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Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt

Redebeitrag von Innenminister Dr. Manfred Püchel zum Antrag der Fraktion der PDS "Maßnahmen zur Erhöhung der öffentlichen Sicherheit"

04.05.2000, Magdeburg – 51

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 051/00

 

Magdeburg, den 4. Mai 2000

 

 

Redebeitrag von Innenminister Dr. Manfred Püchel zum Antrag der Fraktion der PDS "Maßnahmen zur Erhöhung der öffentlichen Sicherheit"

 

Es gilt das gesprochene Wort!

Ein wichtiges Anliegen der Landesregierung war es von Anfang an, die objektive und subjektive Sicherheit in unserem Land zu verbessern.

Neben der Beeinflussung gesellschaftlicher Faktoren ist durch differenziertes sicherheitspolitisches Handeln sowie durch personelle, organisatorische, materielle und auch gesetzgeberische Maßnahmen die öffentliche Sicherheit weiter zu erhöhen. Diese Maßnahmen orientieren sich an einer sich ständig verändernden Sicherheitslage und sind ständig weiter zu entwickeln.

Nachdem ich im vorhergehenden Tagesordnungspunkt unsere Vorstellungen zu einer Novellierung des SOG dargelegt habe, diskutieren wir nun über ein Maßnahmepaket der PDS-Fraktion, mit dem die Innere Sicherheit im Lande verbessert werden soll.

Der Antrag macht den Anschein eines Rundumschlages, der, wie es bei einem Rundumschlag nun einmal üblich ist, gut durchdachte und weniger durchdachte Ansätze enthält. Da ich davon ausgehe, dass sich der Innenausschuss ausführlich mit den Vorschlägen auseinandersetzen wird, greife ich nur einige Punkte heraus. So will die PDS-Fraktion 150 Polizeibeamte mehr auf die Straße bringen. Dies finde ich gut. Leider beabsichtigt sie aber nicht, dies durch einen Stellenaufwuchs erreichen zu wollen.

Damit bleibt die Situation des Personalstellenabbaus bei der Landespolizei bestehen, auf die ich bereits in der Beratung über das Personalkonzept "Polizei 2000" am 10. Februar hingewiesen habe.

Anrede

Polizeivollzugsbeamte an Kriminalitätsbrennpunkten zum Einsatz zu bringen, ist ein wichtiges Mittel zur Erhöhung der Sicherheit. So sind die Polizeibehörden bereits sorgfältig darauf bedacht, Kriminalitätsschwerpunkte frühzeitig zu erkennen, um ihr Personal konzentriert zum Einsatz zu bringen.

Lageangepasste Erhöhungen der Einsatzstärken in variablen Größenordnungen finden zusätzlich dort statt, wo sich örtliche und zeitliche Brennpunkte ergeben. So werden beispielsweise die Polizeidirektionen ¿ ich habe hier auch das Beispiel der Stadt Halle vor Augen - seit langem durch Einheiten der Bereitschaftspolizei erfolgreich im Kampf gegen die Betäubungsmittel- und Straßenkriminalität unterstützt.

Diese Personalverstärkungen sind flexibel zu handhaben und erfordern keine Umstrukturierung der Polizei. Die Flexibilität der vorhandenen Strukturen ermöglicht schnelle und landesweite polizeiliche Reaktionen und verbessert darüber hinaus die Bekämpfung extremistischer und fremdenfeindlicher Straftaten wirksam.

Zur Frage des Waffenrechtes ist anzumerken, dass der Bundesrat und konkret auch diese Landesregierung in den vergangenen Jahren wiederholt eine Novellierung des Waffengesetzes gefordert haben. In dieser Forderung sind sich alle Bundesländer einig.

Das Bundesinnenministerium hat angekündigt, noch vor der Sommerpause einen Gesetzentwurf vorzulegen. In dem sich daran anschließenden Verfahren wird die Landesregierung im Bundesrat wie bisher darauf hinwirken, dass auch auf der Gesetzesebene wirksame und möglichst langfristig angelegte Maßnahmen gegen die von Waffen aller Art ausgehenden Gefahren getroffen werden.

Anrede,

das Anliegen, die Motivation der Polizei im Land zu steigern, unterstütze ich natürlich ohne Einschränkungen. Ich stimme Ihnen zu, dass natürlich die Besoldung und Vergütung einen Leistungsanreiz darstellt.

Die Forderung nach der schnellen Angleichung der Besoldung und Vergütung der Beschäftigten in der Landespolizei an das Niveau in den alten Bundesländern kann jedoch nicht unabhängig von den übrigen Berufsgruppen betrachtet werden.

Die gewerkschaftlichen Forderungen sind auch Gegenstand der zur Zeit laufenden Tarifverhandlungen in Stuttgart. Dabei wird u. a. über die Vereinbarung eines Stufenplanes mit klarer zeitlicher Perspektive verhandelt. Ich glaube, dies ist eine überfällige Entscheidung. Darauf warten die Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes seit Jahren.

Wann Ergebnisse vorliegen, kann derzeit nicht vorhergesagt werden. Der Tarifabschluss ist jedoch für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Landesverwaltung verbindlich. Auch hinsichtlich der Beamtenbesoldung ist für das Land Sachsen-Anhalt keine Sonderregelung möglich.

Ein genereller Sonderweg für die Landespolizei bzw. das Land Sachsen-Anhalt kann daher schon aus bundesrechtlichen Gründen nicht beschritten werden.

Das im Antrag angeregte Programm zur baulichen Sanierung von Polizeirevieren findet als eine Fortsetzung bisheriger Baumaßnahmen für die Landespolizei meine Unterstützung.

Die Landesregierung hat für die insgesamt 250 Liegenschaften der Polizei in der zurückliegenden Zeit jährlich im Durchschnitt 13 Mio. DM für Bauunterhaltungen und "Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten" investiert. Daneben sind seit 1994 17 Dienstobjekte neu entstanden. Dennoch ist auch künftig ein großer Handlungsbedarf vorhanden.

Anrede,

wie bisher wird die Landesregierung der Bedeutung des Präventionsgedankens auch weiterhin Rechnung tragen. Ich erinnere nur an die Einrichtung und den Ausbau von Jugendkommissariaten mit den Jugendberatungsstellen bei der Polizei, wofür weitere 28 Stellen zu Lasten des Polizeihaushalts bereitgestellt worden sind.

Für Opfer von Zwangsprostitution und Menschenhandel hat die Landesregierung Ende März eine Anlaufstelle eingerichtet, um betroffenen Frauen die Möglichkeit der Beratung und Betreuung zu geben. Daneben bestehen Opferberatungsstellen der Justiz.

Zum Thema "Gewalt im sozialen Nahraum" existiert ebenfalls eine Reihe von Initiativen im Bund und den Ländern, um das vielschichtige Problem zu analysieren und geeignete Lösungsmöglichkeiten zu finden.

Ein weiterer Gedanke des Antrags, der Erfahrungsaustausch kommunalpolitischer Ansätze außerhalb polizeiliches Handelns ist zu fördern. Die Intention, damit zur Verringerung von Straftatengelegenheiten im öffentlichen Raum beizutragen, habe ich in den Kommunen stets unterstützt.

Der im vergangenen Jahr konstituierte Landespräventionsrat wird zukünftig u. a. auch diesen Gremien als Ansprechpartner dienen können und zur Vernetzung bestehender Gremien beitragen. Geplant ist weiterhin die finanzielle Förderung von örtlichen kriminalpräventiven Gremien und Netzwerken, die von der Landespolizei vielfältige Unterstützung in ihrer Arbeit erhalten werden. Die Möglichkeit eines ersten landesweiten Erfahrungsaustausches aller an der Prävention Beteiligten wird sich im Herbst anlässlich eines geplanten Landespräventionstages bieten.

Anrede,

wie Sie unschwer feststellen können, bestätigt die PDS mit ihrem Antrag grundsätzlich die zahlreichen Initiativen der Landesregierung zur Erhöhung der Sicherheit. Inwieweit tatsächlich neue konstruktive Gedanken im Antrag enthalten sind, sollte im Innenausschuß geklärt werden. Führen die Beratungen dazu, dass der Landtag zu der Auffassung kommt, dass wir für die Landespolizei mehr Mittel in den Einzelplan 03 einstellen sollten, würde mich dies nicht grämen.

 

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