Die Versorgungsverwaltung
Die Versorgungsverwaltung in Sachsen-Anhalt führt das soziale Entschädigungsrecht, das Schwerbehindertenrecht sowie das Landesblinden und -gehörlosengeldgesetz sowie aus. Ebenfalls werden die Aufgaben der Kriegsopferfürsorge (Hauptfürsorgestelle) wahrgenommen.
Das Landesversorgungsamt ist zuständig für die Widerspruchs- und Klagebearbeitung sowie für die Schadensersatzangelegenheiten.
Aktuelle Informationen zu den Aufgabenbereichen der Versorgungsverwaltung finden Sie hier.
Unter den angeführten Menüpunkten erhalten Sie Informationen zu
den jeweiligen Gesetzen. Sie finden dort die entsprechenden Antrags-
vordrucke sowie Gesetzestexte, die zuständigen Ansprechpartner,
Termine für Außensprechtage und weitergehende Informationen.
- SED-Opferpension
- Schwerbehindertenrecht
- Landesblinden- und gehörlosengeld
- Opferentschädigungsgesetz
- Bundesversorgungsgesetz
- Infektionsschutzgesetz
- Soldatenversorgungsgesetz
- Zivildienstgesetz
- Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz
- Verwaltungsrechtliches Rehablitierungsgesetz
- Häftlingshilfegesetz
- Anti-D-Hilfegesetz
- Unterstützungsabschlussgesetz
- Hauptfürsorgestelle / Kriegsopferfürsorge
