Dokumentation des Beitrags von:
Gabriele Herrmann,
Landesverband Sachsen- Anhalt im Deutschen
Bibliotheksverband
Welche Erwartungen knüpfen Bibliotheken an die Entwicklung gemeinsamer Strategien von Schulen und öffentlichen Bibliotheken zur Pflege und Entwicklung von Lesekultur ?
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Deutsche Bibliotheksverband e.V. ist der bundesweite Interessenvertreter der öffentlichen und wissenschaftlichen Bibliotheken, auch in Sachsen- Anhalt, und setzt sich intensiv für die spartenübergreifende und überregionale Zusammenarbeit aller Bibliotheken der unterschiedlichen Unterhaltsträger ein. Darüber hinaus sieht sich der Verband als Partner für die Beförderung notwendiger Innovationen und zur grundlegenden Sicherung bereits erreichter Bildungs- und Kulturwerte.
Die öffentlichen Bibliotheken in Sachsen- Anhalt haben seit Beginn der 90ger
Jahre eine Entwicklung durchlaufen, die im Ergebnis moderne Informations- und
Kommunikationseinrichtungen hervorgebracht haben. Sie sind Einrichtungen zur
Sicherung der Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger am gesellschaftlichen Leben
durch die Angebote für die schulische und berufliche Aus-, Fort- und
Weiterbildung, die Freizeitgestaltung und Unterhaltung, die politische
Meinungsbildung im demokratischen Gemeinwesen, die Medienerziehung und
Leseförderung.
Diese Entwicklung war auf der Grundlage des
Bibliotheksentwicklungsplans des Landes in nicht unerheblichem Maße auch durch
das Kultusministerium unterstützt worden
.
119 hauptamtlich geleitete
Bibliotheken und 266 neben- und ehrenamtlich geleitete Bibliotheken sichern für
den überwiegenden Teil der Einwohner Sachsen- Anhalts die bibliotheksmäßige
Grundversorgung. Weiterhin sind 10 Fahrbibliotheken im Einsatz, die vor allem im
dünn besiedelten Raum und in Ballungsgebieten eine Versorgung der Bürger mit
Bibliotheksdienstleistungen wahrnehmen. Man muss aber an dieser Stelle auch
hervorheben, dass die sich drastisch verschlechternde Mittelausstattung der
meist kommunalen Unterhaltsträger der öffentlichen Bibliotheken die Existenz
bzw. Funktionsfähigkeit der Einrichtungen mehr und mehr in Frage
stellt.
Insgesamt konnten die öffentlichen Bibliotheken im Land Sachsen-
Anhalt im vergangenen Jahr 284.938 Entleiher mit 10.164.479 Entleihungen
verzeichnen. Mit 3.217.968 Besuchern sind die öffentlichen Bibliotheken die am
stärksten frequentierten Kultureinrichtungen.
Bei einem Mitteleinsatz durch
Land, Kreise, Städte, Gemeinden und weitere Geldgeber von rd. 2,2 Mio € konnte
der Gesamtbestand im Land von 5.237.426 ME noch aktualisiert und nutzbar
gehalten werden. Aktuelle und einsetzbare Bestände sind die Grundvoraussetzung
für den erfolgreichen Betrieb einer Bibliothek überhaupt.
Auch sind die
öffentlichen Bibliotheken Anbieter eines umfangreichen Veranstaltungsprogramms,
in erster Linie zur Leseförderung. Dabei gehört die Zusammenarbeit mit
Kindergärten und Schulen zu wichtigsten Bestandteil der Veranstaltungstätigkeit.
Was bis zur Wende verbindlich geregelt war, wurde und wird durch die
öffentlichen Bibliotheken mit großer Eigeninitiative fortgesetzt. Für die Kinder
und Jugendlichen werden Buchvorstellungen angeboten, für die unterschiedlichen
Altersstufen werden Einführungen in die Bibliotheksbenutzung durchgeführt, es
werden Höhepunktveranstaltungen der Leseförderung organisiert wie Lesenächte,
Vorlesewettbewerbe u.a., über Kontakte zu Lehrern werden gemeinsame Aktionen
vereinbart und die Auswahl von anzuschaffenden Bibliotheksbeständen abgestimmt,
es werden Fortbildungsangebote für Lehrer unterbreitet, Schulbibliotheken und
Ausleihstellen unterstützt bzw. geführt. Dies alles ist bereits fester
Bestandteil der täglichen Bibliotheksarbeit im Land. Dennoch könnte mehr getan
werden, wenn die Basis für die Zusammenarbeit von Lehrern und Bibliothekaren
gemeinsam durchdacht und verbindlich geregelt wäre.
Seit Mitte der neunziger
Jahre hat der Landesverband Sachsen- Anhalt konstatiert ,dass das Interesse der
Schulen an den Angeboten der Bibliotheken rückläufig war .Er hat immer wieder
versucht, die Ursachen zu ergründen und zum Abbau der Defizite seine
Zusammenarbeit angeboten.
Eine weitere grundsätzliche Forderung wurde durch die 299.
Kultusministerkonferenz Ende 2002 aufgemacht.
Diese Konferenz reagierte mit
der Festlegung von Schwerpunktaufgaben auf die Ergebnisse der PISA- Studie.
Vorraussetzung für Lernen in allen Bereichen ebenso wie für politische Teilhabe
, auch (und gerade ) im Zeitalter der modernen Kommunikationstechnologien, ist
die Lesekompetenz.
Ein benanntes Handlungsfeld ist die Forderung nach der
durchgängigen Verbesserung der Lesekompetenz unter anderem durch den Ausbau von
Klassen- und Schulbibliotheken.
Aber auch Maßnahmen zur Verbesserung der
Sprachkompetenz bereits im vorschulischen Bereich, zur besseren Verzahnung von
vorschulischem Bereich und Grundschule und zum Ausbau von schulischen und
außerschulischen Ganztagsangeboten tangieren die öffentlichen Bibliotheken in
erheblichen Maße.
Wir begrüßen es deshalb jetzt sehr, dass nicht zuletzt durch Initiative des Deutschen Bibliotheksverbandes in Sachsen- Anhalt die AG Schule und Bibliothek beim Kultusministerium des Landes Sachsen- Anhalt ins Leben gerufen wurde, die auf eine nachhaltige Entwicklung von Formen der Zusammenarbeit von Schule und Bibliothek zur Leseförderung und Erziehung von Medienkompetenz zielt.
Hier sollten deutliche Veränderungen angestrebt werden.
Neben den
methodischen Konzepten zur Museums- oder Theaterpädagogik, brauchen wir
zukünftig Bibliothekspädagogen und Bibliothekspädagogik, die Arbeit auf einer
fachlich gesicherten Ebene ermöglichen.
Die Bibliotheken haben sich nach dem
Erscheinen der PISA- Studie mit den Ergebnissen auseinandergesetzt und eigene
Aufgaben und Positionen zur Veränderung der Situation formuliert.
Diese
Positionen wollen wir nutzen, um unsere Anforderungen an die Zusammenarbeit von
Schule und öffentliche Bibliothek deutlich zu machen.
Unter der Überschrift
"PISA ist auch eine Chance für das Bildungswesen" wurden anlässlich der 12.
Gemeinsamen Bibliothekstage für Niedersachsen und Sachsen- Anhalt 2002 durch die
beiden DBV- Landesverbände 10 Thesen der Bibliotheken verabschiedet.
Neben
solchen Aussagen, dass die öffentlichen Bibliotheken für die Eltern ein
wichtiger Ansprechpartner sind, demokratiefördernd wirken, familiäre und soziale
Defizite der Leseförderung helfen auszugleichen, das Interesse an Literatur und
literarischer Qualität wecken und einen Beitrag zur kulturellen Erbepflege
leisten, sollten die weiteren Thesen einer etwas detaillierteren Betrachtung
unterzogen werden.
1. Bibliotheken sind kompetente Partner von Elternhaus, Kindergarten und Schulen in Sachen Leseförderung
Da Bibliotheken im Bildungs- und Kulturumfeld eine Querschnittsaufgabe
übernehmen, in der die verschiedenen Notwendigkeiten, Medien- und
Bildungskompetenz zu erwerben, synergetisch genutzt werden können, sind die
Bibliotheken auch Partner im Prozess des lebenslangen Lernens. Ziel ist es, mehr
Kinder und Jugendliche für das Lesen zu gewinnen. Es muss die Grundlage für
lebenslange Lesegewohnheiten bei Kindern und Jugendlichen geschaffen
werden.
Die Potenziale der Bibliotheken zur Unterstützung dieses Prozesses
müssen im Sinne einer zu entwickelnden Bibliothekspädagogik erkannt und
strategisch genutzt werden. Der Deutsche Bibliotheksverband bietet dazu den
Verantwortlichen in Land und Kommunen ausdrücklich seine Unterstützung an .Zur
Erreichung nachhaltiger Wirkungen wäre es wünschenswert, ähnlich wie in
Brandenburg zu einer landesweit gültigen verbindlichen Kooperationsvereinbarung
zur Zusammenarbeit von Schulen und öffentlichen Bibliotheken zu kommen.
2. Bibliotheken bilden Netzwerke zwischen den unterschiedlich arbeitenden Kultur- und Bildungsanbietern
Ziel kompetenter Bibliotheksarbeit ist es, innerhalb eines lokalen,
regionalen und auch überregionalen Netzwerkes von Kultur- und Bildungsanbietern
eine innovative Rolle zu übernehmen. Öffentliche Bibliotheken haben auf Grund
einer modernen Ausstattung, methodisch fundierter Angebote und den Grad der
Kooperation, den sie in der täglichen Arbeit mit anderen Informationsanbietern
eingehen müssen, die besten Vorraussetzungen für den Aufbau einer Netzstruktur.
Durch Netze von Informationsanbietern können sowohl im schulischen als auch für
den außerschulischen Bereich Synergieeffekte erzielt werden.
Der Aufbau
solcher Netzstrukturen stellte in den vergangenen Jahren einen Schwerpunkt der
Landesförderung im Kulturbereich dar.
In diesem Zusammenhang erfolgte auch
eine Einbindung von Schulbibliotheken in lokale bzw. regionale Bibliotheksnetze.
Als positive Beispiele können hier genannt werden:
- die Einbindung der
Kreismedienstelle und der Schulbibliotheken im Landkreis Jerichower Land in den
Regionalen Bibliotheksverbund Jerichower Land
- die Wahrnehmung der Funktion
einer kombinierten Schul- und öffentlichen Bibliothek durch die Stadt-, Kreis-
und Gymnasialbibliothek Gardelegen
- die Einrichtung kombinierter Schul- und
Gemeindebibliotheken vor allem in kleineren Orten z.B. Landsberg und
Zielitz
Im landesweiten Maßstab sind die Netzstrukturen aber noch
unzureichend entwickelt., z.B. sind nur wenige Schulbibliotheken und
Medienstellen in entsprechende Verbünde integriert.
Der Aufbau von Netzen der
Informationsanbieter sollte auch zukünftig Schwerpunkt der landesseitigen
Kulturförderung bleiben. Durch den Bildungsbereich im MK sollte durch geeignete
Maßnahmen ein Anreiz für die Einbindung schulischer Medienanbieter in örtliche
bzw. regionale Bibliotheksnetze geschaffen werden.
3. Ein umfangreiches und aktuelles Medienangebot und die Fachkompetenz professioneller MitarbeiterInnen öffentlicher Bibliotheken ergänzen und erweitern das schulische und familiäre Angebot zur Leseförderung optimal
Bibliotheken können eine wichtige Funktion in der schulischen und außerschulischen Bildung übernehmen. Sie ergänzen die schulischen und familiären Angebote vorbildlich. Hier fordern die öffentlichen Bibliotheken zu Recht (die aktuelle Situation unterstreicht dies), dass die Unterhaltsträger eine für die Aufgabenwahrnehmung ausreichende Ausstattung bereitstellen. Eine überregionale gesetzliche Regelung wäre hilfreich.
Die Bibliotheken wollen und müssen ihre Medienangebote noch stärker auf die Bedürfnisse der Schule, vor allem auch zur Unterstützung des Unterrichts, ausrichten. Hierzu bedarf es einer engen Zusammenarbeit mit den Schulen vor Ort. Durch Formulierung von Anforderungen für den Bestandsaufbau an ihre öffentliche Bibliothek können Schulen diesen Prozess unterstützen Das Kultusministerium sollte diesen Prozess durch zielgerichtete Förderung unterstützen.
4. Vernetzte Angebote zur Förderung des Lesens in öffentlichen Bibliotheken müssen regional und überregional aufgebaut und gefördert werden
Bibliotheken sollten ebenso wie andere Bildungsträger Ziel institutioneller Förderung sein. Vorrang haben dabei vernetzte Projekte, in denen zum Beispiel die Serviceangebote für Schüler und Lehrer gezielt gestärkt werden.
Durch die Leseförderungsmaßnahmen im Rahmen der Literaturförderung des Landes wird eine wichtiger Basisarbeit geleistet, die auch in Zukunft unverzichtbar ist, wenn es um das Wecken von Leseinteresse geht. Die Einbeziehung öffentlicher Bibliotheken auch in Projekte und Schulversuche zur schulischen Leseförderung wäre in diesem Zusammenhang ein neuer innovativer Ansatz, den der Bibliotheksverband anregt, ihn auf seine Umsetzbarkeit zu prüfen.
5. Gut ausgestattete und professionell geführte Schulbibliotheken gehören im Rahmen eines abgestuften Konzepts in alle Schulen
Zwar vermerkt die PISA- Studie positiv, dass viele Schulen über eigene
Schulbibliotheken verfügen.
Allerdings stützt sich dieser Befund auf die
"Perspektive deutscher Schulleitungen" . Schulbibliotheken mit Beständen
zwischen 500 und maximal 8000 Bänden und in der Regel zwischen 50 bis 200
Quadratmeter sind freilich noch keineswegs Schulbibliotheken, von der
berichteten Überalterung sowohl der Bestände wie des Mobiliars ganz
abgesehen.
Vor diesem Hintergrund erklärt sich die Feststellung die auf dem
92. Deutschen Bibliothekartag 2002, der gleichzeitig Jahrestagung des Deutschen
Bibliotheksverbandes war, dass nur 20 % aller Schulen überhaupt eine
Schulbibliothek hätten und auch diese Bibliotheken seien in Hinsicht auf die
Ausstattung, das Angebot und die Service- Funktion von höchst unterschiedlicher
Qualität. Andere Einschätzungen gehen von einem Ausstattungsgrad der Schulen mit
Schulbibliotheken von gerade einmal 10 % aus und damit liegt Deutschland im
internationalen Vergleich gleichauf mit den Ländern der Dritten Welt.
Es gilt nun, Wege aus der soeben dargestellten Schulbibliothekssituation zu beschreiben, die ohne grundsätzliche Aussagen zur Kooperation von Schulbibliotheken mit öffentlichen Bibliotheken nicht dargestellt werden können.
Der Deutsche Städtetag beschäftigte sich bereits in den neunziger Jahren mit
der Problematik und kam zu der Empfehlung, dass Schulbibliotheken nur effektiv
betrieben werden können, wenn sie in das Netz öffentlicher Bibliotheken
eingebunden sind und eine klare Aufgabenteilung vorgenommen wird. Konkret wurde
Maßnahmen empfohlen wie
- bevorzugte Einrichtung kombinierter Schul- und
öffentlicher Bibliotheken
- Einrichtung von schulbibliothekarischen
Arbeitsstellen
- Einbindung von Schulbibliotheken in Bibliotheksverbünde
Die Realität sieht bundesweit und auch in Sachsen- Anhalt anders aus. Eine Vernetzung der schulischen und öffentlichen Medienanbieter beschränkt sich auf Ausnahmen und lässt nicht nur in Sachsen- Anhalt zu wünschen übrig.
Mit dem Erlass aus dem Jahre 1992 wurde die Arbeit der Schulbibliotheken in
Sachsen- Anhalt breit gefordert und gefördert. Dies war auch mit den vom
Deutschen Städtetag entwickelten Empfehlungen verbunden worden.
In der sich
vollziehenden Entwicklung ist als Ergebnis eher zu konstatieren, dass einer
internen Schulbibliothek in vielen Fällen der Vorrang eingeräumt wurde und
wird.
Zunächst war diese Entwicklung folgerichtig. Eine zunächst ausreichende
Bereitstellung von AB- Maßnahmen und eine gesicherte Landesförderung zur
inhaltlichen Ausgestaltung der Arbeit lassen diesen Weg nachvollziehbar
erscheinen. Einer produktiven Entwicklung stand dies aber entgegen. Spätestens
seit den sich immer drastischer verschlechternden Rahmenbedingungen wie
Nichtfinanzierbarkeit von ABM und fehlender Mittel für die Buchbeschaffung ist
eine neue Herangehensweise geboten, will man nicht das Erreichte auf´s Spiel
setzen.
In Sachsen- Anhalt gibt es zwar positive Ansätze wie die
kontinuierliche Förderung von zwei schulbibliothekarischen Arbeitsstellen oder
einzelne Modellprojekte, z.B. in Dessau, aber ansonsten ist die Zusammenarbeit
eher auf Eigeninitiativen vor Ort beschränkt.
Vor dem Hintergrund der finanziellen Situation des Landes und der Kommunen scheint es dringend geboten, Netzwerke der Medienanbieter zu entwickeln und in diesen eine klare Abstufung hinsichtlich der Aufgaben der öffentlichen Bibliotheken und Schulbibliotheken vorzunehmen. Grundlage dafür muss eine realistische Analyse der Schulbibliothekssituation im Lande sein, die sich hinsichtlich der grundsätzlichen Aussagen nicht von der bundesweit konstatierten Situation unterscheidet. Wunschdenken und Augenwischerei helfen hier nicht mehr weiter.
Wenn Schulbibliotheken an jeder Schule vorhanden sein sollen, um einen leichten Medienzugriff für Lehrer und Schüler zu ermöglichen, dann muss genau hinterfragt werden, wieviel und welche Medien unmittelbar in der Schule vorhanden sein müssen und welche aus der öffentlichen Bibliothek oder von anderen Medienanbietern besorgt werden können. Dazu bedarf es neuer Schulbibliothekskonzepte auf Landes- und auf Bundesebene, die die Schulbibliothek nicht ausschließlich als Bestandteil der einzelnen Schule, sondern als Teil eines medialen Versorgungsnetzwerks betrachten
6. Kinder müssen kontinuierlich an die Benutzung von öffentlichen Bibliotheken gewöhnt werden
Zwischen Kindergarten, Schule und öffentlicher Bibliothek muss es regelmäßige, systematische und verbindliche Kooperationen geben. Die Einführung in die Bibliotheksbenutzung muss Bestandteil vorschulischer und schulischer Bildung sein.
Neue Wege, die in anderen Ländern gegangen werden, wie die verbindliche Einführung in die Bibliotheksbenutzung in bestimmten Klassenstufen in Brandenburg, der Erwerb eines "Bibliotheksführerscheins" in allen dritten Klassen und die Begrüßung aller Schulanfänger mit einem kostenlosen Leseausweis der örtlichen Bibliothek im Rahmen einer Schultütenaktion in Rheinland- Pfalz sollten auf ihre Übertragbarkeit auf Sachsen-. Anhalt geprüft werden.
7. Konzepte, Strategien und Projekte zur Leseförderung müssen Bestandteile der Aus- und Fortbildung sowohl von LehrerInnen wie auch BibliothekarInnen sein
Sowohl in der Aus- und Fortbildung für BibliothekarInnen wie auch in der Aus- und Fortbildung für LehrerInnen und ErzieherInnen muss das Thema Leseförderung und die Zusammenarbeit von Instititutionen, insbesondere mit den öffentlichen Bibliotheken, einen Schwerpunkt bilden. Die bisherigen Konzepte zur Fortbildung der BibliothekInnen und LehrerInnen müssen weiterentwickelt und aufeinander abgestimmt werden. Der zukünftigen Landesfachstelle für öffentliche Bibliotheken und dem LISA kommt in diesem Zusammenhang eine große Bedeutung zu.
Diese Thesen bilden eine Grundaussage zu der Verantwortung und der möglichen
Leistungserbringung für die Leseförderung durch die öffentlichen Bibliotheken
unter verlässlichen Rahmenbedingungen.
Es gilt nun, diese Rahmenbedingungen
zu schaffen.
Die Bibliotheken stellen sich ihrer Verantwortung bei der Unterstützung von schulischen und außerschulischen Aktivitäten zur Leseförderung. Die vorhandenen Ressourcen müssen optimal genutzt werden, um die Lese- und Medienkompetenz der Kinder und Jugendlichern zu entwickeln.
Die Erwartungen der Bibliotheken in diesem Prozess möchte ich wie folgt zusammenfassen:
Von den Kommunen als den Unterhaltsträgern
erwarten wir eine Finanzierung,
die sich zumindest am gegenwärtigen Stand orientiert und keine weiteren
Angebotsreduzierungen erforderlich macht. Ohne diese grundlegende Voraussetzung
lassen sich keine langfristigen Strategien zur Leseförderung entwickeln.
Von den Schulen
wünschen wir uns, dass man stärker als bisher mit
konkreten und auf Langfristigkeit ausgelegten Kooperationswünschen an uns
herantritt
Das Land Sachsen- Anhalt
sollte den Rahmen für die Zusammenarbeit zwischen
Schulen und öffentlichen Bibliotheken durch den Abschluss einer landesweiten
Kooperationsvereinbarung abstecken. Weiterhin sollte das Land auch in Zukunft
für eine angemessene Förderung der Vernetzung der Medienanbieter und innovative
Modellvorhaben im Rahmen der Bildungspartnerschaft Schule und Bibliothek
sorgen.
PISA ist auch eine Chance für das Bildungswesen !
10 Thesen der
Bibliotheken
Verabschiedet anlässlich der 12. Gemeinsamen Bibliothekstage für Niedersachsen und Sachsen- Anhalt 2002
1. Bibliotheken sind kompetente Partner von Elternhaus, Kindergarten und
Schulen in Sachen Leseförderung !
2. Bibliotheken bilden Netzwerke zwischen den unterschiedlich arbeitenden
Kultur- und Bildungsanbietern.
3. Ein umfangreiches und aktuelles Medienangebot und die Fachkompetenz
professioneller MitarbeiterInnen öffentlicher Bibliotheken ergänzen und
erweitern das schulische und familiäre Angebot zur Leseförderung optimal.
4. Vernetzte Angebote zur Förderung des Lesens in öffentlichen
Bibliotheken müssen regional und überregional aufgebaut und gefördert
werden.
5. Gut ausgestattete und professionell geführte Schulbibliotheken gehören
im Rahmen eines abgestuften Konzepts in alle Schulen.
6. Kinder müssen kontinuierlich an die Benutzung von öffentlichen
Bibliotheken gewöhnt werden !
7. Konzepte, Strategien und Projekte zur Leseförderung müssen
Bestandteile der Aus- und Fortbildung sowohl von LehrerInnen wie auch
BibliothekarInnen sein.
8. Die Eltern sind erster und wichtigster Ansprechpartner der
öffentlichen Bibliothek.
9. Öffentliche Bibliotheken sind demokratiefördernd. Sie helfen,
familiäre und soziale Defizite in der Leseförderung auszugleichen.
10. Bibliotheken wecken das Interesse an Literatur und literarischer
Qualität, sie helfen, das kulturelle Erbe zu bewahren und zu vermitteln.