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Pressemitteilungen der Justiz

Auswahl aus den Terminen am Landgericht Magdeburg im Mai 2024 (Stand: 30.04.2024)

30.04.2024, Magdeburg – 09/2024

  • Landgericht Magdeburg

Auswahl aus den Terminen am Landgericht Magdeburg im Mai 2024 (Stand: 30.04.2024)

Auswahl aus den Terminen am Landgericht Magdeburg im Mai 2024 (Stand: 30.04.2024)

 

Überfälle in Magdeburg

22 KLs 373 Js 9634/20 (9/23) – 2. Jugendstrafkammer

 

1 Angeklagter

1 Neben- und Adhäsionskläger

12 Zeugen

 

Prozessbeginn:                Donnerstag, 2. Mai 2024, 09.00 Uhr, Saal 6

 

Fortsetzungstermine:        7., 14. und 16. Mai, 09.00 Uhr, Saal 6

 

Einem mittlerweile 24-jährigen Mann werden insgesamt 6 Straftaten vorgeworfen, die er teilweise als Heranwachsender, teilweise als Erwachsener im Zeitraum Februar 2020 bis Juli 2022 in Magdeburg und Zielitz begangen haben soll.

 

Am 21.02.2020 soll der Angeklagte sich mit 2 bislang unbekannten Mittätern mit Masken markiert durch Aufbrechen der Tür Zugang zur Wohnung eines Mannes in Magdeburg verschafft haben und den Wohnungsinhaber mit Brechstangen und einem pistolenähnlichen Gegenstand verletzt und erpresst haben. Die Eindringlinge sollen Wertsachen, Geld und Drogen verlangt haben. Als Beute sollen sie eine Spielekonsole und 2 Handys erlangt haben. Vor dem Verlassen der Wohnung soll der Angeklagte dem Opfer noch gedroht haben, dass das Opfer umgebracht werde, wenn es die Polizei informiere.

 

Am 08.03.2020 gegen 17.00 Uhr sollen sich der Angeklagte und 3 bislang unbekannt gebliebene Mittäter zu einer anderen Wohnung in Magdeburg begeben haben und dort geklingelt haben. Als der Wohnungsinhaber öffnete, sollen die Personen in die Wohnung eingedrungen und 800 € unter Vorhalten einer Pistole, wobei es sich möglicherweise um eine Schreckschusswaffe gehandelt haben könnte, gefordert haben. Da keine 800 € übergeben wurden, sollen die Eindringlinge einen Fernseher, eine Spielekonsole, Kleidungsstücke, ein Handy und rund 250 € Bargeld mitgenommen haben.

 

Am 13.09.2021 sollen der Angeklagte und 2 andere Männer in eine Wohnung in Zielitz eingedrungen sein, um den dortigen Wohnungsinhaber zu demütigen und zu schlagen. Das Opfer soll zudem gezwungen worden sein, bei einer Bank einen Kreditvertrag über 4.000 € zu beantragen, um dieses Geld den Eindringlingen zu übergeben. Zudem sollen die Personen einen Computer nebst Zubehör, 2 Fernseher und 150,00 € Bargeld entwendet haben.

 

Am 11.12.2021 soll der Angeklagte mit 3 weiteren Personen in Magdeburg einen Bekannten geschlagen und erpresst haben, wobei Kleidung, Personalpapiere, Schlüssel, Zigaretten, Bargeld, 1 Handy und elektronische Geräte erbeutet worden sein sollen.

 

Am 04.07.2022 soll der Angeklagte mit anderen Personen an einer Haltestelle in Magdeburg einen Mann überfallen, geschlagen und von diesem 20 € erbeutet haben.

 

Im Ermittlungsverfahren hat der Angeklagte von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht.

 

 

Überfall auf ein Tabakgeschäft in Bernburg

21 KLs 279 Js 30821/22 (3/24) – 1. Strafkammer

 

1 Angeklagter

5 Zeugen

 

Prozessbeginn:                Dienstag, 7. Mai 2024, 09.00 Uhr, Saal A 23

 

Fortsetzungstermin:          13. Mai 2024, 09.00 Uhr, Saal A 23

 

Einem 36-jährigen Mann wird vorgeworfen, am 14. Dezember 2021 ein Tabakwarengeschäft in Bernburg mit einem Messer überfallen und Geld gefordert zu haben. Dem Verkäufer soll es aber mit einem anderen Mann gelungen sein, den Angeklagten aus dem Laden zu drängen, so dass dieser Überfall keinen Erfolg gehabt hatte.

 

Der Angeklagte hat im Ermittlungsverfahren von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht.

 

 

 

 

Zivilprozess: Klage gegen Corona-Impfstoffhersteller

11 O 561/23 – 11. Zivilkammer

 

Die 11. Zivilkammer verhandelt am

 

Montag, den 13. Mai 2024 um 12.00 Uhr in Saal E 13

 

die Klage eines 59-Jahre alten Mannes aus dem Salzlandkreis gegen einen Hersteller eines Impfstoffes gegen das SARS Cov2-Virus. Der Kläger ließ sich im April und Juni 2021 impfen. Er behauptet aufgrund der Impfungen erkrankt und schließlich im November 2021 einen Herzinfarkt erlitten zu haben. Im Prozess fordert er 50.000 Euro Schmerzensgeld und dass der Impfstoffhersteller dem Kläger etwaige zukünftige weitere Schäden erstattet.

 

Der beklagte Hersteller bestreitet, dass die gesundheitlichen Folgen durch den Impfstoff verursacht wurden.

 

Mit einem Urteil im Termin ist nicht zu rechnen. Wie im Zivilverfahren üblich ist zu erwarten, dass das Gericht seine vorläufige Rechtsansicht äußert und mitteilt wie das Verfahren weitergeführt wird.

 

Der Termin sollte schon am 7. März stattfinden, musste dann aber verschoben werden.

 

 

Verfahren wird neu aufgerollt: Einbruch und Raub in Aschersleben

21 KLs 266 Js 14173/16 (14/123 – 1. Strafkammer

 

1 Angeklagter

1 Sachverständiger

4 Zeugen

 

 

Prozessbeginn:                 22. Mai 2024, 09.00 Uhr, Saal A 23

 

Fortsetzungstermine:        24. und 27. Mai 2024, jeweils 09.00 Uhr, Saal A 23

 

 

Einem 31-jährigen Mann aus Quedlinburg wird vorgeworfen, am 06.  März 2015 in den frühen Morgenstunden mit einem unbekannt gebliebenen Mittäter gewaltsam in den Lagerraum eines Geschäftes in Aschersleben eingedrungen zu sein. Durch den Einbruch wurde der stille Alarm ausgelöst, wodurch Wachleute zu dem Markt fuhren. Die Wachleute sollen dann durch die Einbrecher bedroht und zur Herausgabe des Tresorschlüssels genötigt worden sein. Die Beute soll insgesamt rund 4.500 € betragen haben. Aufgrund gesicherter DNA-Spuren gab es im Oktober 2020 eine sog. Treffermitteilung durch das Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt, wodurch die Ermittlungen fortgesetzt werden konnten und zur Anklageerhebung führten.

 

Der Angeklagte wurde bereits am 24. November 2022 wegen dieser Tat wegen schwerer räuberischer Erpressung zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren durch die 5. Strafkammer des Landgerichts Magdeburg verurteilt. Diese Verurteilung wurde durch Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 15. Mai 2023 aufgehoben (Az. VI StR 164/23). Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung ausgeführt, dass die Verurteilung deswegen keinen Bestand haben konnte, weil die Beweiswürdigung hinsichtlich der Täterschaft des Angeklagten rechtsfehlerhaft gewesen ist. Das Landgericht habe seine Überzeugung ausschließlich auf den DNA-Spuren gestützt. Wobei die Darstellung der Ergebnisse der DNA-Analyse nicht den vom Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung aufgestellten Anforderungen genüge.

 

Löffler

Richter am Landgericht

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