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Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt

Nationalparkgesetz Harz

03.05.2000, Magdeburg – 110

  • Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie

 

 

 

Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Pressemitteilung Nr.: 110/00

 

Magdeburg, den 3. Mai 2000

 

 

Nationalparkgesetz Harz

 

Auf Vorschlag des Ministers für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt, Konrad Keller, hat die Landesregierung am 25. April 2000 ein Gesetz über den Nationalpark Harz beschlossen und zur Anhörung freigegeben.

 

Der "Nationalpark Hochharz" wurde am 12.09.1990 vom Ministerrat der DDR per Verordnung unter Schutz gestellt. Aufgrund aktueller Erfordernisse und der Entwicklung in den vergangenen 10 Jahren ist eine Ausweisung als "Nationalpark Harz (Land Sachsen-Anhalt)" durch ein Gesetz geboten. Insbesondere die Herstellung gleicher rechtlicher Grundlagen für die beiden Nationalparke des Harzes (Sachsen-Anhalt und Niedersachsen) und deren geplante Zusammenführung sowie Rechtsunsicherheiten der bisherigen Nationalparkverordnung machten eine Anpassung der bestehenden Vorschriften erforderlich.

 

Darüber hinaus sollen mit dem Nationalparkgesetz regional bestehende Konflikte naturverträglich gelöst, der Nationalpark um etwa 2.730 Hektar auf ca. 8.850 Hektar vergrößert und die Verwaltungsarbeit vereinfacht werden.

 

Konrad Keller: "Mit der Ausweisung durch ein Gesetz wird neben den naturschutzfachlichen Verbesserungen auch die notwendige Rechtssicherheit erreicht. Im Gesetzentwurf sind an die Region angepasste Lösungen enthalten, die einen dauerhaften Interessenausgleich herbeiführen sollen. Basis dafür waren umfangreiche Gespräche mit direkt und indirekt Beteiligten und Interessenvereinigungen bei der Vorbereitung des Gesetzentwurfes."

 

Die wichtigsten Regelungen im Gesetzentwurf sind:

 

 

eine eindeutige Gebietsabgrenzung und Zonierung des Nationalparks,

die Neustrukturierung der Nationalparkverwaltung als Dezernat, zunächst im Regierungspräsidium Magdeburg, später im Landesverwaltungsamt,

die Festsetzung der Aufgaben der Nationalparkverwaltung,

die Anpassung des Schutzzweckes u.a. an die FFH-Richtlinie,

konkrete Regelungen für den Umgang im Nationalpark,

 

insbesondere für öffentliche und private Veranstaltungen und

 

 

Sonderregelungen für die touristische Nutzung bestimmter Bereiche

 

der Brockenkuppe.

 

Den kompletten Entwurf können Sie unter der Rufnummer 0391/567-1950 anfordern.

 

 

 

Impressum:

Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

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