Willkommen!
Ich begrüße Sie im Namen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtsgerichts Burg und danke Ihnen für Ihr Interesse an unserem Gericht.
Das Amtsgericht Burg ist eines von 27 Amtsgerichten im Land Sachsen-Anhalt. Es ist seit dem 16.08.2010 in zwei Dienstgebäuden untergebracht, und zwar In der Alten Kaserne 3 (Haus 1 - Hauptgebäude) und In der Alten Kaserne 7 (Haus 2). Die Dienstgebäude Genthin und in Burg, Johannesstr. 18, sind aufgelöst.
Der Internetauftritt des Amtsgerichts Burg muss auf Grund des Umzugs überarbeitet werden. Es wird um Verständnis gebeten, dass vorerst nur ein Teil der WEB-Seiten angeboten werden können.
Das Amtsgericht Burg ist wie folgt erreichbar:
Postalisch: Postfach 13 34, 39288 Burg
Tel.: 0 39 21/913-0
Fax: 0 39 21/913 157
Email: poststelle@ag-brg.justiz.sachsen-anhalt.de

Den folgenden WEB Seiten können Sie Wissenswertes über Aufgabengebiete und Organisation des Amtsgerichts Burg entnehmen sowie über Links weiterführende Informationen über das Justizwesen in Sachsen-Anhalt abrufen.
Wir haben keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und Inhalte der gelinkten Seiten. Wir lehnen daher jegliche Verantwortung für Inhalt und Ausgestaltung der gelinkten Seiten (einschließlich Bannern) und von diesen weiterführenden Links ab.
Wichtiger Hinweis:
Rechtwirksame und fristwahrende Erklärungen, Schriftsätze, Rechtsmittel u.ä. sind dem Amtsgericht auf dem Postweg oder per Fax zu übermitteln. Die angegebene Emailadresse ist hierfür nicht geeignet.
Michael Reichel, Direktor des Amtsgerichts
Allgemeines
Die Amtsgerichte sind regelmäßig die Eingangsgerichte. Das Amtsgericht entscheidet grundsätzlich durch Einzelrichter (§ 22 GVG) oder Rechtspfleger, in gewissen Fällen durch den Urkundsbeamten.
Zuständigkeiten
In bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten sind die Amtsgerichte insbesondere zuständig für
- Ansprüche bis zu einem Wert von 5.000 Euro,
- Wohnungsstreitigkeiten (§ 23 GVG),
- Kindschafts- und Unterhaltssachen (§ 23a GVG) sowie
- Familiensachen (§ 23b GVG).
Daneben ist das Amtsgericht Vollstreckungs-, Insolvenz-, Versteigerungs-, Nachlass- und Vormundschaftsgericht sowie Grundbuchamt.
Sämtliche Mahnverfahren Sachsen-Anhalts sowie der Länder Sachsen und Thüringen werden zentral vom Gemeinsamen Mahngericht >>> in Aschersleben durchgeführt.
Informationen zu Aufgaben der Gerichtsvollzieher, Durchführung einer Zwangsvollstreckung sowie einen herunterladbaren Zwangsvollstreckungsauftrag finden Sie unter Gerichtsvollzieherwesen >>>.
Die Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts- und Vereinsregister werden in Sachsen-Anhalt zentral vom Amtsgericht Stendal >>> geführt.
In Strafsachen erstreckt sich die Zuständigkeit auf Vergehen und Verbrechen, soweit nicht nach § 24 GVG die Zuständigkeit eines höheren Gerichts gegeben ist. Es entscheidet ein Strafrichter oder das Schöffengericht, bestehend aus einem Berufsrichter und zwei ehrenamtlichen Richtern (Schöffen). Hinzu kommen die Ordnungswidrigkeitssachen, vornehmlich Verkehrsordnungswidrigkeiten.
Downloads
Allgemeines zum Ermittlungsverfahren, Strafverfahren, Amt des Schöffen oder etwa zu Rechtsmitteln in Strafsachen hält die Broschüre "Schöffen" für Sie bereit.



