Stiftung Gedenkstätten Sachsen-Anhalt
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Stiftung Gedenkstätten Sachsen-Anhalt
Am 22. März 2006 beschloss der Landtag des Landes Sachsen-Anhalt das Gesetz über die Errichtung der „Stiftung Gedenkstätten Sachsen-Anhalt“ (Gedenkstättenstiftungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt – GedenkStiftG LSA, GVBl LSA, 28.03.2006, S. 137), das am 1. Januar 2007 in Kraft getreten ist. Damit wurde die Stiftung Gedenkstätten Sachsen-Anhalt als rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts zum 1. Januar 2007 mit Sitz in Magdeburg gegründet.
Zweck der Stiftung ist es laut §2, Absatz 1, „durch ihre Arbeit dazu beizutragen, dass das Wissen um die einzigartigen Verbrechen während der nationalsozialistischen Diktatur im Bewusstsein der Menschen bewahrt und weiter getragen wird. Es ist ebenfalls Aufgabe der Stiftung, die schweren Menschenrechtsverletzungen während der Zeiten der sowjetischen Besatzung und der SED-Diktatur darzustellen und hierüber Kenntnisse zu verbreiten.“
Zur Erfüllung des Stiftungszwecks unterhält die Stiftung in eigener Trägerschaft:
- Gedenkstätte für Opfer der NS-„Euthanasie“ Bernburg,
- Gedenkstätte ROTER OCHSE Halle (Saale),
- Gedenkstätte Langenstein-Zwieberge,
- Gedenkstätte Moritzplatz Magdeburg,
- Gedenkstätte Deutsche Teilung Marienborn und
- Gedenkstätte Lichtenburg Prettin (ab 1.1.2007).
Damit sind sowohl die landeseigenen wie einige bislang kommunal verwaltete Gedenkstätten in die Trägerschaft der Stiftung überführt worden.



