Pressemitteilungen der Justiz
(LG HAL) Terminvorschau für März 2024
23.02.2024, Halle (Saale) – 007/2024
- Landgericht Halle
Räuberischer Diebstahl u. a. in Weißenfels u. a.
Tag, Uhrzeit
04.03.24, 09:00 ; 07.03.24, 09:00 ; 08.03.24, 09:00 ; 12.03.24, 09:00
Raum 169
16 KLs 14/23
Gegen den im Oktober 1988 geborenen Angeklagten liegen drei Anklageschriften vor.
Mit der ersten Anklageschrift vom 27.04.2022 werden dem Angeklagten eine gefährliche Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte zur Last gelegt.
Im August 2021 soll der Angeklagte ohne ersichtlichen Grund und völlig überraschend einen älteren Mann auf dem Gehweg vor dessen Grundstück in Uichteritz angebrüllt und sodann mehrfach mit den Fäusten auf diesen eingeschlagen haben. Der Mann sei daraufhin zu Boden gegangen. Dort habe der Angeklagte ihm noch mehrere Male mit dem Fuß gegen den Kopf getreten. Hierdurch habe der Mann eine Schädelprellung und kleine Schürfwunden am Kopf erlitten.
Als der Angeklagte kurz darauf von Polizeibeamten gestellt worden sei, habe er verbal und körperlich aggressiv gegen die Polizeibeamten reagiert und sich durch Hin- und Herwinden seines Körpers sowie Treten und Schlagen gegen seine Ergreifung zu wehren versucht.
Mit der zweiten Anklageschrift vom 27.09.2022 wird dem Angeklagten ein Diebstahl geringwertiger Sachen vorgeworfen.
Im Juli 2023 soll der Angeklagte aus einem Einkaufsmarkt in Weißenfels Waren im Wert von ca. 10,00 Euro mitgenommen haben, ohne sie bezahlt zu haben.
Mit der dritten Anklageschrift vom 17.11.2023 wird dem Angeklagten ein räuberischer Diebstahl zur Last gelegt.
Er soll im April 2023 in einem Drogeriemarkt in Weißenfels mit Waren im Gesamtwert von ca. 159,00 Euro den Kassenbereich passiert haben, ohne die Waren bezahlt zu haben. Vor dem Geschäft sei er vom Ladendetektiv aufgefordert worden, zur Klärung des Sachverhalts wieder zurück ins Geschäft zu kommen. Daraufhin habe der Angeklagte sofort mehrere Male mit den Fäusten gegen den Kopf des Ladendetektivs geschlagen, um sich im Besitz des Diebesguts zu erhalten. Sodann habe der Angeklagte sein Fahrrad ergriffen und das Vorderrad gegen den Ladendetektiv gestoßen, wodurch dieser eine leichte Schürfwunde am Bein erlitten habe. Schließlich habe der Angeklagte das Fahrrad gegen den Körper des Ladendetektivs geschleudert, was diesen zum Straucheln gebracht habe.
Der Angeklagte hat die Tatvorwürfe in Abrede gestellt.
Im Falle einer Verurteilung droht ihm eine Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr.
Besonders schwere räuberische Erpressung in Halle
Tag, Uhrzeit
08.03.24, 09:00 ; 20.03.24, 09:00
Raum 187
3 KLs 11/23
Dem im Oktober 1998 geborenen Angeklagten wird eine besonders schwere räuberische Erpressung zur Last gelegt.
Er soll im November 2023 in einem Geschäft in Halle an einen Verkäufer herangetreten sein, ein Cuttermesser hervorgeholt und von dem Verkäufer sinngemäß verlangt haben, das Bargeld aus der Kasse herauszugeben. Aus Angst davor, erstochen zu werden, habe der Verkäufer Bargeld in Höhe von 235,00 Euro aus der Kasse genommen und dieses dem Angeklagten übergeben. Daraufhin habe der Angeklagte das Geschäft mit dem Bargeld verlassen, um dieses für sich zu verwenden.
Der Angeklagte hat die Tat eingeräumt.
Im Falle einer Verurteilung droht ihm eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.
Hauptverfahren gegen den Oberbürgermeister der Stadt Halle wegen uneidlicher Falschaussage
Tag, Uhrzeit
13.03.24, 09:00 ; 14.03.24, 09:00 ; 03.04.24, 09:00 ; 04.04.24, 09:00 ; 10.04.24, 09:00 ; 11.04.24, 09:00
Raum 187
3 KLs 8/22
Dem Angeklagten, der beurlaubte und vorläufig des Dienstes enthobene Oberbürgermeister der Stadt Halle Dr. W., wird eine uneidliche Falschaussage zur Last gelegt. Soweit die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten und seiner damaligen Büroleiterin darüber hinaus ein gemeinschaftliches Vorbereiten des Ausspähens von Daten zur Last gelegt hatte, hat die zuständige Strafkammer des Landgerichts Halle mit Beschluss vom 29.01.2024 die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt.
Gegenstand des nunmehr noch zu verhandelnden Tatvorwurfs ist eine Zeugenaussage des Angeklagten in einem Zivilprozess vor dem Landgericht Halle, in dem der damalige Geschäftsführer der EVG mbH gegen seine Abberufung als Geschäftsführer vorging. Die EVG mbH ist eine Entwicklungs- und Verwaltungsgesellschaft, bei der die Stadt Halle Alleingesellschafterin und der Angeklagte der Vorsitzende des Aufsichtsrats war. In dem Zivilprozess wurde der Angeklagte im Oktober 2020 als Zeuge vernommen. Dabei soll er unter anderem wahrheitswidrig ausgesagt haben, er habe im April 2019 mit dem Geschäftsführer der EVG mbH vereinbart, dass eine durch den Geschäftsführer beurlaubte Angestellte der EVG mbH weiter beschäftigt werde und mit der Bürotechnik der EVG mbH in ein städtisches Büro umziehe.
Der Angeklagte hat eine falsche uneidliche Aussage in Abrede gestellt.
Im Falle einer Verurteilung droht ihm eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.
Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Mansfeld
Tag, Uhrzeit
14.03.24, 09:00 ; 18.03.24, 09:00
Raum 141
5 KLs 2/24
Dem im August 1980 geborenen Angeklagten wird zur Last gelegt, einem anderen beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge Hilfe geleistet zu haben.
Im September 2022 soll ein bislang unbekannter Betäubungsmittelhändler ein leerstehendes Einfamilienhaus in Mansfeld gemietet und dort eine professionelle Cannabisplantage mit einer Kapazität von etwa 500 Cannabispflanzen errichtet haben. Die Cannabispflanzen habe er bei Erntereife abernten und den Ertrag gewinnbringend weiterverkaufen wollen. Im August 2023 habe der Angeklagte von dem Betäubungsmittelhändler oder einer weiteren bislang unbekannten Person den Auftrag erhalten, gegen eine Entlohnung von 7.000,00 Euro die Aufzucht der Cannabispflanzen über einen Zeitraum von 2,5 Monaten zu betreuen. Daraufhin sei der Angeklagte mit einem weiteren unbekannten Gehilfen zu der Cannabisplantage gefahren, habe dort 492 Cannabispflanzensetzlinge gepflanzt und diese in der Folgezeit betreut. Bei einer polizeilichen Durchsuchung der Cannabisplantage im September 2023 seien insgesamt 492 Cannabispflanzen mit einer Wuchshöhe von ca. 70 cm aufgefunden worden. Bei Eintritt der Erntereife hätten die Pflanzen eine konsumfähige Masse von 17 kg Cannabisblätter und -blüten aufgewiesen.
Der Angeklagte hat den Tatvorwurf eingeräumt.
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft. Ein Gehilfe ist milder zu bestrafen als derjenige, zu dessen Tat er Hilfe geleistet hat.
Diebstahl mit Waffen u. a. in Merseburg u. a.
Tag, Uhrzeit
15.03.24, 09:00 ; 18.03.24, 09:00 ; 19.03.24, 09:00 ; 21.03.24, 09:00
Raum 96
13 KLs 17/23
Gegen den im Juni 1991 geborenen Angeklagten liegen zwei Anklageschriften vor.
Mit der ersten Anklageschrift vom 25.07.2023 werden dem Angeklagten ein räuberischer Diebstahl in Tateinheit mit Körperverletzung und ein Raub zur Last gelegt.
Der Angeklagte soll im November 2022 in einem Bekleidungsgeschäft in Günthersdorf verschiedene Bekleidungsstücke eingesteckt haben, um diese unbezahlt mitzunehmen. Als ihn ein Sicherheitsmitarbeiter darauf angesprochen habe, habe der Angeklagte zum Schlag mit seiner rechten Faust ausgeholt, um sich auf diese Weise den Besitz der zuvor entwendeten Gegenstände zu erhalten. Der Schlag mit der rechten Faust habe den Mitarbeiter am linken Unterarm getroffen.
Im Dezember 2022 soll der Angeklagte in einem Lebensmittelgeschäft in Merseburg den Kassierer aufgefordert haben, Geld aus der Kasse herauszugeben. Um seiner Forderung Nachdruck zu verleihen, habe der Angeklagte mit seiner rechten Faust gegen eine Waage geschlagen, wodurch diese zu Bruch gegangen sei. Als der Kassierer das Öffnen der Kasse durch den Angeklagten dadurch habe verhindern wollen, dass er seine Hände schützend über die Kasse gehalten habe, habe der Angeklagte auf dessen Hände geschlagen, wodurch dieser Schmerzen erlitten habe. Daraufhin habe der Angeklagte nach der Kasse gegriffen und diese zu Boden geworfen. Aus dem sich dadurch öffnenden Geldfach habe er Geldscheine im Gesamtwert von ca. 2.000,00 Euro entnommen, um diese für sich zu verwenden.
Mit der zweiten Anklageschrift vom 22.12.2023 werden dem Angeklagten drei Straftaten zur Last gelegt, ein Diebstahl mit Waffen, ein besonders schwerer Fall des Diebstahls, jeweils in Tateinheit mit Sachbeschädigung, und eine versuchte Nötigung in Tateinheit mit Beleidigung.
Im August 2023 habe er sich Zutritt zu einem Bekleidungsgeschäft in Halle verschafft, indem er die verschlossene Schiebetür im Eingangsbereich gewaltsam aufgedrückt habe. Sodann habe er aus dem Geschäft diverse Bekleidungsgegenstände entwendet, um diese für sich zu behalten. An der Schiebetür sei ein Schaden in Höhe von über 16.000,00 Euro entstanden.
Ebenfalls im August 2023 habe der Angeklagte ein Friseurgeschäft in Merseburg betreten, in dem seine Ex-Freundin gearbeitet habe. Dabei habe er lautstark das Sorgerecht für die gemeinsame Tochter eingefordert und seine Ex-Freundin bedroht und beleidigt.
Im Anschluss habe der Angeklagte begonnen, im Friseurgeschäft zu randalieren, indem er u. a. die Registrierkasse zu Boden geworfen habe. Aus der sich dadurch öffnenden Kassenlade habe er Geldscheine im Wert von 100,00 Euro und Münzgeld in bekannter Höhe entnommen, um das Geld für sich zu behalten. Während der Tat habe der Angeklagte ein Paketmesser in seiner linken Hosentasche bei sich geführt. In dem Friseurgeschäft sei ein Schaden von mehr als 1.300,00 Euro entstanden.
Der Angeklagte hat sich nicht zu den Tatvorwürfen eingelassen.
Räuberischer Diebstahl und Raub werden jeweils mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr, Diebstahl mit Waffen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, ein besonders schwerer Fall des Diebstahls mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zehn Jahren und Nötigung mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.
Da der Angeklagte möglicherweise an einer psychischen Erkrankung leidet, kommt außerdem seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht.
Räuberischer Diebstahl u. a. in Zeitz
Tag, Uhrzeit
19.03.24, 09:00 ; 21.03.24, 09:00
Raum 141
5 KLs 16/23
Dem im Juli 1985 geborenen Angeklagten werden räuberischer Diebstahl und gewerbsmäßiger Diebstahl zur Last gelegt.
Er soll im Oktober 2023 in einem Einkaufsmarkt in Zeitz sieben Flaschen hochwertige Spirituosen im Gesamtwert von ca. 189,00 Euro entwendet haben.
Ebenfalls im Oktober 2023 habe er in einem anderen Einkaufsmarkt in Zeitz diverse Waren im Gesamtwert von ca. 151,00 Euro in einer Einkaufstasche verstaut und mit diesen den Kassenbereich in Richtung Ausgang durchquert, um die Waren unbezahlt mitzunehmen. Als sich der Ladendetektiv dem Angeklagten in den Weg gestellt habe, habe der Angeklagte diesen zur Seite geschubst und daraufhin mit der Beute flüchten können. Bei beiden Taten habe der Angeklagte in der Absicht gehandelt, sich eine nicht nur vorübergehende Einnahmequelle von einigem Umfang zu verschaffen.
Der Angeklagte hat die Tatvorwürfe in Abrede gestellt.
Im Falle einer Verurteilung droht ihm eine Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr.
Es wird darauf hingewiesen, dass die genannten Verfahren noch nicht rechtskräftig abgeschlossen sind und jeder Angeklagte bis zum rechtsförmlich erbrachten Beweis seiner Schuld als unschuldig gilt (Unschuldsvermutung). Die Klärung, ob die in der Anklage erhobenen Vorwürfe berechtigt sind, ist Gegenstand der gerichtlichen Hauptverhandlung.
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