Im Gymnasium werden Schülerinnen und Schüler vom 5. bis zum 12.Schuljahrgang unterrichtet.
Das Gymnasium vermittelt eine vertiefte allgemeine Bildung, die befähigt, den Bildungsgang an einer Hochschule fortzusetzen. Der Unterricht soll zur Auseinandersetzung mit komplexen Problemstellungen anleiten und zu abstrahierendem, analysierendem und kritischem Denken führen. Das Gymnasium umfasst in einem durchgehenden Bildungsgang die Sekundarstufe I ( Klassen 5 bis 10) und die gymnasiale Oberstufe (Jahrgangsstufe 11 bis 12).
Verordnung über die gymnasiale Oberstufe
Rahmenrichtlinien für die Gymnasien
Termine zur Abiturprüfung Schuljahr 2010/11
Zugang zum Gymnasium
Der Zugang zur 5. Klasse des Gymnasiums setzt eine entsprechende Schullaufbahnempfehlung oder eine erfolgreiche Eignungsfeststellung voraus. In späteren Schuljahrgängen ist der Zugang von der Erfüllung bestimmter Mindestleistungen abhängig.
Kurse, Pflichtfächer und Wahlpflichtfächer
Die Sekundarstufe l und die gymnasiale Oberstufe (Sekundarstufe II) bilden am Gymnasium eine Einheit und folgen gemeinsamen Grundlinien. Sie sind gekennzeichnet durch einen stark ausgestatteten Kernfachbereich (Deutsch, Mathematik und Fremdsprachen).
Im Rahmen zumutbarer Gesamtstundenumfänge und unter der Zielstellung, den Schülerinnen und Schülern eine vertiefte Allgemeinbildung zu vermitteln, repräsentieren die Stundentafeln daneben aber auch ausgewogen eine Vielzahl weiterer Fächer, die ihren ganz spezifischen und unverzichtbaren Anteil einbringen. Dazu gehören die Naturwissenschaften ebenso, wie die gesellschaftswissenschaftlichen Fächer, die künstlerisch-musischen Fächer und der Sport sowie die Einführung in die Arbeit am PC und im Internet.
Schulspezifische Angebote werden im Wahlpflicht- und Wahlbereich vorgehalten, beispielsweise Rechtskunde, Wirtschaftslehre, Psychologie und Philosophie aber auch Chöre, Theatergruppen, Arbeitsgemeinschaften und Förderangebote.
Mit einem starken Kernfachbereich, einem erhöhten Stundenumfang für Sport sowie einer gesonderten Wochenstunde zur Aneignung von Lernmethoden trägt die Stundentafel der Schuljahrgänge 5 und 6 den Bedürfnissen der Jüngsten altersgerecht Rechnung. Es ist auch hier Raum für zusätzliche besondere Förderangebote eröffnet.
Der 10. Schuljahrgang hat am Gymnasium einen besonderen Status. Er ist der Abschlussjahrgang der Sekundarstufe I des Gymnasiums und zeitgleich Einführungsphase in die gymnasiale Oberstufe und bietet den Schülerinnen und Schülern daher erste Auswahlmöglichkeiten. In der Qualifikationsphase sind die Fächer Deutsch, Mathematik, Geschichte, eine Fremdsprache, eine Naturwissenschaft sowie einer weitere Fremdsprache oder eine weiteren Naturwissenschaft mit je vier Wochenstunden zu belegen. Aus diesen Fächern müssen dabei alle Kurshalbjahresleistungen in das Abitur eingebracht werden. Ergänzend sind verpflichtend ebenfalls über zwei Jahre je zweistündig zu wählen: Geografie oder Sozialkunde, Kunst oder Musik, Ethikunterricht oder katholischer oder evangelischer Religionsunterricht sowie Sport. Die Schülerinnen und Schüler können freiwillig weitere Fächer belegen.
Abiturprüfung
Am Ende der gymnasialen Oberstufe sind fünf Prüfungen zu absolvieren. Verpflichtende schriftliche Pflichtprüfungsfächer sind dabei Deutsch, Mathematik und eine Fremdsprache sowie eine Naturwissenschaft oder Geschichte. Ersetzend für eine der schriftlichen Prüfungen kann zu einem ausgewählten Thema eine anspruchsvolle besondere Lernleistung eingebracht werden. Das neue Ausbildungsprofil in der Oberstufe sichert nicht nur eine verlässliche Vorkenntnisbasis für die Ausbildung an den Universitäten und Fachhochschulen, es schafft gleichzeitig für die Schülerinnen und Schüler auch gute Voraussetzungen hinsichtlich der von den Studieneinrichtungen verstärkt eingesetzten Aufnahmetests, weil es alle Schülerinnen und Schüler im Kernbereich der Allgemeinbildung mit hoher Wochenstundenzahl ausbildet und mit landeszentralen Abituraufgabenstellungen prüft.
Aufgaben der Abiturprüfungen der Vorjahre
Allgemeine Hochschulreife
Die allgemeine Hochschulreife wird auf Grundlage der Leistungen in den Schuljahrgängen 11 und 12 sowie in den Abiturprüfungen erworben und berechtigt bundesweit zum Studium an allen Universitäten, Hochschulen und Fachhochschulen. Wenngleich der gymnasiale Bildungsgang auf den Erwerb des Abiturs ausgerichtet ist, wird am Gymnasium mit der Versetzung in den 10. Schuljahrgang der Hauptschulabschluss und mit der Versetzung in den 11. Schuljahrgang ein dem erweiterten Realschulabschluss vergleichbarer Abschluss erworben. Frühestens nach dem 11. Schuljahrgang kann auch der schulische Teil der Fachhochschulreife bescheinigt werden.
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