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Trockenschäden mit Berufsstand und Banken erörtert
Landwirtschaftsministerium prüft Hilfsmöglichkeiten
24.07.2000, Magdeburg – 205
- Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie
Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt Pressemitteilung Nr.: 205/00
Magdeburg, den 24. Juli 2000
Trockenschäden mit Berufsstand und Banken erörtert
Landwirtschaftsministerium prüft Hilfsmöglichkeiten
Die außergewöhnliche Trockenheit hat in größeren Teilen Sachsen-Anhalts zu erheblichen Ernteeinbußen geführt. Besonders betroffen sind Regionen mit leichten Böden ohne besonderes Wasserspeicherungsvermögen. In diesen sogenannten benachteiligten Gebieten, die generell geringere Erträge erzielen, hat der ausbleibende Regen Ertragseinbußen von teilweise über 50 %, bis hin zu Totalverlusten, verursacht. Die hier weit verbreitete Rinderhaltung ist ebenfalls betroffen, da Grünland und Futtermais stark in Mitleidenschaft gezogen wurden.
Eine detaillierte Analyse über das Ausmaß der diesjährigen Witterungsschäden wird jedoch erst mit Abschluss der Erntesaison möglich sein.
Um die Folgen der betroffenen Landwirtschaftsbetriebe zu mildern hat das Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt (MRLU) folgende Maßnahmen eingeleitet bzw. vorgesehen:
Genehmigung der EU zur Beweidung von Stilllegungsflächen
(ist für benachteiligte Gebiete bereits erfolgt, Erweiterungen sind vorgesehen)
Stundung von Rückzahlungen aus der Förderung in begründeten Fällen auf Antrag (Antragstellung über ämter für Landwirtschaft und Flurneuordnung)
vorgezogene Zahlung der Ausgleichszahlung für benachteiligte Gebiete Anfang September und Aufstockung der Mittel für die Ausgleichszulage um ca. 5 Mio. DM auf insgesamt ca.13 Mio. DM
(vorbehaltlich der Zustimmung des Bundeslandwirtschaftsministeriums)
Wiederaufnahme des Existenzsicherungsprogramms für Betriebsmittelfinanzierung (wurde bei EU beantragt)
Vorverlegung des Auszahlungstermines für EU-Flächenprämien
(beim Bund beantragt)
Eine endgültige Mitteilung darüber, welche der vorgesehenen bzw. beantragten Maßnahmen wirksam werden, erfolgt durch das zuständige MRLU nachdem diese geprüft und genehmigt worden sind .
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Ergänzend dazu hat sich Landwirtschaftsminister Konrad Keller an Bundesminister Funke gewandt und um Hilfestellung des Bundes bei der Abwendung von Existenzgefährdungen gebeten. Insbesondere hat sich Keller dafür eingesetzt, dass den durch die Dürre betroffenen Landwirten möglichst bald zinsgünstige Betriebsmittelkredite der Landwirtschaftlichen Rentenbank über die Hausbanken zur Verfügung stehen.
Die Banken erklärten ihre Bereitschaft zur angemessenen Mitwirkung, falls bei Landwirten aufgrund der witterungsbedingten Einbußen vorrübergehend finanzielle Engpässe absehbar sind.
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