
Oberlandesgericht Naumburg
Das Oberlandesgericht steht im Gerichtsaufbau über den Landgerichten und unter dem Bundesgerichtshof. Beim Oberlandesgericht sind Senate als Spruchkörper gebildet.
Besetzung
Die Senate des Oberlandesgerichts sind mit einem Vorsitzenden Richter und Richtern am Oberlandesgericht besetzt und entscheiden grundsätzlich in der Besetzung von drei Richtern.
Zuständigkeiten
Das Oberlandesgericht ist zuständig
a) in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten für
- Berufungen und Beschwerden gegen Urteile und Beschlüsse der Landgerichte (§ 119 GVG),
- Berufungen und Beschwerden gegen Urteile und Beschlüsse der Amtsgerichte in Kindschafts- und Familiensachen sowie Landwirtschaftssachen,
- die Rechtsbeschwerde gegen Beschlüsse der Amtsgerichte (§ 574 ZPO, § 28 FGG, § 79 Abs. 1 GBO);
b) in Strafsachen für
- Revisionen gegen die Berufungsurteile der Landgerichte,
- Sprungrevisionen gegen amtsgerichtliche Urteile,
- Beschwerden gegen Beschlüsse der Landgerichte (§ 121 GVG);
c) in Bußgeldsachen für die Rechtsbeschwerde;
d) im ersten Rechtszug in bestimmten politischen
Strafsachen (§ 120 GVG).
Weitere Informationen
Allgemeines zum Ermittlungsverfahren, Strafverfahren, Amt des Schöffen oder etwa zu Rechtsmitteln in Strafsachen hält die Broschüre "Schöffen" für Sie bereit.



