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Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt

Heyer besichtigt URBAN-Gebiet in der Weißenfelser Altstadt
"Neue Arbeitsplätze sind Voraussetzung für zukunftsfähige Stadtentwicklung"

27.04.2000, Magdeburg – 76

  • Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr

 

 

 

Ministerium für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr - Pressemitteilung Nr.: 76/00

 

Magdeburg, den 27. April 2000

 

Heyer besichtigt URBAN-Gebiet in der Weißenfelser Altstadt

"Neue Arbeitsplätze sind Voraussetzung für zukunftsfähige Stadtentwicklung"

 

Bauminister Jürgen Heyer (SPD) hat heute seine Rundreise durch alle Städte, die sich an der Landesinitiative URBAN 21 beteiligen wollen, mit einem Besuch in Weißenfels fortgesetzt. Die Weißenfelser Altstadt ist einer von 38 Stadtteilen in ganz Sachsen-Anhalt, für die URBAN-Konzepte vorgelegt wurden, die jetzt vom Bauministerium und vom Institut für Strukturforschung und Wirtschaftsförderung Halle (ISW) geprüft werden.

 

"Voraussetzung für eine zukunftsfähige Stadtentwicklung ist, dass gerade in Gebieten mit großen Entwicklungsproblemen neue Arbeitsplätze entstehen. Städtebauförderung allein kann das nicht leisten. In den URBAN-Konzepten müssen deshalb private Investitionen und die Schaffung dauerhafter Arbeitsplätze einen hohen Stellenwert haben", sagte Heyer in Weißenfels. Zudem müssten die Bürgerinnen und Bürger kontinuierlich mitentscheiden können; Verbände, Vereine und Initiativen sollten aktiv in die Ausgestaltung und Umsetzung der URBAN-Konzepte einbezogen werden.

 

Das URBAN-Gebiet Altstadt Weißenfels hat über 1.500 Einwohner; die Arbeitslosenquote liegt bei fast 26 Prozent. Von den nahezu 2.000 Wohnungen stehen aufgrund der schlechten Bausubstanz beinahe 47 Prozent leer. Hinzu kommt eine große Zahl von innerstädtischen Brachflächen. Das stadtbildprägende Schloss Neu-Augustusburg befindet sich in einem unsanierten und zu großen Teilen baufälligen Zustand und kann nur eingeschränkt genutzt werden.

 

Das URBAN-Konzept der Stadt Weißenfels sieht unter anderem eine Neugestaltung des Schlossvorplatzes und die touristische, kulturelle und wirtschaftliche Nutzung des Schlosses vor. Weitere Schwerpunkte sind die Neugestaltung des Marktplatzes sowie des Saaleufers und die Schaffung von Jugendfreizeiteinrichtungen im Novalishaus.

 

Heyer wies darauf hin, dass die Stadt Weißenfels seit 1991 bereits über 40 Millionen DM Städtebaufördermittel von Bund und Land erhalten habe. Hinzu kamen knapp 29 Millionen DM Wohnungsbauförderung. Von großer Bedeutung für die Innenstadtentwicklung sei zudem die Fertigstellung der Umgehungsstraße im Zuge der B 91 gewesen. Die Landesregierung hat für den künftigen Bundesverkehrswegeplan die Südtangente Weißenfels im Zuge der B 87 als besonders dringlich angemeldet, ferner die Ortsumgehung Weißenfels-Nord im Zuge der B 176.

 

Bei seinem Besuch wird Heyer von einer Delegation von Regierungs- und Wirtschaftsvertreten aus Bosnien-Herzegowina begleitet, die sich zu Gesprächen über Fragen von Wohnungsbau und Stadtentwicklung in Sachsen-Anhalt aufhält. Dabei geht es insbesondere um die Erfahrungen Sachsen-Anhalts mit der Entwicklung des Wohnungsmarktes seit 1990. In Bosnien-Herzegowina stehen Strukturwandel und Privatisierungsprozess ganz im Zeichen der Folgen des langjährigen Bürgerkrieges. In Weißenfels wollen die Delegationsteilnehmer die Gelegenheit nutzen, Stadtentwicklung in Sachsen-Anhalt am konkreten Beispiel zu erfahren.

 

 

Martin Krems

 

Zehn Fragen zu URBAN 21

 

 

Wer hat URBAN 21 ins Leben gerufen?

 

Am 11. Mai 1999 hat die Landesregierung von Sachsen-Anhalt die Landesinitiative URBAN 21 beschlossen, um Entwicklungsstrategien für Stadtteile mit besonders großen wirtschaftlichen, sozialen und städtebaulichen Problemen zu unterstützen. Sachsen-Anhalt ist das erste Land, das eine solche Initiative landesweit gestartet und ihre Ziele in einer Richtlinie der Landesregierung festgelegt hat.

 

Welche Ziele hat URBAN 21?

 

Die Ziele von URBAN 21 sind

 

 

die Stärkung von wirtschaftlicher Entwicklung, Handel und Beschäftigung,

die Förderung von Chancengleichheit und sozialer Eingliederung,

die Förderung der städtebaulichen Entwicklung und der Wohn- und Lebensqualität,

eine nachhaltige Entwicklung der Städte und der Schutz der Umwelt,

die Stärkung von Mitbestimmung, gesellschaftlichen Aktivitäten und kommunaler Selbstverwaltung.

 

 

Welche Stadtteile sind für eine Teilnahme an URBAN 21 geeignet?

 

Teilnehmen können Quartiere mit einem überdurchschnittlichen Erneuerungsbedarf, die insbesondere eine stagnierende oder abnehmende Wirtschaftsentwicklung, eine im städtischen Vergleich überdurchschnittliche Arbeitslosenquote und hohe soziale Probleme, unzureichende Wohnverhältnisse, eine unzureichende soziale und kulturelle Infrastruktur, häufig problemtische Verkehrsverhältnisse und teilweise auch eine steigende Kriminalität aufweisen.

 

Was ist neu gegenüber der bisherigen Förderpolitik von Bund und Land?

 

URBAN 21 soll die verschiedenen Förderziele mit einer integrierten Strategie für die Stadtteile verfolgen, wie es den Förderbedingungen der Europäischen Union entspricht. Deshalb müssen sowohl in der Landesregierung wie in den beteiligten Städten die verschiedenen Verwaltungsressorts eng zusammenarbeiten.

 

Mit der traditionellen Städtebauförderung konnten nur investive Vorhaben, insbesondere Bauprojekte, unterstützt werden. Im Rahmen von URBAN 21 kann man zum Beispiel nicht nur die Sanierung eines Hauses, sondern gleichzeitig auch seine Nutzung durch einen neu gegründeten Handwerksbetrieb oder ein Arbeitslosenselbsthilfeprojekt fördern.

 

Wie viel Geld gibt es für URBAN 21?

 

URBAN 21 ist kein Förderprogramm, für das es einen bestimmten "Topf" gibt. Die Konzepte für die Stadtteile sollen so ausgestaltet werden, dass für ihre Verwirklichung sowohl europäische als auch Bundes- und Landesmittel eingesetzt werden können. Natürlich ist es das Ziel der Initiative, durch diese Fördermittel private Investitionen möglich zu machen und insgesamt eine verstärkte Investitionstätigkeit im Stadtteil anzuregen.

 

Insbesondere der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und der Europäische Strukturfonds (ESF) sollen für URBAN-Projekte genutzt werden. Aus diesen beiden Fonds wird Sachsen-Anhalt von 2000 bis 2006 insgesamt rund 5,1 Milliarden DM erhalten.

 

Wer soll URBAN 21 umsetzen?

 

Ein wichtiges Ziel von URBAN 21 ist die Beteiligung der betroffenen Bürgerinnen und Bürger. Ihre Erfahrungen mit dem Leben in ihrem Quartier, ihre Probleme, Forderungen und Ideen sollen in die Konzepte einfließen. Bürgerinitiativen, Stadtteil- und Jugendzentren, kulturelle und soziale Initiativen und nicht zuletzt die Unternehmen vor Ort sollen Träger der Entwicklungsstrategien sein. Bestandteil der URBAN-Konzepte müssen deshalb geeignete Mitbestimmungsmöglichkeiten und die Schaffung eines modernen "Stadtteilmanagements" sein.

 

Die beteiligten Städte sollen ihre Erfahrungen in einem "Städtenetzwerk" austauschen und ihre Konzepte gemeinsam weiterentwickeln.

 

Innerhalb der Landesregierung sind die Ministerien für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr, für Wirtschaft und Technologie, für Arbeit, Frauen, Gesundheit und Soziales, für Raumordnung und Umwelt sowie das Kultusministerium beteiligt. In einem landesweiten Arbeitskreis mit wissenschaftlicher Begleitung sind auch der Städte- und Gemeindebund sowie die Wohnungswirtschaft beteiligt.

 

Welche Städte können mitmachen?

 

Die Landesregierung hat aus über 60 vorgeschlagenen Stadtteilen 36 Quartiere in 31 Städten ausgesucht, die den genannten Kriterien entsprechen. Diese Städte haben mit "technischer Hilfe" der Landesregierung (höchstens 30.000 DM pro Stadtteil) URBAN-Konzepte für die Stadtteile erstellt: Bad Dürrenberg, Bernburg, Bitterfeld, Blankenburg, Burg, Dessau, Freyburg, Gardelegen, Genthin, Halberstadt, Haldensleben, Halle (Saale), Hettstedt, Köthen, Lutherstadt Eisleben, Lutherstadt Wittenberg, Magdeburg, Merseburg, Naumburg, Oschersleben, Osterwieck, Quedlinburg, Sangerhausen, Schönebeck, Staßfurt, Stendal, Tangermünde, Weißenfels, Wolfen, Wolmirstedt und Zeitz. Außerdem haben Aschersleben und Thale ohne diese "technische Hilfe" Konzepte entwickelt.

 

Wie sieht das weitere Verfahren aus?

 

Seit dem 15. Februar 2000 liegen die Konzepte vor. Sie werden jetzt sorgfältig durch die beteiligten Ministerien und parallel durch das Institut für Strukturforschung und Wirtschaftsförderung Halle (ISW) geprüft. Dabei geht es vor allem darum, ob sie den Richtlinien der Landesinitiative und vor allem den Förderkriterien der Europäischen Union entsprechen. Wenn es Mängel gibt, erhalten die Städte Gelegenheit zu Nachbesserungen. über die endgültige Bewilligung entscheidet die Europäische Kommission voraussichtlich im Sommer.

 

Wie viele Städte werden schließlich dabei sein?

 

Alle, die förderfähige Konzepte vorlegen.

 

Wer hilft den Städten bei Fragen und Problemen weiter?

 

Für alle Fragen zu URBAN 21 gibt es Ansprechpartner in den Regierungspräsidien und im Ministerium für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr.

 

Impressum:

Ministerium für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Turmschanzenstraße 30

39114 Magdeburg

Tel: (0391) 567-7504

Fax: (0391) 567-7509

Mail: presse@mwv.lsa-net.de

 

 

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