
Die Bundesregierung beabsichtigt im Rahmen des Zukunftsinvestitionsgesetzes (ZuInvG) rd. 13 Mrd. € bundesweit für Investitionen in Bildung und Infrastruktur zur Verfügung zu stellen (Konjunkturpaket II).
Sachsen Anhalt soll vom Bund rd. 356 Mio. € (75%) erhalten, Land und Kommunen müssen eine Kofinanzierung von rd. 119 Mio. € (25%) sicherstellen. Die Landesregierung hat am 17.02.2009 die Verwendung der Mittel beraten und beschlossen, sodass nun bis 2010 insgesamt rd. 475 Mio. € in entsprechende kommunale und Landesprojekte investiert werden können.
Für diejenigen, die Förderanträge stellen wollen, insbesondere Kommunen und freie Träger, ist ein Leitfaden erstellt worden. Er enthält grundlegende Ausführungen zum Zukunftsinvestitionsgesetz und beschreibt, was gefördert werden kann und was nicht. Insbesondere aber benennt er – abhängig vom Förderbereich – die Antragswege und Ansprechpartner.




