MW - 53 - 02 |
| Richtlinie zur Förderung der Qualifizierung von Beschäftigten
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| 1. Zuwendungszweck |
| a) Durchführung betrieblicher Qualifizierungsvorhaben und Umsetzung betrieblicher Konzepte zur Organisations- und Personalentwicklung, zur Anpassungsqualifizierung, zur Erweiterung des beruflichen Wissens sowie zur wissenschaftlichen Weiterbildung für eigene Beschäftigte b) Unterstützung unternehmensbezogener Personalpools durch Qualifizierungsprojekte |
| 2. Gegenstand der Förderung |
| Qualifizierung für Beschäftigte von Unternehmen der Wirtschaft mit Sitz oder Niederlassung in Sachsen-Anhalt |
| 3. Zuwendungsempfänger |
| Unternehmen und Einrichtungen des privaten Rechts |
| 4. Zuwendungsvoraussetzungen |
| 5. Art, Umfang und Höhe der Zuwendung |
| Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses in Höhe von bis zu 70 v. H. der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben für allgemeine Qualifizierungsmaßnahmen. Für spezifische Qualifizierungsmaßnahmen wird ein nicht rückzahlbarer Zuschuss bis zu 35 v. H. der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben gewährt. |
| 6. Bearbeitende Stelle für Anträge auf Förderung |
| Landesverwaltungsamt, Nebenstelle Dessau, Referat Beschäftigungs- und Arbeitsmarktförderung |
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