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Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt

Landesregierung beschließt den Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung für Horterzieherinnen und Horterzieher/Finanzminister Gerhards: Über 1000 Arbeitsplätze im Land gesichert

13.06.2000, Magdeburg – 340

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 340/00

 

Magdeburg, den 13. Juni 2000

 

Landesregierung beschließt den Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung für Horterzieherinnen und Horterzieher/Finanzminister Gerhards: über 1000 Arbeitsplätze im Land gesichert

Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt hat auf ihrer heutigen Sitzung dem Tarifvertrag zur sozialen Absicherung für den Bereich Horterzieherinnen und Horterzieher in Horten des Landes Sachsen-Anhalt und der pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an öffentlichen Schulen einschließlich der Internate und Wohnheime des Landes zugestimmt.

Der Tarifvertrag sieht im wesentlichen vor, Arbeitszeit und Gehalt für den betroffenen Personenkreis auf 77,5 Prozent der regelmäßigen Arbeitszeit abzusenken. Mit dem Teillohnausgleich von 75 Mark pro Monat und Zusatzleistungen kommen die Beschäftigten auf etwa 80 Prozent der Vergütung. Solange für die Angestellten die Absenkung gilt, sind betriebsbedingte Kündigungen ausgeschlossen. Der Tarifvertrag tritt am 1. Juli 2000 in Kraft und gilt bis zum 31. Juli 2003.

Finanzminister Wolfgang Gerhards: "Es ist uns damit gelungen, die Beschäftigung von über 1000 Hortnerinnen und Hortnern im Lande zu sichern. Zur Beschäftigungssicherung müssen alle Beteiligten ihren Beitrag leisten. Das Land wird seine Verpflichtung einlösen, die Grundschule mit festen öffnungszeiten ab dem Schuljahr 2001/2002 einzuführen und die pädagogischen Aufgaben dieser neuen Schulform auf die Erzieherinnen und Erzieher zu übertragen. Die Beschäftigten tragen durch die Absenkung von Arbeitszeit und Vergütung dazu bei. "

Zur Beschäftigungssicherung im Bereich der Horterzieherinnen und Horterzieher wurden erstmals 1995 per Tarifvertrag Arbeitszeit und Vergütung für diesen Personenkreis abgesenkt. Diese im Jahre 1998 verlängerte Regelung läuft zum 30.06.2000 aus.

Um betriebsbedingte Kündigungen zu vermeiden, war es erforderlich, Arbeit und die Arbeitszeit in diesem Bereich weiter abzusenken und den bisherigen Tarifvertrag in geänderter Form fortzuschreiben.

 

 

Impressum:

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Domplatz 4

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

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