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Entscheidung im Einvernehmen mit den Berufsverbänden
Ölsaaten-Beihilfe 2001 für 13 Prozent der Ackerfläche
26.07.2000, Magdeburg – 206
- Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie
Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt Pressemitteilung Nr.: 206/00
Magdeburg, den 26. Juli 2000
Entscheidung im Einvernehmen mit den Berufsverbänden
ölsaaten-Beihilfe 2001 für 13 Prozent der Ackerfläche
Auf Vorschlag von Agrar- und Umweltminister Konrad Keller hat die Landesregierung auf ihrer gestrigen Kabinettssitzung die Höchstgrenze für den Anbau von ölsaaten, die eine Flächenzahlung der EU erhalten können, zur Ernte 2001 auf 13 Prozent der beihilfefähigen Ackerfläche eines landwirtschaftlichen Unternehmens festgelegt. Diese Entscheidung ist im Einvernehmen mit den landwirtschaftlichen Berufsverbänden getroffen worden, betonte Keller.
Gegenüber dem Vorjahr (8 Prozent) werde die Möglichkeit des beihilfeberechtigten ölsaatenanbaus in Sachsen-Anhalt damit wesentlich angehoben. Die nahezu verdoppelte Kappungsgrenze sei als übergangslösung für die kommenden Anbaujahre zu werten. Es könne davon ausgegangen werden, dass ab 2002 die Garantiehöchstflächen für den ölsaatenanbau in der EU aufgehoben werden. Damit könne dann auch die Festlegung von Anbauobergrenzen entfallen, erläuterte der Minister.
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