Verordnungsentwurf
Am 20. Juli 2010 hat das Kabinett die Schlussabwägung zu allen eingebrachten Hinweisen und Änderungsvorschlägen der gemäß § 5 Absatz 2 Landesplanungsgesetz (LPlG) Beteiligten zum 2. Entwurf Landesentwicklungsplan 2010 (LEP 2010) vorgenommen.
Der Verordnungsentwurf des LEP 2010 einschließlich Umweltbericht wurde dem Landtag zur Einvernehmensherstellung zugeleitet. Erst danach kann der LEP 2010 durch die Landesregierung in Kraft gesetzt werden.
Sowohl der Verordnungsentwurf des LEP 2010 mit Anhang1, Anhang 2 und Anhang 3 als auch die Abwägungsentscheidung des Kabinetts zu allen Hinweisen und Änderungsvorschlägen der Verfahrensbeteiligten zum 2. Entwurf LEP 2010 können im Kontextmenü rechts auf dieser Seite eingesehen und heruntergeladen werden.
