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Landesregierung gibt Gesetzentwurf zur "Heilung" der Verwaltungsgemeinschaften zur Anhörung frei
25.07.2000, Magdeburg – 446
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 446/00
Magdeburg, den 25. Juli 2000
Landesregierung gibt Gesetzentwurf zur "Heilung" der Verwaltungsgemeinschaften zur Anhörung frei
Auf Vorschlag von Innenstaatssekretär Dr. Rainer Holtschneider hat das Kabinett in seiner heutigen Sitzung einen Gesetzentwurf zur Konsolidierung der Verwaltungsgemeinschaften zur Anhörung freigegeben.
Mit dem Gesetz sollen, so Holtschneider, die in der Vergangenheit bei der Gründung von Verwaltungsgemeinschaften aufgetretenen Fehler "geheilt" und die Verwaltungsgemeinschaften in ihrer bisherigen Zusammensetzung stabilisiert werden.
Von 1990 bis 1992 wurden insgesamt 189 Verwaltungsgemeinschaften durch Gemeinschaftsvereinbarungen gegründet. Diese wurden 1997 in die Gemeindeordnung des Landes überführt. In 113 Fällen konnten neue Vereinbarungen abgeschlossen werden; in 76 Fällen konnten diese Anpassungen nicht vorgenommen werden. Diese 76 Verwaltungsgemeinschaften arbeiten bis heute auf der Grundlage ihrer ersten, mit Verfahrensfehlern behafteten Gemeinschaftsvereinbarung. Sie sind damit auch keine juristische Person des öffentlichen Rechts und können auch nicht Beschäftigungs- und Beamtenverhältnisse rechtswirksam begründen.
Folgende Fehler lassen sich bei der Gründung der Verwaltungsgemeinschaften immer wieder feststellen:
Beschlüsse der Gemeinderäte über die Gemeinschaftsvereinbarung liegen unvollständig oder gar nicht vor.
Der Nachweis über die ordnungsgemäße Ladung der Räte der Mitgliedsgemeinden kann nicht geführt werden.
Die öffentliche Bekanntmachung der Gemeinschaftsvereinbarung wurde nicht veranlasst oder kann nicht mehr in den Akten der Mitgliedsgemeinden nachgewiesen werden.
Die Unterzeichnung der Gemeinschaftsvereinbarung ist unvollständig. Die Amtsbezeichnung, Datum und Ort der Unterschrift oder das Siegel der Gemeinde fehlen.
Mit dem Gesetz gelten die wegen Gründungsfehlern in der Vergangenheit nicht ordnungsgemäß gebildeten Verwaltungsgemeinschaften rückwirkend als gebildet. Das Gesetz lehnt sich hierbei an die "Heilungsvorschriften" zu Zweckverbänden an, die vom Landesverfassungsgericht im Dezember 1997 auch in ihrer Rückwirkung für verfassungsgemäß erklärt wurden. Es erfasst neben der "Heilung" des Gründungsaktes sämtliche von der Verwaltungsgemeinschaft getätigten Rechtshandlungen, wie beispielsweise Verwaltungsakte (z. B. standesamtliche Beurkundungen, Maßnahmen des Einwohnermeldeamtes).
Holtschneider: "Das Gesetz ermöglicht es, in kurzer Zeit die erforderliche Rechtssicherheit zu erlangen. Dies ist auch für die anstehende Gemeindegebietsreform von besonderer Bedeutung, weil es die Ausgangslage, von der aus die Reform durchgeführt wird, von rechtlichen Zweifeln befreit."
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