Zuwendungen werden gewährt für Maßnahmen im Bereich der Kinder- und Jugendkultur, zum Beispiel für
- Projekte im Rahmen der kulturellen Jugendbildung,
- Kooperationsprojekte zwischen Schulen und Vereinen, vor allem Programm "Kultur in Schule und Verein", Kooperation Schule-Bibliotheken, Kooperation Schule-Musikschulen, Kooperation Schule-freie Theater,
- innovative und Modellprojekte.
Weitere Informationen zu den einzelnen Maßnahmen können Sie dem Merkblatt zur Förderrichtlinie entnehmen.
Ansprechpartnerin:
Frau Tantz
Telefon: +49 345 514-1592
E-Mail
Antragstellung
Erforderliche Unterlagen:
- schriftlicher Antrag sowie Antragsunterlagen entsprechend der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Kunst und Kultur
- Anträge, die im Finanzierungsplan kommunale Mittel enthalten, sind mit einer Stellungnahme der jeweils zuständigen Kommunalaufsicht einzureichen
Der Antrag ist bis zum 30. September für das Folgejahr zu stellen.
Rechtsgrundlagen:
Paragraph 23 in Verbindung mit Paragraph 44 der Landeshaushaltsordnung des Landes Sachsen-Anhalt (LHO)
Richtlinie des Kultusministeriums über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Kunst und Kultur
Formulare und Merkblätter
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung - allgemeine Kulturförderung
Merkblatt zur Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Kunst und Kultur in den Jahren 2011 fortfolgende
