Qualifizierung in kleinen und mittleren Unternehmen
Der Qualifizierung von Erwerbstätigen kommt im internationalen und regionalen Wettbewerb sowie für die gesamtwirtschaftliche Entwicklung des Landes eine immer stärkere Bedeutung zu. So sind qualifizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine Voraussetzung für die erfolgreiche Entwicklung, Produktion und Vermarktung von Gütern und Dienstleistungen und stellen einen der wichtigsten Standortfaktoren dar.
Ein wesentliches Instrument für mehr Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit in den kleinen und mittleren Unternehmen ist dabei die gezielte Personalentwicklung. Darauf haben wir in Sachsen-Anhalt bereits in der vergangenen Programmperiode des Europäischen Sozialfonds sehr erfolgreich gesetzt.
Daher sollen auch auf der Grundlage bisheriger Erfahrungen die Möglichkeiten der Qualifizierung, Personal- und Organisationsentwicklung und wissenschaftlichen Weiterbildung in kleinen und mittleren Unternehmen künftig erweitert werden.
Um einerseits den gestiegenen qualitativen und quantitativen Anforderungen an die betriebliche Weiterbildung und andererseits der Sicherung des zukünftigen Fachkräftebedarfs der Unternehmen zu genügen, ist die neue Förderrichtlinie im aktuellen Entwurf in zwei Schwerpunkte gegliedert:
A) Durchführung betrieblicher Qualifizierungsvorhaben und Umsetzung betrieblicher Konzepte zur Organisations- und Personalentwicklung, zur Anpassungsqualifizierung, zur Erweiterung des beruflichen Wissens sowie zur wissenschaftlichen Weiterbildung für eigene Beschäftigte.
B) Unterstützung unternehmensbezogener Personalpools durch Qualifizierungsprojekte, die zur bedarfsgerechten und branchenorientierten Fachkräftegewinnung insbesondere für Investoren beitragen.
Zielgruppe der Zuwendungen sind Unternehmen und Einrichtungen des privaten Rechts, wenn sie eigene Beschäftigte mit Wohnsitz in Sachsen-Anhalt und Beschäftigte aus Ziel-1-Fördergebieten oder Beschäftigte, die ihren Wohnsitz bis zum Ende der Projektlaufzeit dauerhaft nach Sachsen-Anhalt verlegen, qualifizieren. Auch Freiberufler sollen für die Qualifizierung eigener Beschäftigter einbezogen werden.
Die Förderung erfolgt im Rahmen der EU-Gruppenfreistellungsverordnung (AGFV). Damit sind die Höchstgrenze für ein Projekt mit 2 Mio. € und die möglichen anerkennbaren Ausgabearten vorgegeben. Großunternehmen müssen einen zusätzlichen Anreizeffekt, der durch die Förderung entsteht, nachweisen.
Neu ist auch, dass Abschreibungen von Werkzeugen und Ausrüstungen gefördert werden können, wenn sie in den Qualifizierungsprojekten zum Einsatz kommen. Möglich wird dies dadurch, dass in den Projekten keine Landesmittel eingesetzt werden. Die erforderliche nationale Kofinanzierung erfolgt ausschließlich über private Mittel der beteiligten Unternehmen.
Für eine beabsichtigte Antragstellung informieren Sie sich bitte anhand der nachfolgenden Unterlagen. Beachten Sie dabei insbesondere die Richtlinie und die Kalkulationshilfen!
Neue Richtlinie ab 01.01.2009; Änderung zur Richtlinie vom 01.12.2009
Kalkulationshilfen - Erklärungen
Ansprechpartner zur Beratung
FörderBeratungsZentrum (FBZ) der Investitionsbank Sachsen-Anhalt
Kostenfreie Hotline: 0800/ 56 007 57
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Ansprechpartner zur Antragstellung
Förderservice GmbH der Investitionsbank Sachsen-Anhalt
Leipziger Straße 49a
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Hünecke, Gisela Tel.: 0391 6054-506
