Tarifrecht
Das Tarifrecht ist ein Teil des Arbeitsrechts und zwar des kollektiven Arbeitsrechts. Das Recht zum Abschluss von Tarifverträgen folgt aus der durch Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes garantierten Tarifautonomie.
Was ist ein Tarifvertrag?
Ein Tarifvertrag ist ein schriftlicher Vertrag, der zwischen einem Arbeitgeberverband oder einzelnen Arbeitgebern/ innen auf der einen Seite und einer Gewerkschaft auf der anderen Seite geschlossen wird.
Was regelt ein Tarifvertrag?
Im Tarifvertrag werden unter anderem Rechtnormen vereinbart, die den Inhalt, den Abschluss und die Beendigung von Arbeitsverhältnissen ordnen.
Wann gilt ein Tarifvertrag?
Ein Tarifvertrag gilt zunächst nur dann zwingend, wenn der/ die Arbeitgeber/ in und der/ die Arbeitnehmer/ in jeweils Mitglieder der den Tarifvertrag schließenden Parteien sind. Ferner ist ein Tarifvertrag dann zwingend anzuwenden, wenn
- er für allgemeinverbindlich erklärt wurde, das heißt, für alle Arbeitgeber/ innen einer bestimmten Branche verbindlich gilt,
- Arbeitgeber/ in und Arbeitnehmer/ in es im Arbeitsvertrag vereinbart haben.
Was ist ein Tarifregister?
Die Tarifvertragsparteien haben dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit sowie den obersten Arbeitsbehörden der Bundesländer Ausfertigungen der abgeschlossenen Tarifverträge zu übersenden. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit ist verpflichtet ein Tarifregister zu führen, während die obersten Arbeitsbehörden der Länder die Einrichtung auf freiwilliger Grundlage vornehmen können.
Rechtsberatung in Fragen des Tarifrechts findet durch Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände jeweils für deren Mitglieder sowie durch Rechtsanwälte statt. Namen und Anschriften von Ansprechpartnern können Sie hier erhalten:
