Menu
menu

Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt

Bau- und Verkehrsminister besucht URBAN-21-Gebiet in Halberstadt
Heyer: "Für weitere Stadtentwicklung braucht Halberstadt auch die Ortsumgehung"

03.05.2000, Magdeburg – 80

  • Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr

 

 

 

Ministerium für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr - Pressemitteilung Nr.: 80/00

 

Magdeburg, den 3. Mai 2000

 

Bau- und Verkehrsminister besucht URBAN-21-Gebiet in Halberstadt

Heyer: "Für weitere Stadtentwicklung braucht Halberstadt auch die Ortsumgehung"

 

Bau- und Verkehrsminister Jürgen Heyer (SPD) hat seine Rundreise durch alle Städte, die sich an der Landesinitiative URBAN 21 beteiligen wollen, mit einem Besuch in Halberstadt fortgesetzt. Heyer informierte sich vor Ort in der Plattenbausiedlung Richard-Wagner-Straße über die kommunalen Vorhaben für diesen Stadtteil. Halberstadt gehört zu den 33 Städten in Sachsen-Anhalt, die für insgesamt 38 Stadtteile mit überdurchschnittlich hohen Entwicklungsproblemen URBAN-Konzepte eingereicht haben. Diese Konzepte werden derzeit parallel vom Bauministerium und vom Institut für Strukturforschung und Wirtschaftsförderung Halle (ISW) geprüft.

 

Heyer bekräftigte in Halberstadt die Notwendigkeit, Händler und Unternehmen in die Gestaltung der Stadtteile einzubeziehen: "Das Ziel unserer Landesinitiative ist es nicht zuletzt, dass neue Arbeitsplätze entstehen. Das kann nur funktionieren, wenn dafür auch investiert wird. Das Land kann nur dabei mithelfen, die Rahmenbedingungen zu entwickeln."

 

Das Halberstädter URBAN-Gebiet Richard-Wagner-Straße bildet das städtebauliche Bindeglied zwischen dem Hauptbahnhof und der Innenstadt. Es wurde in den siebziger Jahren in fünf- und sechsgeschossiger Plattenbauweise errichtet; der Wohnungsleerstand liegt zwischen zehn und 25 Prozent. Die Arbeitslosenquote beträgt mehr als 24 Prozent. Zu dem Gebiet gehört auch eine große Industriebrache.

 

Das URBAN-Konzept der Stadt Halberstadt sieht insgesamt 39 Projekte zur Entwicklung des Stadtteils vor. Dazu gehören der Aufbau eines Harzer Computermuseums, ein Qualifizierungs- und Trainingscenter Neue Medien sowie verschiedene Sanierungs- und Erneuerungsvorhaben.

 

Seit 1991 hat die Stadt Halberstadt bereits 81,7 Millionen DM Städtebaufördermittel und 33,7 Millionen DM Wohnungsbaufördermittel von Bund und Land erhalten. Jürgen Heyer: "Was in Halberstadt aus diesen Mitteln und den Eigenanteilen der Stadt gemacht wurde, ist vorbildlich. Die Wiederherstellung der kriegszerstörten Innenstadt ist eine erstaunliche Leistung. Es ist gut, wenn auch für die angrenzenden Stadtteile tragfähige Entwicklungskonzepte entstehen."

 

Der Minister betonte, auch die Verkehrspolitik habe eine hohe Bedeutung für die zukünftige Entwicklung der Städte. So werde mit der laufenden Umgestaltung des Bahnhofsumfeldes, die vom Land mit über 6,3 Millionenen DM unterstützt wird, Halberstadt noch attraktiver für seine Besucher und Bewohner. Erst mit der Neugestaltung des Bahnhofsgebäudes selbst aber werde dieses Vorhaben "rund". Auch hierzu wird das Land voraussichtlich 8,5 Millionen DM beisteuern.

 

Heyer bekräftigte, für die weitere innere Entwicklung Halberstadts sei es von allergrößter Bedeutung, dass die Ortsumgehung im Zuge der B 81 gebaut werde: "Es ist unbefriedigend, dass für ein so wichtiges Vorhaben wie die Ortsumgehung Halberstadt die vorbereitenden Planungen auf Eis gelegt werden müssen, bis die Bundesregierung mit der überarbeitung des Bundesverkehrswegeplans fertig ist. Die Landesregierung wird sich weiter dafür einsetzen, dass solche Projekte, deren Notwendigkeit aus unserer Sicht nicht in Frage gestellt werden können, weiter geplant werden dürfen." Nach den neuesten Informationen aus dem Bundesverkehrsministerium soll der Regierungsentwurf für den neuen Bundesverkehrswegeplan Ende 2001/Anfang 2002 vorliegen. Dafür hat die Landesregierung die Ortsumgehungen Halberstadt (B 81) und Halberstadt/Harsleben

(B 79) als besonders dringlich angemeldet.

 

Martin Krems

 

 

Zehn Fragen zu URBAN 21

 

 

Wer hat URBAN 21 ins Leben gerufen?

 

Am 11. Mai 1999 hat die Landesregierung von Sachsen-Anhalt die Landesinitiative URBAN 21 beschlossen, um Entwicklungsstrategien für Stadtteile mit besonders großen wirtschaftlichen, sozialen und städtebaulichen Problemen zu unterstützen. Sachsen-Anhalt ist das erste Land, das eine solche Initiative landesweit gestartet und ihre Ziele in einer Richtlinie der Landesregierung festgelegt hat.

 

Welche Ziele hat URBAN 21?

 

Die Ziele von URBAN 21 sind

 

 

die Stärkung von wirtschaftlicher Entwicklung, Handel und Beschäftigung,

die Förderung von Chancengleichheit und sozialer Eingliederung,

die Förderung der städtebaulichen Entwicklung und der Wohn- und Lebensqualität,

eine nachhaltige Entwicklung der Städte und der Schutz der Umwelt,

die Stärkung von Mitbestimmung, gesellschaftlichen Aktivitäten und kommunaler Selbstverwaltung.

 

 

Welche Stadtteile sind für eine Teilnahme an URBAN 21 geeignet?

 

Teilnehmen können Quartiere mit einem überdurchschnittlichen Erneuerungsbedarf, die insbesondere eine stagnierende oder abnehmende Wirtschaftsentwicklung, eine im städtischen Vergleich überdurchschnittliche Arbeitslosenquote und hohe soziale Probleme, unzureichende Wohnverhältnisse, eine unzureichende soziale und kulturelle Infrastruktur, häufig problemtische Verkehrsverhältnisse und teilweise auch eine steigende Kriminalität aufweisen.

 

Was ist neu gegenüber der bisherigen Förderpolitik von Bund und Land?

 

URBAN 21 soll die verschiedenen Förderziele mit einer integrierten Strategie für die Stadtteile verfolgen, wie es den Förderbedingungen der Europäischen Union entspricht. Deshalb müssen sowohl in der Landesregierung wie in den beteiligten Städten die verschiedenen Verwaltungsressorts eng zusammenarbeiten.

 

Mit der traditionellen Städtebauförderung konnten nur investive Vorhaben, insbesondere Bauprojekte, unterstützt werden. Im Rahmen von URBAN 21 kann man zum Beispiel nicht nur die Sanierung eines Hauses, sondern gleichzeitig auch seine Nutzung durch einen neu gegründeten Handwerksbetrieb oder ein Arbeitslosenselbsthilfeprojekt fördern.

 

Wie viel Geld gibt es für URBAN 21?

 

URBAN 21 ist kein Förderprogramm, für das es einen bestimmten "Topf" gibt. Die Konzepte für die Stadtteile sollen so ausgestaltet werden, dass für ihre Verwirklichung sowohl europäische als auch Bundes- und Landesmittel eingesetzt werden können. Natürlich ist es das Ziel der Initiative, durch diese Fördermittel private Investitionen möglich zu machen und insgesamt eine verstärkte Investitionstätigkeit im Stadtteil anzuregen.

 

Insbesondere der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und der Europäische Strukturfonds (ESF) sollen für URBAN-Projekte genutzt werden. Aus diesen beiden Fonds wird Sachsen-Anhalt von 2000 bis 2006 insgesamt rund 5,1 Milliarden DM erhalten.

 

Wer soll URBAN 21 umsetzen?

 

Ein wichtiges Ziel von URBAN 21 ist die Beteiligung der betroffenen Bürgerinnen und Bürger. Ihre Erfahrungen mit dem Leben in ihrem Quartier, ihre Probleme, Forderungen und Ideen sollen in die Konzepte einfließen. Bürgerinitiativen, Stadtteil- und Jugendzentren, kulturelle und soziale Initiativen und nicht zuletzt die Unternehmen vor Ort sollen Träger der Entwicklungsstrategien sein. Bestandteil der URBAN-Konzepte müssen deshalb geeignete Mitbestimmungsmöglichkeiten und die Schaffung eines modernen "Stadtteilmanagements" sein.

 

Die beteiligten Städte sollen ihre Erfahrungen in einem "Städtenetzwerk" austauschen und ihre Konzepte gemeinsam weiterentwickeln.

 

Innerhalb der Landesregierung sind die Ministerien für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr, für Wirtschaft und Technologie, für Arbeit, Frauen, Gesundheit und Soziales, für Raumordnung und Umwelt sowie das Kultusministerium beteiligt. In einem landesweiten Arbeitskreis mit wissenschaftlicher Begleitung sind auch der Städte- und Gemeindebund sowie die Wohnungswirtschaft beteiligt.

 

Welche Städte können mitmachen?

 

Die Landesregierung hat aus über 60 vorgeschlagenen Stadtteilen 36 Quartiere in 31 Städten ausgesucht, die den genannten Kriterien entsprechen. Diese Städte haben mit "technischer Hilfe" der Landesregierung (höchstens 30.000 DM pro Stadtteil) URBAN-Konzepte für die Stadtteile erstellt: Bad Dürrenberg, Bernburg, Bitterfeld, Blankenburg, Burg, Dessau, Freyburg, Gardelegen, Genthin, Halberstadt, Haldensleben, Halle (Saale), Hettstedt, Köthen, Lutherstadt Eisleben, Lutherstadt Wittenberg, Magdeburg, Merseburg, Naumburg, Oschersleben, Osterwieck, Quedlinburg, Sangerhausen, Schönebeck, Staßfurt, Stendal, Tangermünde, Weißenfels, Wolfen, Wolmirstedt und Zeitz. Außerdem haben Aschersleben und Thale ohne diese "technische Hilfe" Konzepte entwickelt.

 

Wie sieht das weitere Verfahren aus?

 

Seit dem 15. Februar 2000 liegen die Konzepte vor. Sie werden jetzt sorgfältig durch die beteiligten Ministerien und parallel durch das Institut für Strukturforschung und Wirtschaftsförderung Halle (ISW) geprüft. Dabei geht es vor allem darum, ob sie den Richtlinien der Landesinitiative und vor allem den Förderkriterien der Europäischen Union entsprechen. Wenn es Mängel gibt, erhalten die Städte Gelegenheit zu Nachbesserungen. über die endgültige Bewilligung entscheidet die Europäische Kommission voraussichtlich im Sommer.

 

Wie viele Städte werden schließlich dabei sein?

 

Alle, die förderfähige Konzepte vorlegen.

 

Wer hilft den Städten bei Fragen und Problemen weiter?

 

Für alle Fragen zu URBAN 21 gibt es Ansprechpartner in den Regierungspräsidien und im Ministerium für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr.

 

Impressum:

Ministerium für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Turmschanzenstraße 30

39114 Magdeburg

Tel: (0391) 567-7504

Fax: (0391) 567-7509

Mail: presse@mwv.lsa-net.de

 

 

Impressum:

Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr

Pressestelle

Turmschanzenstraße 30

39114 Magdeburg

Tel: (0391) 567-7504

Fax: (0391) 567-7509

Mail:

presse@mlv.sachsen-anhalt.de