Die Aufgaben des Verfassungsschutzes werden in Sachsen-Anhalt durch die Abteilung 5 des Ministeriums des Innern wahrgenommen. Gesetzliche Grundlage ihrer Arbeit, die einer strengen Kontrolle unterliegt, ist das "Gesetz über den Verfassungsschutz im Land Sachsen-Anhalt" (VerfSchG-LSA).
Die Abteilung 5 ist erreichbar wie folgt:
Ministerium des Innern des Landes Sachsen-Anhalt | Abteilung 5 | 39114 Magdeburg |
Ministerium des Innern des Landes Sachsen-Anhalt | Abteilung 5 | 39008 Magdeburg |
Telefon: 0391/567 3900 | Telefax: 0391/567 3999 |
Über die Arbeit des sachsen-anhaltischen Verfassungsschutzes informieren die jährlich herausgegebenen Verfassungsschutzberichte.
Die Abteilung 5 beteiligt sich an dem gemeinsamen Internetangebot der norddeutschen Verfassungsschutzbehörden unter dem Titel
"Für Demokratie und Toleranz - Verfassungsschutz gegen Rechtsextremismus"

