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Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt

Innenminister Püchel: Landtagswahlkreise müssen der Bevölkerungsentwicklung angepasst werden

22.08.2000, Magdeburg – 482

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 482/00

 

Magdeburg, den 22. August 2000

 

Innenminister Püchel: Landtagswahlkreise müssen der Bevölkerungsentwicklung angepasst werden

Die Landesregierung hat auf Initiative von Innenminister Dr. Manfred Püchel den Entwurf des Fünften Gesetzes zur änderung des Wahlgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt beschlossen. Der vorgelegte Entwurf zur änderung des Wahlgesetzes berücksichtigt im Wesentlichen die Erfahrungen aus der Landtagswahl 1998 und beinhaltet somit eine Modernisierung und Weiterentwicklung des Wahlrechts in Sachsen-Anhalt. Dies gilt insbesondere für die Verlängerung von Fristen, z. B. bei der Einreichung und Prüfung der Wahlvorschläge, den Einsatz von Stimmenzählgeräten (Wahlgeräte) sowie für die Sicherung des Wahlgeheimnisses bei der Durchführung von Wahlstatistiken. Außerdem erfolgt eine änderung der Wahlkreiseinteilung für die Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt auf Grund der Veränderungen der Einwohnerzahlen in den Wahlkreisen des Landes.

Die überprüfung der gegenwärtig 49 Wahlkreise hinsichtlich ihrer Bevölkerungsentwicklung ergab nach Auskunft von Püchel, dass im Zeitraum vom 31. Dezember 1995 bis zum 30. September 1999 die deutsche Bevölkerung in Sachsen-Anhalt um 3,14 Prozent abgenommen hat. Im Zuge dieser Bevölkerungsentwicklung erfolgte auch eine Verkleinerung der durchschnittlichen Wahlkreisgröße in Sachsen-Anhalt von 55.034 auf 53.308 am 30. September 1999. Nach den Bestimmungen des Landeswahlgesetzes darf die Bevölkerungszahl eines Wahlkreises von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl in einem Wahlkreis aber nicht um mehr als 20 Prozent nach oben oder unten abweichen. Damit sollen möglichst gleich große Wahlkreise gebildet werden, um auch dem Grundsatz der Wahlrechtsgleichheit gerecht zu werden.

Außerdem wurde Innenminister Püchel vom Kabinett beauftragt, Vorschläge zu Veränderungen der Wahlkreisgrenzen für die Landtagswahl 2002 zu erarbeiten. Der Bericht mit den Vorschlägen zu Wahlkreisänderungen ist dem Landtag übergeben worden.

Die Landtagswahlkreise Magdeburg I und Magdeburg II, Dessau II sowie die Hallenser Wahlkreise III, IV, V und IV überschreiten die änderungsgrenze von minus 20 Prozent.

Dagegen übersteigt die Bevölkerungszahl der wahlberechtigten Personen in den Wahlkreisen Burg, Saalkreis und Gräfenhainichen-Roßlau die änderungsgrenze von plus 20 Prozent. Daher müssten die folgenden zehn Wahlkreise neu zugeschnitten werden:

 

 

Wahlkreis-Nr.

 

Name

 

Abweichung

in %

 

 

6

 

Burg

 

+ 20,9

 

 

10

 

Magdeburg I

 

- 26,6

 

 

11

 

Magdeburg II

 

- 23,1

 

 

25

 

Gräfenhainichen-Roßlau

 

+ 20,4

 

 

29

 

Dessau II

 

- 24,8

 

 

37

 

Saalkreis

 

+ 39,7

 

 

40

 

Halle III

 

- 31,1

 

 

41

 

Halle IV

 

- 21,3

 

 

42

 

Halle V

 

- 24,1

 

 

43

 

Halle VI

 

- 28,3

 

 

 

In den Wahlkreisen Wolmirstedt, Blankenburg, Köthen, Wittenberg, Merseburg und Hohenmölsen-Weißenfels muss bei der nächsten Einteilung der Wahlkreise davon ausgegangen werden, dass durch ein weiteres Ansteigen der Bevölkerungszahlen die Grenze von plus 20 Prozent in naher Zukunft überschritten wird. Dagegen nähert sich die Bevölkerungsentwicklung beim Wahlkreis Dessau I der änderungsmarke von minus 20 Prozent.

Der Bericht enthält weitere "Empfehlenswerte Veränderungen" von Wahlkreisen, bei denen eine derzeitige Abweichung von über 15 Prozent erreicht wird:

 

 

Wahlkreis-Nr.

 

Name

 

Abweichung

in %

 

 

8

 

Wolmirstedt

 

+ 19,3

 

 

16

 

Blankenburg

 

+ 19,1

 

 

23

 

Köthen

 

+ 15,5

 

 

26

 

Wittenberg

 

+ 16,4

 

 

28

 

Dessau I

 

- 17,7

 

 

44

 

Merseburg

 

+ 15,2

 

 

49

 

Hohenmölsen-Weißenfels

 

+ 16,3

 

 

 

 

 

Impressum:

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Domplatz 4

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

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