst erfolgen sollte. Es geht nicht darum, wie von der Volksinitiative suggeriert, dass sich das Land grundsätzlich aus der Finanzierung der Kinderbetreuung verabschieden wollte. Mit rund 320 Millionen Mark in diesem Jahr und einem ähnlich hohen Ansatz im kommenden Jahr wendet Sachsen-Anhalt im ostdeutschen Vergleich das meiste Geld für die Kinderbetreuung auf.

 

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